Lebengrundlage entziehen, Versetzung oder Gehaltserhöhung?

Sollte mir in den nächsten Tagen ein Schreiben eines Gerichts ins Haus flattern, so werde ich dies ignorieren. Warum sollte ich der Anordnung eines Gerichtes Folge leisten? Nach dem kategorischen Imperativ hat die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Judikative zu Grabe getragen. Seit 2000 steht ein Spruch des Bundesverfassungsgerichtes im Raum,

Der Zweite Senat des BVerfG hat im Verfahren 2 BvH 3/91 auf Grund der
mündlichen Verhandlung vom 2. Mai 2000 entschieden, dass die Gewährung einer
Funktionszulage an die Fraktionsvorsitzenden mit der Verfassung vereinbar ist.
Entsprechende Zulagen für die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, die
parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen und die Ausschussvorsitzenden
verstoßen hingegen gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der
Gleichbehandlung der Abgeordneten.

der bislang von dem deutschen Parlament schlicht ignoriert wird. Auch in Sachen Überhangmandate ignoriert der Deutsche Bundestag die Anordnung des höchsten Deutschen Gerichtes:

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.

Wenn schon unsere Regierung mehrfach die Rechtssprechung ignoriert, warum sollte dann ich einen „Kleinrichterspruch“ ernst nehmen? Vielmehr spornt mich die gerade statt findende Diätenerhöhung für Gesetzesbrecher an. Monatlich 292€ mehr, sind doch ein schöner Anreiz für so manchen Kleinverdiener, sich durch Ignoranz ein Zubrot zu verdienen. Aber Empfänger von Sozialleistungen wird die Zuwendung gestrichen, wenn sie auch nur die Anordnung eines kleinen Sachbearbeiters ignorieren.

Oder schaun wir mal nach Dresden, wo es gerade heisst:

Stück für Stück werden neue Details der Überwachung von Demoteilnehmern im Februar bekannt. Auf mehrfache Nachfrage konnten am Montag der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU), Justizminister Jürgen Martens (FDP) und Landespolizeichef Bernd Merbitz im Innenausschuss des Landtags nicht ausschließen, dass bei der Anti-Nazi-Demo ein sogenannter IMSI-Catcher zum Einsatz gekommen sein könnte und so möglicherweise auch Gespräche mitgehört wurden. Das erfuhr die taz übereinstimmend von mehreren Teilnehmern der Sondersitzung des Ausschusses.

Quelle: TAZ. Hier wird – in meinen Augen – ganz klar gegen gültige Gesetze verstossen. Da liest man erst, dass Dresdner Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch vom Amt „abberufen“ wurde, später sprach man von einer Versetzung. Ein normaler Arbeitnehmer, mit einer „parteibuchunabhängigen Tätigkeit“ würde direkt beurlaubt/gekündigt werden, bis die Rechtslage geklärt ist. Steht man allerdings weit genug oben, dann wird man halt versetzt.

So wie es auch Sylvana Koch-Mehrin ergeht. Europaparlament zahlt gut, den Platz behält man – inkl. noch zulagenfähigem Extraposten.

Wie soll ich meine Kinder zu wertvollen Mitgliedern der Gesellschaft erziehen, wenn ihnen von Politik und Gesellschaft vorgelebt wird, dass man nur frech genug betrügen muss um sich wirklich alles erlauben zu können?

Ich fordere:

  • Beurlaubung bis des Dresdner Ex-Polizeichefs bis zum Abschluss der Ermittlungen, inkl. eine wirksame Würdigung sollte er tatsächlich die Verantwortung tragen (Behandlung wie normaler Arbeitnehmer)
  • Einbehaltung der Diäten der bundesdeutschen Parlamentarier bis zur Umsetzung jeglicher Anordnungen des Bundesverfassungsgerichtes (Behandlung wie jeglicher Abhängiger von Allgemeinvermögen)
  • Eine Ethikkommission, die Vorgänge von betrügerisch tätigen Politikern untersucht und die Möglichkeit hat jegliche Posten/Einkommen zu entziehen.

Kurz: Ich fordere Gerechtigkeit, gleiches Recht für alle!

Auch Bundeskanzlerin Merkel tritt Menschenrechte und Grundgesetz mit Füssen

Manchmal habe ich das Gefühl, das unsere Politiker in gewissen Situationen nicht in der Lage sind weiter zu denken als von der Wand zur Tapete.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, dieser Erfolg, den Sie beschreiben, war offenkundig eine gezielte Tötung; vieles spricht dafür. Sollten auch deutsche Sicherheitskräfte in der Lage sein, auf diese Weise gegen Terrorhäupter vorzugehen?

BK´in Merkel: Ich bin heute erst einmal hier, um zu sagen: Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, bin Laden zu töten. Ich glaube, dass es vor allen Dingen für die Menschen in Amerika, aber auch für uns in Deutschland eine Nachricht ist, dass einer der Köpfe des internationalen Terrorismus, der so viele Menschen schon das Leben gekostet hat, gefasst bzw. getötet wurde und damit auch nicht mehr weiter tätig sein kann. Das ist das, was jetzt für mich zählt.

Quelle: Bundesregierung. Unsere Bundeskanzlerin freut sich während einer offiziellen Pressekonferenz darüber, dass ein wahrscheinlicher (gab es ein Strafverfahren?) Krimineller und Schuldiger an tausendfachem Tod, getötet wurde. Keine Verhandlung, keine Verteidigung – einfach Kopfschuss und gut.

The U.S. special forces team that hunted down Osama bin Laden was under orders to kill the al Qaeda mastermind, not capture him, a U.S. national security official told Reuters.

Quelle Reuters. Die US-amerikanischen Offiziellen versuchen nicht mal den Tod bin Ladens als „Unfall“ hinzustellen.

Frau Merkel: Haben Sie das Grundgesetz – auf das Sie einen Amtseid geleistet haben – irgendwann einmal gelesen?

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Ausserdem empfehle ich die Lektüre der Artikel 101 – 105 des GG

Frau Merkel, es bereitet mir massive Übelkeit einen Menschen an der Spitze des deutschen Volkes zu wissen, der die Grundrechte von Menschen derart ignoriert. Das die Springerpresse nach ihren eigenen Regeln schreibt, daran habe ich mich gewöhnt. Das aber die Bundeskanzlerin den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlässt und dies für normal zu halten scheint, drängt mir einen anderen Passus des Grundgesetzes in Erinnerung:

Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Können Sie noch ruhig schlafen Frau Merkel? Ich empfehle Ihnen einen Kurs an der Volkshochschule: Staatsbürgerkunde.

Anmerkung: Ich bin stolz auf das System der rechtsstaatlichen Grundlagen in dem wir leben – vielleicht bin ich am Ende gar kein Linker, sondern ein Konservativer. Oder gar ein konservativer Linker? Oder linker Konservativer? Egal, ich kann es nur nicht ertragen, wenn das was unsere Vorväter aufbauten derart ignoriert und mit den Füssen getreten wird.

U-Haft für dumme Qualitätsjournalisten?

Wann wird ein Richter für einen Tatverdächtigen eine Untersuchungshaft (U-Haft) anordnen, d.h. ihm bevor seine Schuld einwandfrei (durch Richterspruch nach einer ordentlichen Verhandlung!) festgestellt  die Freiheit nehmen, sich frei zu bewegen? Wohl nur in drei Fällen:

  1. Fluchtgefahr
  2. Gefahr der Wiederholung
  3. Verdunkelungsgefahr

Wenn keiner der drei Punkte konkret zutrifft, so wäre die Anordnung der U-Haft ebenfalls eine Straftat: Freiheitsberaubung.

Der Strafverteidiger Carsten R. Hoenig berichtet über eine Pressemitteilung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V., die sich genötigt fühlt, die Berichterstattung des Berliner Presseerzeugnisses „B.Z.“ zu „kritisch zu begleiten“:

Die insoweit ablehnenden und teilweise populistisch überspitzten Kommentare in der Tagespresse verkennen die rein verfahrenssichernde Funktion von Untersuchungshaft. Befremdlich erscheinen in diesem Zusammenhang vor allem die teilweise direkt gegen den zuständigen Ermittlungsrichter gerichteten Angriffe bestimmter Presseorgane (z.B. „Das ist der Richter, der den Schläger freiließ“ – BZ vom 27. April 2011, Titelseite), wobei in einem Fall sogar ein großformatiges Foto des Ermittlungsrichters abgedruckt wurde. Eine solche tendenziöse und auf die Person eines Richters abzielende (negative) Berichterstattung negiert den Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und widerspricht dem rechtsstaatlichen Verständnis, dem auch die Presse verpflichtet sein sollte.

Hoenig schreibt dazu in seinem Blog:

Daß die Journaille – wie jene BZ – versucht, auf diese Weise quasi eine Lynchjustiz wieder hoffähig zu machen, ist widerwärtig, aber bei dem Ausbildungsstand der sich auf diesem Niveau prostituierenden Schmierfinken nicht anders zu erwarten.

Und ich bin geneigt mich dieser Meinung vollumfanglich anzuschliessen. SO wird Meinung gemacht und das Prinzip des Rechtsstaates mit den Füssen getreten.