Strafbare Handlung oder Bundesverdienstkreuz?

Während es in Hessen Bestrebungen gibt, Datenhehlerei als eigenen Straftatbestand zu definieren, werden andernorts Datenhehler für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen. Eine Gleichbehandlung findet anscheinend in Deutschland nicht mehr statt.

Zum einen lese ich im Heise-Ticker einen Satz,

„Hessen will erreichen, dass in Deutschland der Straftatbestand Datenhehlerei eingeführt wird. Einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins Focus bestätigte der Sprecher des Justizministeriums, Hans Liedel am Freitag. Ebenso wie beim Handel mit geklauter Ware soll das Hehlen mit digitalen Daten mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden.“

der nach dem konsequenten Ausbau des Bundesdatenschutzgesetzes, welches in Sachen „Strafen“ und „Bußgeld“ eher sehr weichgekocht daherkommt. Dies mag auch und gerade der Lobby der Adresshändler geschuldet sein. Insofern scheint es angezeigt und konsequent diesbezüglich nachzubessern.

Aber es gibt da noch einen anderen Fall in Deutschland, der (nicht nur) von Datenschützern recht kontrovers diskutiert wurde: Der Aufkauf von unrechtmäßig erlangten personenbezogenen Daten aus der Quelle „Schweizer Banken“. Diese Daten wurden wohl von Bankmitarbeitern unrechtmäßig erlangt und weitergegeben, wodurch diese (nach Zahlung einer größeren Summe) in die Hände von Finanzbehörden gelangten. Dieser Fall schlägt gerade mal wieder Wellen, da die SPD wohl nun die Staatsbeamten welche die Datenträger kauften sogar noch auszeichnen möchten:

„Sie haben sich um den Rechtsstaat verdient gemacht“: SPD-Fraktionsgeschäftsführer Oppermann möchte die drei Steuerfahnder, gegen die in der Schweiz Haftbefehl erlassen wurde, auszeichnen. Weitere SPD-Politiker erhöhen den Druck auf Finanzminister Schäuble.

(Quelle Süddeutsche). Interessant ist hierbei, dass es zwar einen eigenen Paragraphen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt, der sich damit auseinandersetzt, wie „nichtöffentliche Stellen“ sich bei „unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten“ zu verhalten haben (§ 42a), Bank- und Kreditkartenkonten finden hier sogar explizit Erwähnung. Aber keine Stelle im BDSG regelt, wie sich öffentliche Stellen zu verhalten haben, wenn diese unrechtmäßig Zugriff auf diese Art von Daten erlangen.

Es zeichnet sich also ab, dass nichtöffentliche Stellen bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten in Zukunft betraft werden sollen (was in meinen Augen wie erwähnt sinnvoll ist), wenn aber eine staatliche Stelle diese Daten erlangt, hat sich diese „Um den Staat verdient gemacht“.

Anmerkung: Ich möchte keineswegs eine Lanze für die Straftäter brechen, die sich der Steuerhinterziehung – oder der Beihilfe dazu) schuldig machen. Was ich aber möchte ist, dass in diesem Lande nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Gesetze und Regelungen müssen für alle Beteiligten gelten – Ausnahmen von der Allgemeingültigkeit haben im sehr engen Rahmen gesteckt zu sein. Eine Strafbarkeit sollte niemals nach dem Gesichtspunkt beurteilt werden welche Instanz von ihr einen Vorteil erlangt. Vor allem, wenn – wie in diesem Fall – die Sache ein wenig zu deutlich nach Überwachungsstaat riecht.

Lebengrundlage entziehen, Versetzung oder Gehaltserhöhung?

Sollte mir in den nächsten Tagen ein Schreiben eines Gerichts ins Haus flattern, so werde ich dies ignorieren. Warum sollte ich der Anordnung eines Gerichtes Folge leisten? Nach dem kategorischen Imperativ hat die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Judikative zu Grabe getragen. Seit 2000 steht ein Spruch des Bundesverfassungsgerichtes im Raum,

Der Zweite Senat des BVerfG hat im Verfahren 2 BvH 3/91 auf Grund der
mündlichen Verhandlung vom 2. Mai 2000 entschieden, dass die Gewährung einer
Funktionszulage an die Fraktionsvorsitzenden mit der Verfassung vereinbar ist.
Entsprechende Zulagen für die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, die
parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen und die Ausschussvorsitzenden
verstoßen hingegen gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der
Gleichbehandlung der Abgeordneten.

der bislang von dem deutschen Parlament schlicht ignoriert wird. Auch in Sachen Überhangmandate ignoriert der Deutsche Bundestag die Anordnung des höchsten Deutschen Gerichtes:

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.

Wenn schon unsere Regierung mehrfach die Rechtssprechung ignoriert, warum sollte dann ich einen „Kleinrichterspruch“ ernst nehmen? Vielmehr spornt mich die gerade statt findende Diätenerhöhung für Gesetzesbrecher an. Monatlich 292€ mehr, sind doch ein schöner Anreiz für so manchen Kleinverdiener, sich durch Ignoranz ein Zubrot zu verdienen. Aber Empfänger von Sozialleistungen wird die Zuwendung gestrichen, wenn sie auch nur die Anordnung eines kleinen Sachbearbeiters ignorieren.

Oder schaun wir mal nach Dresden, wo es gerade heisst:

Stück für Stück werden neue Details der Überwachung von Demoteilnehmern im Februar bekannt. Auf mehrfache Nachfrage konnten am Montag der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU), Justizminister Jürgen Martens (FDP) und Landespolizeichef Bernd Merbitz im Innenausschuss des Landtags nicht ausschließen, dass bei der Anti-Nazi-Demo ein sogenannter IMSI-Catcher zum Einsatz gekommen sein könnte und so möglicherweise auch Gespräche mitgehört wurden. Das erfuhr die taz übereinstimmend von mehreren Teilnehmern der Sondersitzung des Ausschusses.

Quelle: TAZ. Hier wird – in meinen Augen – ganz klar gegen gültige Gesetze verstossen. Da liest man erst, dass Dresdner Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch vom Amt „abberufen“ wurde, später sprach man von einer Versetzung. Ein normaler Arbeitnehmer, mit einer „parteibuchunabhängigen Tätigkeit“ würde direkt beurlaubt/gekündigt werden, bis die Rechtslage geklärt ist. Steht man allerdings weit genug oben, dann wird man halt versetzt.

So wie es auch Sylvana Koch-Mehrin ergeht. Europaparlament zahlt gut, den Platz behält man – inkl. noch zulagenfähigem Extraposten.

Wie soll ich meine Kinder zu wertvollen Mitgliedern der Gesellschaft erziehen, wenn ihnen von Politik und Gesellschaft vorgelebt wird, dass man nur frech genug betrügen muss um sich wirklich alles erlauben zu können?

Ich fordere:

  • Beurlaubung bis des Dresdner Ex-Polizeichefs bis zum Abschluss der Ermittlungen, inkl. eine wirksame Würdigung sollte er tatsächlich die Verantwortung tragen (Behandlung wie normaler Arbeitnehmer)
  • Einbehaltung der Diäten der bundesdeutschen Parlamentarier bis zur Umsetzung jeglicher Anordnungen des Bundesverfassungsgerichtes (Behandlung wie jeglicher Abhängiger von Allgemeinvermögen)
  • Eine Ethikkommission, die Vorgänge von betrügerisch tätigen Politikern untersucht und die Möglichkeit hat jegliche Posten/Einkommen zu entziehen.

Kurz: Ich fordere Gerechtigkeit, gleiches Recht für alle!

Freiherr, Freifrau und Frau Kauffrau

Der Adel ist in Deutschland abgeschafft – seit dem 23. Juni 1920 gibt es keinen Adel mehr. Schon mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurde die Verleihung von Adelstiteln eingestellt.

Der Adelstitel wurde zum Namensbestandteil, dieses „Freiherr von Ützelbritz“ hat also keine andere Bedeutung als z.B. Semmelhuber. Weil das Adelspack aber über die Jahrhunderte eine Sonderbehandlung gewohnt war, liess man eine Restsonderbehandlung zu, die den Abgeschafften weiterhin das Gefühl gibt etwas besonders zu sein. Der Reichsgerichtshof hat im Jahre 1926 das Deklinieren von Adeltstitel (die es nicht mehr gab – aber das sind halt Details) erlaubt.

Nur so kann sich die Pornosteffi als Stefanie „Freifrau von Guttenberg“ bezeichnen, im Normalfall (wenn Freiherr tatsächlich nur Namensbestandteil wäre), würde Pornosteffi sich nämlich Stefanie „Freiherr von Guttenberg“ nennen.

Wenn nun in Deutschland eine Gleichbehandlung einklagbar ist, kann die Frau von Herrn Kaufmann – die Beate Kaufmann – auch mit Beate Kauffrau unterschreiben?

BTW: Wer Guttenberg als „Hochadel“ bezeichnet, nennt Hartz IVer auch Großverdiener. Denn von den 16 Adelsrängen ist der Freiherr an 13ter Stelle – unter ihm kommen nur noch Ritter, Edle und Junker. Der Freiherr ist also eher dem Bodensatz des Adelwesens zuzuordnen, denn dem „Hochadel“.