U-Haft für dumme Qualitätsjournalisten?

Wann wird ein Richter für einen Tatverdächtigen eine Untersuchungshaft (U-Haft) anordnen, d.h. ihm bevor seine Schuld einwandfrei (durch Richterspruch nach einer ordentlichen Verhandlung!) festgestellt  die Freiheit nehmen, sich frei zu bewegen? Wohl nur in drei Fällen:

  1. Fluchtgefahr
  2. Gefahr der Wiederholung
  3. Verdunkelungsgefahr

Wenn keiner der drei Punkte konkret zutrifft, so wäre die Anordnung der U-Haft ebenfalls eine Straftat: Freiheitsberaubung.

Der Strafverteidiger Carsten R. Hoenig berichtet über eine Pressemitteilung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V., die sich genötigt fühlt, die Berichterstattung des Berliner Presseerzeugnisses „B.Z.“ zu „kritisch zu begleiten“:

Die insoweit ablehnenden und teilweise populistisch überspitzten Kommentare in der Tagespresse verkennen die rein verfahrenssichernde Funktion von Untersuchungshaft. Befremdlich erscheinen in diesem Zusammenhang vor allem die teilweise direkt gegen den zuständigen Ermittlungsrichter gerichteten Angriffe bestimmter Presseorgane (z.B. „Das ist der Richter, der den Schläger freiließ“ – BZ vom 27. April 2011, Titelseite), wobei in einem Fall sogar ein großformatiges Foto des Ermittlungsrichters abgedruckt wurde. Eine solche tendenziöse und auf die Person eines Richters abzielende (negative) Berichterstattung negiert den Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und widerspricht dem rechtsstaatlichen Verständnis, dem auch die Presse verpflichtet sein sollte.

Hoenig schreibt dazu in seinem Blog:

Daß die Journaille – wie jene BZ – versucht, auf diese Weise quasi eine Lynchjustiz wieder hoffähig zu machen, ist widerwärtig, aber bei dem Ausbildungsstand der sich auf diesem Niveau prostituierenden Schmierfinken nicht anders zu erwarten.

Und ich bin geneigt mich dieser Meinung vollumfanglich anzuschliessen. SO wird Meinung gemacht und das Prinzip des Rechtsstaates mit den Füssen getreten.

Künstler müssen entlohnt werden, aber manche drehen durch #Tatort

Ich bin der Letzte, der Künstler in den Hungertod treiben will. Dafür geniesse ich Filme, Bücher und auch Musik viel zu sehr. Was ich aber gerade in der TAZ lesen muss, scheint der Beweis für Verstand aufweichende Gier zu sein:

Gerade mal 2500 Mark hatte die Grafikerin des „Tatort“-Vorspanns 1969 als Honorar erhalten. Jetzt will sie mehr und klagt vor dem OLG München. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.

Hmm, erster gedanke: Wurde die Grafikerin vor über 40 Jahren beschissen? Mal weiter lesen, was die TAZ da so schreibt:

Als der Vorspann 1969 entstand, hatte die Grafikerin pauschal 2.500 Mark bekommen. Nach Ansicht ihres Anwalts Nikolaus Reber zu wenig für einen Vorspann, der prägend geworden ist: Mittlerweile wurde er fast unverändert in knapp 800 „Tatort“-Folgen gezeigt und war tausendfach bei Wiederholungen der Krimis zu sehen.

Also hat Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa damals eingewilligt diese Arbeit für 2.500,-DM zu erstellen. Wie man nun nach 40 Jahren auf den dünnen Ast kommen kann, dass die Arbeit nun mehr wert sei, ist für mich gänzlich nicht nachvollziehbar. Nicht vergessen: Diese Klage bezieht sich auf eine sehr weit in der Vergangenheit liegende Vertragsangelegenheit, die wohl 40 Jahre lang keinen Grund zur Anfechtung gab.

SOLLTE das Gericht tatsächlich bestätigen, dass ein späterer Erfolg einer pauschal finanzierten Leistung nachträglich noch nach zu entlohnen ist, würde hier so einiges zusammen brechen dürfen.

  • Ich verkaufe einen Gebrauchtwagen an einen Autohändler, der den Wagen konserviert und nach 40 Jahren als Oldtimer verkauft – was steht mir zu?
  • Ich verkaufe ein Bild und stelle 40 Jahre später fest, dass nun der Wert des Bildes deutlich gestiegen ist – was darf ich fordern?
  • Ich verkaufe einen Acker – 40 Jahre später wird daraus Bauland. Were ich nun nachträglich über Nacht reich?

Manchmal frage ich mich, was um mich herum eigentlich vorgeht und ob Gier nach Macht, Ruhm und nicht zuletzt Geld das einzige ist, was meine Umwelt noch im Schädel hat. Gott sei dank ist nicht bei jedem Menschen die Anwendung von Ohropax gleichbedeutend mit Hohlraumversiegelung.

Was mag der Anwalt an diesem Rechtsstreit verdienen? Frag ja nur mal so.