Lebengrundlage entziehen, Versetzung oder Gehaltserhöhung?

Sollte mir in den nächsten Tagen ein Schreiben eines Gerichts ins Haus flattern, so werde ich dies ignorieren. Warum sollte ich der Anordnung eines Gerichtes Folge leisten? Nach dem kategorischen Imperativ hat die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Judikative zu Grabe getragen. Seit 2000 steht ein Spruch des Bundesverfassungsgerichtes im Raum,

Der Zweite Senat des BVerfG hat im Verfahren 2 BvH 3/91 auf Grund der
mündlichen Verhandlung vom 2. Mai 2000 entschieden, dass die Gewährung einer
Funktionszulage an die Fraktionsvorsitzenden mit der Verfassung vereinbar ist.
Entsprechende Zulagen für die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, die
parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen und die Ausschussvorsitzenden
verstoßen hingegen gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der
Gleichbehandlung der Abgeordneten.

der bislang von dem deutschen Parlament schlicht ignoriert wird. Auch in Sachen Überhangmandate ignoriert der Deutsche Bundestag die Anordnung des höchsten Deutschen Gerichtes:

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.

Wenn schon unsere Regierung mehrfach die Rechtssprechung ignoriert, warum sollte dann ich einen „Kleinrichterspruch“ ernst nehmen? Vielmehr spornt mich die gerade statt findende Diätenerhöhung für Gesetzesbrecher an. Monatlich 292€ mehr, sind doch ein schöner Anreiz für so manchen Kleinverdiener, sich durch Ignoranz ein Zubrot zu verdienen. Aber Empfänger von Sozialleistungen wird die Zuwendung gestrichen, wenn sie auch nur die Anordnung eines kleinen Sachbearbeiters ignorieren.

Oder schaun wir mal nach Dresden, wo es gerade heisst:

Stück für Stück werden neue Details der Überwachung von Demoteilnehmern im Februar bekannt. Auf mehrfache Nachfrage konnten am Montag der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU), Justizminister Jürgen Martens (FDP) und Landespolizeichef Bernd Merbitz im Innenausschuss des Landtags nicht ausschließen, dass bei der Anti-Nazi-Demo ein sogenannter IMSI-Catcher zum Einsatz gekommen sein könnte und so möglicherweise auch Gespräche mitgehört wurden. Das erfuhr die taz übereinstimmend von mehreren Teilnehmern der Sondersitzung des Ausschusses.

Quelle: TAZ. Hier wird – in meinen Augen – ganz klar gegen gültige Gesetze verstossen. Da liest man erst, dass Dresdner Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch vom Amt „abberufen“ wurde, später sprach man von einer Versetzung. Ein normaler Arbeitnehmer, mit einer „parteibuchunabhängigen Tätigkeit“ würde direkt beurlaubt/gekündigt werden, bis die Rechtslage geklärt ist. Steht man allerdings weit genug oben, dann wird man halt versetzt.

So wie es auch Sylvana Koch-Mehrin ergeht. Europaparlament zahlt gut, den Platz behält man – inkl. noch zulagenfähigem Extraposten.

Wie soll ich meine Kinder zu wertvollen Mitgliedern der Gesellschaft erziehen, wenn ihnen von Politik und Gesellschaft vorgelebt wird, dass man nur frech genug betrügen muss um sich wirklich alles erlauben zu können?

Ich fordere:

  • Beurlaubung bis des Dresdner Ex-Polizeichefs bis zum Abschluss der Ermittlungen, inkl. eine wirksame Würdigung sollte er tatsächlich die Verantwortung tragen (Behandlung wie normaler Arbeitnehmer)
  • Einbehaltung der Diäten der bundesdeutschen Parlamentarier bis zur Umsetzung jeglicher Anordnungen des Bundesverfassungsgerichtes (Behandlung wie jeglicher Abhängiger von Allgemeinvermögen)
  • Eine Ethikkommission, die Vorgänge von betrügerisch tätigen Politikern untersucht und die Möglichkeit hat jegliche Posten/Einkommen zu entziehen.

Kurz: Ich fordere Gerechtigkeit, gleiches Recht für alle!

U-Haft für dumme Qualitätsjournalisten?

Wann wird ein Richter für einen Tatverdächtigen eine Untersuchungshaft (U-Haft) anordnen, d.h. ihm bevor seine Schuld einwandfrei (durch Richterspruch nach einer ordentlichen Verhandlung!) festgestellt  die Freiheit nehmen, sich frei zu bewegen? Wohl nur in drei Fällen:

  1. Fluchtgefahr
  2. Gefahr der Wiederholung
  3. Verdunkelungsgefahr

Wenn keiner der drei Punkte konkret zutrifft, so wäre die Anordnung der U-Haft ebenfalls eine Straftat: Freiheitsberaubung.

Der Strafverteidiger Carsten R. Hoenig berichtet über eine Pressemitteilung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V., die sich genötigt fühlt, die Berichterstattung des Berliner Presseerzeugnisses „B.Z.“ zu „kritisch zu begleiten“:

Die insoweit ablehnenden und teilweise populistisch überspitzten Kommentare in der Tagespresse verkennen die rein verfahrenssichernde Funktion von Untersuchungshaft. Befremdlich erscheinen in diesem Zusammenhang vor allem die teilweise direkt gegen den zuständigen Ermittlungsrichter gerichteten Angriffe bestimmter Presseorgane (z.B. „Das ist der Richter, der den Schläger freiließ“ – BZ vom 27. April 2011, Titelseite), wobei in einem Fall sogar ein großformatiges Foto des Ermittlungsrichters abgedruckt wurde. Eine solche tendenziöse und auf die Person eines Richters abzielende (negative) Berichterstattung negiert den Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und widerspricht dem rechtsstaatlichen Verständnis, dem auch die Presse verpflichtet sein sollte.

Hoenig schreibt dazu in seinem Blog:

Daß die Journaille – wie jene BZ – versucht, auf diese Weise quasi eine Lynchjustiz wieder hoffähig zu machen, ist widerwärtig, aber bei dem Ausbildungsstand der sich auf diesem Niveau prostituierenden Schmierfinken nicht anders zu erwarten.

Und ich bin geneigt mich dieser Meinung vollumfanglich anzuschliessen. SO wird Meinung gemacht und das Prinzip des Rechtsstaates mit den Füssen getreten.

Wird Zensursula das Verfassungsgericht ignorieren?

Ach stelle ich mir das lustig vor, wenn die Mutterkreuz tragende Ministerin sich schuldig macht, Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts zu ignorieren.

Bis 01.01.2011 (hier stand erst 2010 – Asche auf mein Haupt) muss der Hatz-IV-Satz – der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes entsprechend – angepasst sein. Leider sieht es so aus, als wenn die Taktik der Ministerin „Wir schieben das auf bis ganz knapp vor Abgabetermin, dann müssen alle mitziehen“ in die Hose geht.

„Gibt es im Bundesrat dafür keine Mehrheit, müssen wir die in unserer Software bereits programmierte Erhöhung wieder stoppen“, zitierte die „Süddeutsche Zeitung“ eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit. (FTD)

Tja, wie brüllte mein ehemaliger Freund Frimp so gern „So kann ich nicht arbeiten„. Das die Arbeiten der Ministerin auch Auswirkungen auf abhängige Bereiche haben, scheint sie geflissentlich zu ignorieren. Als Projektplanerin ist diese Ministerin – nicht erst seit heute – leider als unfähig zu bezeichnen.