Lebengrundlage entziehen, Versetzung oder Gehaltserhöhung?

Sollte mir in den nächsten Tagen ein Schreiben eines Gerichts ins Haus flattern, so werde ich dies ignorieren. Warum sollte ich der Anordnung eines Gerichtes Folge leisten? Nach dem kategorischen Imperativ hat die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Judikative zu Grabe getragen. Seit 2000 steht ein Spruch des Bundesverfassungsgerichtes im Raum,

Der Zweite Senat des BVerfG hat im Verfahren 2 BvH 3/91 auf Grund der
mündlichen Verhandlung vom 2. Mai 2000 entschieden, dass die Gewährung einer
Funktionszulage an die Fraktionsvorsitzenden mit der Verfassung vereinbar ist.
Entsprechende Zulagen für die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, die
parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen und die Ausschussvorsitzenden
verstoßen hingegen gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der
Gleichbehandlung der Abgeordneten.

der bislang von dem deutschen Parlament schlicht ignoriert wird. Auch in Sachen Überhangmandate ignoriert der Deutsche Bundestag die Anordnung des höchsten Deutschen Gerichtes:

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.

Wenn schon unsere Regierung mehrfach die Rechtssprechung ignoriert, warum sollte dann ich einen „Kleinrichterspruch“ ernst nehmen? Vielmehr spornt mich die gerade statt findende Diätenerhöhung für Gesetzesbrecher an. Monatlich 292€ mehr, sind doch ein schöner Anreiz für so manchen Kleinverdiener, sich durch Ignoranz ein Zubrot zu verdienen. Aber Empfänger von Sozialleistungen wird die Zuwendung gestrichen, wenn sie auch nur die Anordnung eines kleinen Sachbearbeiters ignorieren.

Oder schaun wir mal nach Dresden, wo es gerade heisst:

Stück für Stück werden neue Details der Überwachung von Demoteilnehmern im Februar bekannt. Auf mehrfache Nachfrage konnten am Montag der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU), Justizminister Jürgen Martens (FDP) und Landespolizeichef Bernd Merbitz im Innenausschuss des Landtags nicht ausschließen, dass bei der Anti-Nazi-Demo ein sogenannter IMSI-Catcher zum Einsatz gekommen sein könnte und so möglicherweise auch Gespräche mitgehört wurden. Das erfuhr die taz übereinstimmend von mehreren Teilnehmern der Sondersitzung des Ausschusses.

Quelle: TAZ. Hier wird – in meinen Augen – ganz klar gegen gültige Gesetze verstossen. Da liest man erst, dass Dresdner Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch vom Amt „abberufen“ wurde, später sprach man von einer Versetzung. Ein normaler Arbeitnehmer, mit einer „parteibuchunabhängigen Tätigkeit“ würde direkt beurlaubt/gekündigt werden, bis die Rechtslage geklärt ist. Steht man allerdings weit genug oben, dann wird man halt versetzt.

So wie es auch Sylvana Koch-Mehrin ergeht. Europaparlament zahlt gut, den Platz behält man – inkl. noch zulagenfähigem Extraposten.

Wie soll ich meine Kinder zu wertvollen Mitgliedern der Gesellschaft erziehen, wenn ihnen von Politik und Gesellschaft vorgelebt wird, dass man nur frech genug betrügen muss um sich wirklich alles erlauben zu können?

Ich fordere:

  • Beurlaubung bis des Dresdner Ex-Polizeichefs bis zum Abschluss der Ermittlungen, inkl. eine wirksame Würdigung sollte er tatsächlich die Verantwortung tragen (Behandlung wie normaler Arbeitnehmer)
  • Einbehaltung der Diäten der bundesdeutschen Parlamentarier bis zur Umsetzung jeglicher Anordnungen des Bundesverfassungsgerichtes (Behandlung wie jeglicher Abhängiger von Allgemeinvermögen)
  • Eine Ethikkommission, die Vorgänge von betrügerisch tätigen Politikern untersucht und die Möglichkeit hat jegliche Posten/Einkommen zu entziehen.

Kurz: Ich fordere Gerechtigkeit, gleiches Recht für alle!

Sind deutsche Innenminister per Verwaltungsvorschrift merkbefreit?

So langsam glaube ich wirklich, dass es – in Sachen Besetzung des Postens des Innenministers – geheime Absprachen gibt, und jeder Unbefugte der von ihnen erfährt stirbt umgehend eines natürlichen Todes.

Wie anders ist es zu erklären, dass wir Deutschen stets von offensichtlich unter Verfolgungswahn leidenden Innenministern geknechtet werden? Nicht nur, dass Hans-Peter Friedrich offenbar islamophob ist und Veränderungen der Gesellschaft als böse betrachtet,  er ist auch nicht in der Lage die Analysen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu verstehen. Oder er lehnt sie als „Neumodischen Kram – Wissenschaft hatten wir früher auch nicht“ schlicht ab.

Denn während Heise am gestrigen 07.04.2011 berichtet:

Die FDP erhält in ihrer ablehnenden Haltung zu einer Neueinführung der Vorratsdatenspeicherung Unterstützung vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. Eine Sachstandsanalyse der Parlamentsforscher, die heise online vorliegt (Az.: WD 7 ­ 3000 ­ 036/11), hat in der EU keine Hinweise dafür gefunden, dass eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren den Ermittlern nachweisbar bei ihrer Arbeit hilft. „In den meisten Ländern kam es in den Jahren 2005 bis 2010 zu keinen signifikanten Änderungen der Aufklärungsquote“, heißt es in dem neunseitigen Bericht. Die Rate der Täterermittlung sei ein „wichtiger Indikator des Strafverfolgungssystems“.

beantwortet unser Innenminister – ebenfalls gestern – auf Abgeordnetenwatch eine Anfrage in Sachen Vorratsdatenspeicherung wie folgt:

Ohne die Wiedereinführung einer Mindestspeicherfrist ist daher die Wahrnehmung des staatlichen Schutzauftrages ernsthaft in Gefahr. In diesem Sinn droht ein rechtsfreier Raum zu entstehen, da den Strafverfolgungsbehörden in der Praxis sehr häufig die Möglichkeit genommen wird, Straftäter zu identifizieren. Daher setzte ich mich nachdrücklich für die rasche Wiedereinführung einer vom Bundesverfassungsgericht im übrigen ausdrücklich für zulässig erklärten Mindestspeicherungsfrist ein.

Was denn nun? Während auf EU-Ebene festgestellt wird (und der wissenschaftliche Dienst dies bestätigt) dass durch Vorratsdatenspeicherung (von Friedrich aus Gründen der Täuschung in Mindestspeicherfrist umbenannt) keine signifikante Änderung der Aufklärungsquote erreicht wird, erklärt Friedrich:

Ohne die rückwirkende Zuordnung einer dynamisch vergebenen IP-Adresse zu der hinter dieser Adresse stehenden Person, ist erfolgreiche Strafverfolgung in diesem Bereich kaum möglich. In beinahe 90% der Fälle hatte die unterbliebene Auskunft zur Folge, dass die Straftaten nicht aufgeklärt werden konnten.

Dieses Angstszenario – welches offensichtlich wider besseren Wissens aufgebaut wird – lässt mich zu dem Schluß kommen, dass unser Innenminister entweder lernresistent oder ein Lügner ist. Oder als Innenminister ist man zwanghaft bemüht einen Polizei- und Überwachungsstaat zu erschaffen, der selbst Orwell erzittern lässt.

Verbrecher unter sich(1): Regierung und Steuerhinterzieher

Und wieder gibt es einen weiteren Beweisschnippsel, dass unsere Regierung die wirklich asozialen Menschen dieses Landes schützt: Die Steuerhinterzieher

Steuerhinterzieher können mit einer milden Übergangsregelung zur Selbstanzeige rechnen. Mit dem vom Finanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf wird ein Grundsatzurteil des BGH aus dem vergangenen Jahr vorerst außer Kraft gesetzt.(Hervorhebung von mir)

Quelle FTD. Kann mich mal einer kneifen bitte? Wofür bitte haben wir hier noch eine Gewaltenteilung (Wir erinnern uns: Judikative, Exekutive und Legislative), wenn die gesetzgebende Gewalt die vollziehende Gewalt schlicht ignoriert.

Durch die Übergangsregelung können Steuerhinterzieher noch bis zum Inkrafttreten des Gesetzes sogenannte Teilselbstanzeigen nutzen, ohne das Urteil des Bundesgerichtshofs fürchten zu müssen. Genau diese taktischen Selbstanzeigen wollten die höchsten deutschen Strafrichter unterbinden.

Und wieder taucht die Frage auf: Cui Bono – wem zum Vorteil? Gerichtsurteile werden von unserer Regierung stets zum Vorteil des Kapitals ausgelegt. Ich möchte in diesem Zusammenhang an das Debakel mit der Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Transparenz der Hartz-IV Beträge erinnern. Dort wurde lange versucht zu ignorieren und dann wurde – wen wundert es – eine Lösung gefunden, die den Besitzstand der „Habenden“ weitestgehend schon. BLOSS nicht abschöpfen.

Steuerhinterziehung (bei der Kilometerabrechnung des angestellten Handwerkers wollen wir mal nicht so sein) müsste direkt wie Diebstahl oder Betrug behandelt werden – inklusive Abschöpfung des kompletten Vermögens. Wer in einem Jahr mehr Steuern hinterzieht, als ehrliche Menschen in ihrem ganzen Leben zahlen können, ist ein Schwerverbrecher – ohne Wenn und Aber.