U-Haft für dumme Qualitätsjournalisten?

Wann wird ein Richter für einen Tatverdächtigen eine Untersuchungshaft (U-Haft) anordnen, d.h. ihm bevor seine Schuld einwandfrei (durch Richterspruch nach einer ordentlichen Verhandlung!) festgestellt  die Freiheit nehmen, sich frei zu bewegen? Wohl nur in drei Fällen:

  1. Fluchtgefahr
  2. Gefahr der Wiederholung
  3. Verdunkelungsgefahr

Wenn keiner der drei Punkte konkret zutrifft, so wäre die Anordnung der U-Haft ebenfalls eine Straftat: Freiheitsberaubung.

Der Strafverteidiger Carsten R. Hoenig berichtet über eine Pressemitteilung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V., die sich genötigt fühlt, die Berichterstattung des Berliner Presseerzeugnisses „B.Z.“ zu „kritisch zu begleiten“:

Die insoweit ablehnenden und teilweise populistisch überspitzten Kommentare in der Tagespresse verkennen die rein verfahrenssichernde Funktion von Untersuchungshaft. Befremdlich erscheinen in diesem Zusammenhang vor allem die teilweise direkt gegen den zuständigen Ermittlungsrichter gerichteten Angriffe bestimmter Presseorgane (z.B. „Das ist der Richter, der den Schläger freiließ“ – BZ vom 27. April 2011, Titelseite), wobei in einem Fall sogar ein großformatiges Foto des Ermittlungsrichters abgedruckt wurde. Eine solche tendenziöse und auf die Person eines Richters abzielende (negative) Berichterstattung negiert den Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und widerspricht dem rechtsstaatlichen Verständnis, dem auch die Presse verpflichtet sein sollte.

Hoenig schreibt dazu in seinem Blog:

Daß die Journaille – wie jene BZ – versucht, auf diese Weise quasi eine Lynchjustiz wieder hoffähig zu machen, ist widerwärtig, aber bei dem Ausbildungsstand der sich auf diesem Niveau prostituierenden Schmierfinken nicht anders zu erwarten.

Und ich bin geneigt mich dieser Meinung vollumfanglich anzuschliessen. SO wird Meinung gemacht und das Prinzip des Rechtsstaates mit den Füssen getreten.

So, wieder da…

Wie ihr velleicht bemerkt habt, war ich für einige Wochen ansatzweise (angekündigt) „untergetaucht“. Der Grund war nicht etwa eine U-Haft oder die Unterbringung in einem Guantanamo-ähnlichen bundesdeutschen „Tempel der Wahrheitsfindung“ sondern ganz lapidar ein Urlaub in Südfrankreich.

Es war herrlich! Mostly T-Shirt-Wetter und GANZ weit weg vom RSS-Reader. Ihr ahnt nicht ansatzweise wie entspannt es sein kann sich für mehrere Wochen (freiwillig!!) von den Informationsquellen abzunabeln. Manches, was in der Welt vor sich geht, bekommt man natürlich dennoch mit. Viele (schmutzige/ärgerliche) Details bleiben einem aber erspart.

Nach und nach werde ich hier wieder Inhalte einschütten. Aber so ganz in Ruhe…. In Gedanken bin ich noch beim Papstpalast in Avignon und Ausgrabungen aus der Zeit der Römer in Frankreich.

Apropos Römerzeit: Wusstet ihr, dass die grossen, fetten Häuser der reichen Römer zu einem Großteil dem „gemeinen Volk“ zugänglich waren? Nur der abgeteilte Wohnbereich (meist im ersten Stockwerk) war „privat“. Etwaige Gärten und „Poolanlagen“ standen allen Bürgern zur freien Verfügung. Das war wahrscheinlich nur so, weil der Stacheldraht damals noch nicht erfunden war.