Auch Bundeskanzlerin Merkel tritt Menschenrechte und Grundgesetz mit Füssen

Manchmal habe ich das Gefühl, das unsere Politiker in gewissen Situationen nicht in der Lage sind weiter zu denken als von der Wand zur Tapete.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, dieser Erfolg, den Sie beschreiben, war offenkundig eine gezielte Tötung; vieles spricht dafür. Sollten auch deutsche Sicherheitskräfte in der Lage sein, auf diese Weise gegen Terrorhäupter vorzugehen?

BK´in Merkel: Ich bin heute erst einmal hier, um zu sagen: Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, bin Laden zu töten. Ich glaube, dass es vor allen Dingen für die Menschen in Amerika, aber auch für uns in Deutschland eine Nachricht ist, dass einer der Köpfe des internationalen Terrorismus, der so viele Menschen schon das Leben gekostet hat, gefasst bzw. getötet wurde und damit auch nicht mehr weiter tätig sein kann. Das ist das, was jetzt für mich zählt.

Quelle: Bundesregierung. Unsere Bundeskanzlerin freut sich während einer offiziellen Pressekonferenz darüber, dass ein wahrscheinlicher (gab es ein Strafverfahren?) Krimineller und Schuldiger an tausendfachem Tod, getötet wurde. Keine Verhandlung, keine Verteidigung – einfach Kopfschuss und gut.

The U.S. special forces team that hunted down Osama bin Laden was under orders to kill the al Qaeda mastermind, not capture him, a U.S. national security official told Reuters.

Quelle Reuters. Die US-amerikanischen Offiziellen versuchen nicht mal den Tod bin Ladens als „Unfall“ hinzustellen.

Frau Merkel: Haben Sie das Grundgesetz – auf das Sie einen Amtseid geleistet haben – irgendwann einmal gelesen?

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Ausserdem empfehle ich die Lektüre der Artikel 101 – 105 des GG

Frau Merkel, es bereitet mir massive Übelkeit einen Menschen an der Spitze des deutschen Volkes zu wissen, der die Grundrechte von Menschen derart ignoriert. Das die Springerpresse nach ihren eigenen Regeln schreibt, daran habe ich mich gewöhnt. Das aber die Bundeskanzlerin den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlässt und dies für normal zu halten scheint, drängt mir einen anderen Passus des Grundgesetzes in Erinnerung:

Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Können Sie noch ruhig schlafen Frau Merkel? Ich empfehle Ihnen einen Kurs an der Volkshochschule: Staatsbürgerkunde.

Anmerkung: Ich bin stolz auf das System der rechtsstaatlichen Grundlagen in dem wir leben – vielleicht bin ich am Ende gar kein Linker, sondern ein Konservativer. Oder gar ein konservativer Linker? Oder linker Konservativer? Egal, ich kann es nur nicht ertragen, wenn das was unsere Vorväter aufbauten derart ignoriert und mit den Füssen getreten wird.

Auch deutsche Bank kauft sich von Anklage frei

Muss das schön sein, so richtig viel Geld zu haben. Keine Strafverfahren, sondern einfach einen Überweisungträger ausfüllen und dafür sorgen, dass die eigenen Kunden die Gebühren tragen:

Der Vertrieb betrügerischer Steuersparmodelle kostet die Deutsche Bank 554 Millionen Dollar. Diese Summe muss die Bank nach einem Vergleich mit den amerikanischen Steuerbehörden zahlen. Die Ermittlungen richteten sich gegen Steuersparmodelle, die reichen Amerikanern von 1996 bis 2002 verkauft wurden.

Die New Yorker Bundesstaatsanwaltschaft und die amerikanische Steuerbehörde IRS wollen nach der Zahlung von einer Anklage wegen Betrugs absehen. Als Teil des Abkommens hat die Bank eine strafbare Rechtsverletzung eingeräumt und einer Kooperation mit den Behörden zugestimmt. Die Ermittlungen richteten sich gegen Steuersparmodelle, die die Deutsche Bank reichen Amerikanern von 1996 bis 2002 verkauft hatte.

Quelle FAZ. Ja Herr Ackermann, da gehen sie hin, die Peanuts.

Eine halbe Milliarde US-Dollar. Das ist ein stolzer Batzen Geld. Wieviele Kindergärten könnte man damit finanzieren? Wievielen Kindern von Arbeitslosen eine etwas bessere Bildung ermöglichen? Aber dieses Geld ist natürlich bei Betrügern wie der Deutschen Bank und ihren Kunden deutlich besser aufgehoben. Die müssen auch keine Gefängnisstrafen befürchten, weil sie „schwarz fahren“ weil sie pleite sind. Diese Drecksäcke waschen ihre Weste immer wieder mit Millionen und Milliarden frei.

So richtig spasssig ist dann folgender Passus:

Die Bank hat nach eigenen Angaben angemessene Rückstellungen für die Strafzahlung gebildet. „Die Zahlung wird keine Auswirkungen auf den aktuellen Nettogewinn haben“, hieß es in einer Pressemitteilung.

Die verdienen soviel Geld, da tut auch eine Strafe nicht weh und schmälert den Gewinn nicht.

Zu wenig Munition, zu wenig Wände!

Internetzensur und Vorratsdatenspeicherung – es passt alles zusammen #FSA

Der Chef des BKA erklärt: Man brauche die Vorratsdatenspeicherung und man muss unbedingt die Möglichkeit haben Webseiten zu sperren. Auch erklärt er unmissverständlich:

Ein personelles Problem gibt es im BKA nicht.

Tja, und dann kommen solche Meldungen rein:

Hunderte Strafverfahren hätten eingestellt werden müssen, so Vogt seinerzeit, weil Beweise wegen Personalmangels bei der Polizei nicht fristgerecht ausgewertet würden. Ein Verdächtiger hatte kurz zuvor erfolgreich auf die Herausgabe von Datenträgern geklagt. Den Ermittlern war es nach eineinhalb Jahren nicht gelungen, sich die Daten genauer anzusehen.

oder sowas:

Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad räumte inzwischen ein, dass allein bei einem von drei zuständigen Staatsanwälten im Land 137 Kinderpornografieverfahren nicht abgeschlossen seien, weil elektronische Beweismittel noch ausgewertet werden müssten. Die ältesten Fälle stammen demnach aus dem Jahr 2005. Einer vorsichtigen Hochrechnung zu Folge seien landesweit bis zu 270 Kinderporno-Fälle älter als neun Monate.

Aber „das BKA hat keine personellen Probleme“. Die Wahrheit scheint zu sein: Während das BKA gut ausgestattet ist, bleibt die Mehrzahl der Internetermittlungen auf der Strecke weil die LKAs kein Geld bekommen und ausbluten. Dies muss auch dem Leiter des BKA bekannt sein.

Herr Zierke, ich unterstelle Ihnen, dass Sie bewusst und absichtlich diese manipulativen Angaben machen, um die von Politik und Wirtschaft gewollte Kontrolle über ehemals freie Bürger und Wähler voranzutreiben.