U-Haft für dumme Qualitätsjournalisten?

Wann wird ein Richter für einen Tatverdächtigen eine Untersuchungshaft (U-Haft) anordnen, d.h. ihm bevor seine Schuld einwandfrei (durch Richterspruch nach einer ordentlichen Verhandlung!) festgestellt  die Freiheit nehmen, sich frei zu bewegen? Wohl nur in drei Fällen:

  1. Fluchtgefahr
  2. Gefahr der Wiederholung
  3. Verdunkelungsgefahr

Wenn keiner der drei Punkte konkret zutrifft, so wäre die Anordnung der U-Haft ebenfalls eine Straftat: Freiheitsberaubung.

Der Strafverteidiger Carsten R. Hoenig berichtet über eine Pressemitteilung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V., die sich genötigt fühlt, die Berichterstattung des Berliner Presseerzeugnisses „B.Z.“ zu „kritisch zu begleiten“:

Die insoweit ablehnenden und teilweise populistisch überspitzten Kommentare in der Tagespresse verkennen die rein verfahrenssichernde Funktion von Untersuchungshaft. Befremdlich erscheinen in diesem Zusammenhang vor allem die teilweise direkt gegen den zuständigen Ermittlungsrichter gerichteten Angriffe bestimmter Presseorgane (z.B. „Das ist der Richter, der den Schläger freiließ“ – BZ vom 27. April 2011, Titelseite), wobei in einem Fall sogar ein großformatiges Foto des Ermittlungsrichters abgedruckt wurde. Eine solche tendenziöse und auf die Person eines Richters abzielende (negative) Berichterstattung negiert den Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und widerspricht dem rechtsstaatlichen Verständnis, dem auch die Presse verpflichtet sein sollte.

Hoenig schreibt dazu in seinem Blog:

Daß die Journaille – wie jene BZ – versucht, auf diese Weise quasi eine Lynchjustiz wieder hoffähig zu machen, ist widerwärtig, aber bei dem Ausbildungsstand der sich auf diesem Niveau prostituierenden Schmierfinken nicht anders zu erwarten.

Und ich bin geneigt mich dieser Meinung vollumfanglich anzuschliessen. SO wird Meinung gemacht und das Prinzip des Rechtsstaates mit den Füssen getreten.

Befindlichkeitsträger und Vorratsdatenspeicherung

Ja, die Ermittlungsbehörden haben es schon schwer:

Abermals habe eine schlampige Gesetzesformulierung dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument „aus der Hand geschlagen wurde“, beklagte der GdP-Vorsitzende, Konrad Freiberg, am Dienstag in Berlin. Der Gesetzgeber müsse nun „unverzüglich“ ein dem Richterspruch voll entsprechendes Gesetz vorlegen, mit dem die Polizei wieder gespeicherte Telekommunikationsdaten zur Aufklärung schwerster Straftaten nutzen dürfe. „Die Aufgabe der Polizei, Menschen vor Straftaten zu schützen, wird aber auch mit einem neuen, verfassungsgemäßen Gesetz stark erschwert.“ Das Gericht habe die Hürden für den Zugriff der Polizei so hoch gelegt, dass Vorratsdatenspeicherung zur polizeilichen Gefahrenabwehr kaum mehr in Frage komme. Es bleibe abzuwarten, ob die Aufklärung schwerer Straftaten noch auf demselben hohen Niveau möglich sei wie bisher. (FAZ)

Dieser Absatz ist interessant, denn wenn man ihn genau liest, stecken da viele Informationen, Wahrheiten und Erkenntnisse drinnen.

  1. Die Polizeigewerkschaft sieht es als ihre Aufgabe an, die Überwachung zu forcieren. Bislang dachte ich, die Aufgabenerfüllung wäre eher im Bereich Arbeitgeber- denn Arbeitnehmervertretung zu suchen.
  2. Natürlich ist es Aufgabe der Polizei Straftaten zu verhindern und/oder aufzuklären. Würde man den Planeten mittels atomaren Overkills vergasen, würde es keine Straftaten mehr geben – Ziel erreicht? NEIN! Überwachung/Sicherheit und Freiheit bewegen sich in einem Spannungsfeld. Auch eine Totalüberwachung des privaten Bereiches ist – aus Sicht der Polizeibehörden – praktisch. Aber würde der Polizeibeamte auch gern sein Schlafzimmer verwanzen lassen?
  3. Politiker arbeiten schlampig und verdienen eine Abmahnung vom Wähler. Wann machen wir das? Wer hat den Abreissblock?
  4. Alles was man gern hätte wird als „notwendig“ bezeichnet. Meine stündliche Nackenmassage am Arbeitsplatz ist notwendig.

Ich habe nichts dagegen, dass ein Richter – bei besonders schweren Straftaten – die Erhebung und Auswertung von Kommunikations- und Bewegungsdaten einzelner Personen anordnet. Eine einzelnes Land total zu überwachen kann und werde ich NIEMALS gut heissen.