WHO wird von der Atomenergie-Behörde IAEO kontrolliert

Verfolgungstheorien sind ja ganz chic und auch immer wieder als Partygag geeignet das Interesse der Zuhörer zu fesseln. Allerdings sind die Grenzen mehr als nur verschwommen: Was ist Realität und was ist Wahnsinn:

Aber jetzt hat die WHO ihren sakrosankten Status endgültig verloren. Es gibt einen Geheimvertrag zwischen der WHO und der Internationalen Atomenergie-Behörde IAEO aus dem Jahre 1959, der die WHO verpflichtet, keine wissenschaftlichen Untersuchungen und keine Forschungsergebnisse zu veröffentlichen, keine Maßnahmen zu propagieren ohne vorherige Genehmigung durch die IAEO.

Jetzt ist mir endlich klar, warum die WHO weder in 25 Jahren seit der Katastrophe von Tschernobyl noch in den letzten Wochen nach der Katastrophe von Fukushima die „Gesundheit aller Völker“ zur Maxime ihres Handelns gemacht hat. Nur zu Desinformation und Bagatellisierung ist sie in der Lage. Selbst die Dokumente von zwei UN-Konferenzen zum Thema Tschernobyl, die 1995 in Genf und 2001 in Kiew stattfanden, werden von der WHO bis heute geheim gehalten.

Quelle: FR-Online. Wir werden verarscht – wir haben das Wahrheitsministerium schon lange. Bezahlt von unseren Steuergeldern. Der Pöbel bekommt nur die Informationen, die Denen recht sind.

Ist Jan Fleischhauer ein Verfassungsfeind?

Wer ist Fleischhauer wird sich der Eine oder die Andere fragen. Jan Fleischhauer ist einer, der ab und an ein wenig Geld vom Spiegel bekommt um dort – neben Anderen – die Kolumne „Der schwarze Kanal“ mit Inhalte zu füllen.

Fleischhauer schreibt über das Thema Datenschutz:

In der Koalition gärt der Streit um die Vorratsdatenspeicherung. Die Union will mehr Zugriffsrechte für die Behörden, die FDP sperrt sich. Dabei ist nicht ganz klar, vor was die Deutschen eigentlich solche Angst haben sollen: Dass die Demokratie wieder in eine Diktatur umschlägt?

Es ist nicht ganz klar, was eigentlich Furchtbares passieren soll, wenn die Telekom die Verbindungsdaten ihrer Kunden nicht nur vier Wochen aufbewahrt, um dann ihre Abrechnungen zu erstellen, sondern, wie bei der Vorratsdatenspeicherung gefordert, ein halbes Jahr – aber irgendwie stellen diese zusätzlichen fünf Monate eine enorme Gefahr für die Freiheit des Bürgers dar.

Und verhohnepiepelt die (nicht nur in meinen Augen) berechtigte Sorge vor weiteren Einschränkungen der Freiheit, die dann durch Vollzugsorgane (welche Teil des Staats sind) missbraucht werden. Wenn die Schokolade auf dem Tisch liegt, WIRD zugegriffen.

Vielleicht sollte der Fleischhauer mal seinen bierseeligen CSU-Stammtisch verlassen und etwas weniger BILD lesen. Denn gerade gestern gab es bei Udo Vetter im Lawblog zu lesen, wie sehr die Schutzrechte des Bürgers in Sachen Genprobe bereits aufgeweicht sind:

Um derartige Unbotmäßigkeit schon im Vorfeld zu brechen, rettet sich der Chefermittler in eine, wie ich meine, unwürdige und entlarvende Argumentation. Er sagt tatsächlich folgendes:

Wenn man auf den Rechtsstaat und unser Wort vertraut, dass diese Untersuchung nur für diesen Einzelfall benutzt wird, hätte nur der Täter einen Grund die Speichelprobe zu verweigern!

Da haben wir es. Wer etwas nicht macht, zu dem er nicht verpflichtet ist, kann eigentlich nur tatverdächtig sein. Oder, und das ist das Perfide der Argumentation, er steht durch seine Verweigerungshaltung zumindest moralisch nicht höher als der Täter selbst.

Tja, wer nicht zulässt, dass Ermittlungsbehörden in seinem digitalen Bewegungsprofile bewacht, wer seine Festplatte verschlüsselt, oder etwas gegen staatliche Kameras im Schlafzimmer hat, wird so schnell zum Staatsfeind.

Und immer  wieder zitiere ich mit grosser Freude den Spruch des Bunderverfassungsgerichtes, der unter 1 BvR 1423/07 v.06.06.2007 nach zu lesen ist:

In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.

Wer sich gegen diese Grundrecht auflehnt, der ist in meinen Augen ein Verfassungsfeind. Haben Sie das verstanden Herr Fleischhauer?

Randale-Polizisten und Rechtssicherheit

Ich schrieb bereits über die Hundertschaft der Bereitschaftspolizei aus Sachsen-Anhalt, die in einem Hamburger 4-Sterne Hotel randalierten. Auch äusserte ich meinen Verdacht, dass die Ermittlungen eingestellt werden und den Vandalen in Uniform kein Ungemach passieren wird.

Nun ist es amtlich:

Die „Polizei-Party“ im Vier-Sterne-Hotel: Bereitschaftspolizisten aus Sachsen-Anhalt hatten vor knapp zwei Wochen nach einem Einsatz bei einer Schanzen-Demo im „Steigenberger Treudelberg“ die Korken knallen lassen (MOPO berichtete). 16 sturzbetrunkene Ordnungshüter feierten außer Rand und Band bis in die Puppen. Jetzt steht fest: Das Gelage wird keinerlei Konsequenzen haben. „Die Untersuchungen sind abgeschlossen. Wir haben insgesamt 24Beamte befragt“, sagte Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) der „Mitteldeutschen Zeitung“.

Nach bisherigem Kenntnisstand werde es „weder straf- noch dienstrechtliche Konsequenzen geben“.

schreibt die Mopo. Nicht einmal disziplinarische Würdigung des Verhaltens.

Wenn in Hamburg ein (betrunkener?) Mann ins Gebüsch pinkelt wird er von der Polizeigewalt verprügelt. Wenn besoffene Polizisten eine Hochzeitsgesellschaft sabotieren und auf den Hotelflur kotzen, können sie davon ausgehen, dass nicht passiert.

Was zeichnet eigentlich einen Polizeistaat aus? Wie erkenne ich eine Demokratie, die so langsam abrutscht?