Deutscher Rechtsstaat teilweise knapp vor Mexiko, Kolumbien und der Türkei

Naja werdet ihr nun denken, da hat der Holger mal wieder irgend so ein linkes Schmierenblatt rausgefischt um mal eine krasse Headline zu kreieren. Aber ich muss euch enttäuschen. Diese Einschätzung stammt von dem „World Justice Project„, dem mehrere Nobelpreisträger angehören.

N-TV berichtete auch schon über die erschienene Studie, berichtete aber nur lapidar

Auch Deutschland zählte in sechs der acht Kategorien zu den besten Zehn

Schauen wir uns doch aber mal die anderen beiden Kategorien an. Pressetext.com schreibt dazu nämlich:

Von sehr guten Platzierungen beim Zugang zu den Zivilgerichten und dem Schutz der Grund- und Menschenrechte bis hin zu negativen Beurteilungen durch ungerechtfertigte Polizeigewalt und überlange Verfahrensdauer.

Bei der Polizeigewalt rangiert Deutschland unmittelbar vor Mexiko, Kolumbien und der Türkei im hinteren Bereich.

Auch in anderen Bereichen sieht Feltes Handlungsbedarf: Deutschland rangiert bei der Korruption auf Rang zwölf und bei der „Transparenz der Regierung“ auf Rang elf.

Pressetext verschweigt nicht, dass Deutschland in einigen Bereichen auch gute Werte besitzt.

Ja, ich – als Bürger – habe Zugang zu der deutschen gerichtsbarkeit. Aber was nützt es mir, wenn mein Gegenüber ein gewalttätiger Polizist ist, der von seinen Kollegen (und den Medien!) gedeckt wird und ich als fanatischer Liberaler hingestellt werde?

Und nicht vergessen: Solche Studien betrachten stets die Vergangenheit und nicht die Gegenwart. Wenn ich mich nicht irre, wird das mit der Einschränkung der Freiheit und der Polizeigewalt derzeit gerade deutlich schlimmer ….

Polizeibeamte werfen Steine und versuchen Gefangene zu befreien

Wenn Teilnehmer eine Demonstration durch Polizeigewalt verletzt werden, so haben sie sich dies stets selbst zuzuschreiben. Entweder versuchten Sie – so wird meist behauptet – Gefangene zu befreien, oder sie griffen Polizeibeamte tätlich an.

Was also wird hinter folgender Meldung Pressemitteilung der Polizei Berlin verbergen:

Zwei Angehörige einer Einsatzhundertschaft der Berliner Polizei haben heute Strafanzeige wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen Angehörige einer anderen Einsatzhundertschaft erstattet. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wurden sie am Abend des 1. Mai gegen 22 Uhr 45 in bürgerlicher Kleidung im Bereich des Kottbusser Tores eingesetzt, als sie plötzlich von Pfefferspray getroffen und durch Faustschläge im Gesicht verletzt wurden.
Die beiden Polizisten traten anschließend aufgrund von Augenreizungen und Prellungen vom Dienst ab.
In diesem Zusammenhang sollen weitere sechs Polizeibeamte durch Reizgaseinwirkungen verletzt worden sein. Das Strafermittlungsverfahren wird durch die zuständige Fachdienststelle des Landeskriminalamtes mit Priorität bearbeitet.

Tja, wer sich in „bürgerlicher Kleidung“ auf der Strasse rumtreibt, muss sich halt ein paar Schläge gefallen lassen. Wem das nicht passt, der soll halt Zuhause bleiben.

Darf ich mal ein wenig rumspinnen? Wie viele Hundertschaften mag es in Berlin geben? Lesen hier Berliner mit? Sind es 10 Hundertschaften? Sorry, aber die müssen sich doch – zumindest ansatzweise vom Sehen her kennen. Und ausgerechnet die Berliner Einsatzpolizisten sind – zumindest mir – dafür bekannt, keine „Kinder von Traurigkeit“ zu sein. Kann es sein, dass da mehr hinter steht, als es auf dem ersten Blick scheint?

Ich hoffe, ich bekomme mit, wie die Sache ausgeht.

Gerechtigkeit für den „Radfahrer“?

Es ist schon über ein Jahr her, dass „der Radfahrer“ (unter der Bezeichnung wurde das Opfer von Polizeigewalt bekannt) anlässlich der Demonstration „Freiheit statt Angst“ am 12 Sept. 2009  in Berlin von Polizisten zusammen geschlagen wurde.

Auch wenn kaum noch jemand auf ein Verfahren zu hoffen wagte, so erfolgt nun endlich die Anklage gegen die beiden direkt beteiligten Polizisten. Warum nicht gegen umstehende Polizisten wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

Bisher schweigt die Berliner Staatsanwaltschaft zu der Anklageerhebung. Zuletzt teilte sie nur mit, dass die Ermittlungen kurz vorm Abschluss stünden. Ein Schreiben des zuständigen Staatsanwalts vom 17. November, das der taz vorliegt, hält nun fest, dass gegen die beiden Polizisten „hinsichtlich des Vorwurfs der (gemeinschaftlichen) Körperverletzung im Amt […] Anklage erhoben“ wurde. Konstatiert werden „Körperverletzungshandlungen“ gegen den Geschädigten, bei denen dieser „nicht unerheblich verletzt wurde“.

TAZ