Ist Jan Fleischhauer ein Verfassungsfeind?

Wer ist Fleischhauer wird sich der Eine oder die Andere fragen. Jan Fleischhauer ist einer, der ab und an ein wenig Geld vom Spiegel bekommt um dort – neben Anderen – die Kolumne „Der schwarze Kanal“ mit Inhalte zu füllen.

Fleischhauer schreibt über das Thema Datenschutz:

In der Koalition gärt der Streit um die Vorratsdatenspeicherung. Die Union will mehr Zugriffsrechte für die Behörden, die FDP sperrt sich. Dabei ist nicht ganz klar, vor was die Deutschen eigentlich solche Angst haben sollen: Dass die Demokratie wieder in eine Diktatur umschlägt?

Es ist nicht ganz klar, was eigentlich Furchtbares passieren soll, wenn die Telekom die Verbindungsdaten ihrer Kunden nicht nur vier Wochen aufbewahrt, um dann ihre Abrechnungen zu erstellen, sondern, wie bei der Vorratsdatenspeicherung gefordert, ein halbes Jahr – aber irgendwie stellen diese zusätzlichen fünf Monate eine enorme Gefahr für die Freiheit des Bürgers dar.

Und verhohnepiepelt die (nicht nur in meinen Augen) berechtigte Sorge vor weiteren Einschränkungen der Freiheit, die dann durch Vollzugsorgane (welche Teil des Staats sind) missbraucht werden. Wenn die Schokolade auf dem Tisch liegt, WIRD zugegriffen.

Vielleicht sollte der Fleischhauer mal seinen bierseeligen CSU-Stammtisch verlassen und etwas weniger BILD lesen. Denn gerade gestern gab es bei Udo Vetter im Lawblog zu lesen, wie sehr die Schutzrechte des Bürgers in Sachen Genprobe bereits aufgeweicht sind:

Um derartige Unbotmäßigkeit schon im Vorfeld zu brechen, rettet sich der Chefermittler in eine, wie ich meine, unwürdige und entlarvende Argumentation. Er sagt tatsächlich folgendes:

Wenn man auf den Rechtsstaat und unser Wort vertraut, dass diese Untersuchung nur für diesen Einzelfall benutzt wird, hätte nur der Täter einen Grund die Speichelprobe zu verweigern!

Da haben wir es. Wer etwas nicht macht, zu dem er nicht verpflichtet ist, kann eigentlich nur tatverdächtig sein. Oder, und das ist das Perfide der Argumentation, er steht durch seine Verweigerungshaltung zumindest moralisch nicht höher als der Täter selbst.

Tja, wer nicht zulässt, dass Ermittlungsbehörden in seinem digitalen Bewegungsprofile bewacht, wer seine Festplatte verschlüsselt, oder etwas gegen staatliche Kameras im Schlafzimmer hat, wird so schnell zum Staatsfeind.

Und immer  wieder zitiere ich mit grosser Freude den Spruch des Bunderverfassungsgerichtes, der unter 1 BvR 1423/07 v.06.06.2007 nach zu lesen ist:

In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.

Wer sich gegen diese Grundrecht auflehnt, der ist in meinen Augen ein Verfassungsfeind. Haben Sie das verstanden Herr Fleischhauer?

Was wir Deutschen aus der derzeitigen Lage in Ägypten lernen sollten

Heise betitelt „Ägypten ist offline“ und genau das scheint derzeit der Fall zu sein.

Nachdem gestern bereits SMS- und Blackberry geblockt wurde und auch Facebook und Twitter wahrscheinlich mittels Firewalls gesperrt wurde, ist nun der gesamte Internettraffic ins Ausland „abgeschaltet:

In einer offensichtlich konzertierten Aktion ist etwa eine halbe Stunde vor Mitternacht (MEZ) fast der gesamte ägyptische Teil des Internets offline gegangen. Binnen Minuten wurden rund 3.500 individuelle BGP-Routen (Border Gateway Protocol) aller großen ägyptischen ISP zurückgezogen und damit praktisch gelöscht, wie Renesys informiert. Damit ist kaum noch ein Autonomes System (AS) in Ägypten von außen erreichbar. Es handelt sich praktisch um die erste vorsätzliche, nahezu komplette und plötzliche Abschottung eines gesamten Landes vom Internet, dessen Bürger sich bislang relativ weitgehend im Internet bewegen konnten.

Was können und müssen wir Deutschen davon lernen?

  • Dial-UP ist wichtig. Selig ist derjenige, der neben den grossen Onlinezugängen noch eine kleine, unabhängige Möglichkeit hat (auch national) online zu gehen
  • Mailboxen und lokal vernetzte Rechnersysteme sind wichtig.

Wenn Staaten sich auf jedwede Situation vorbereiten – warum tut das Volk nicht ein selbiges?

Wer hat denn heute (ausser mir hehehe) noch die technische Möglichkeit sich per Dial-UP ins Internet zu wählen? Die Zentralität der Infrastruktur fängt doch bei den eher überschaubaren Mobiltelefon- und DSL-Anbietern an. Der Staat kann mittels weniger Eingriffe grösste Teile des Netzes blockieren.

Dies muss nicht sein – es gibt noch Menschen, die wissen was UUCP (unix-to-Unix-Copy-Protocol), SLIP und PPP bedeutet. Sollte wir (typischerweise älteren) prophylaktisch eine zweite Infrastruktur bereit halten? Man muss es ja nicht aktiv betreiben – es wäre aber schon schön zu wissen wie man sich informieren kann, wenn das normale Internet blockiert wird.

Freiheitsberaubung in Windhoek durch deutsche Behörden?

In der Rhein-Zeitung ist gerade zu lesen:

Bundesinnenminister Thomas de Maizière schließt nicht aus, dass der verdächtige Koffer in Namibia möglicherweise von den deutschen Sicherheitsbehörden selbst dort platziert wurde.

Wenn der Innenminister „es nicht ausschliessen kann“ ist das schon fast die Feststellung: „Ja, wir haben Scheisse gebaut“.

Und vor meinem inneren Auge taucht die Frage auf: Kann man – in Windhoek derart aktiv werdende – deutschen Behörden – wegen

  • (gefährlichem) Eingriff in die Flugsicherheit
  • Freiheitsberaubung (die Passagiere wurden 6 Stunden in Windhoek festgehalten, bevor die Maschine dann doch abhob)
  • Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld

verklagen? Wie kann es angehen, dass der Flugverkehr derart massiv durch PRÜFUNGEN gestört wird und Menschen in derartige Situationen versetzt werden?