Die Vorratsdatenspeicherung – was nun? Ein Lösungsansatz

Bekanntlich tritt das Gesetz zur neuen Vorratsdatenspeicherung ja nun am 18.12.2015 in Kraft. Das heißt, jede Bewegung des Handys, jedes Telefonat, jede Mail und noch einiges anderes wird pauschal registriert. In Bayern soll sogar das Landesamt für Verfassungsschutz (Ja, genau diese ehrlose Bande der kein vernunftbegabtes Wesen mehr traut), Zugriff auf die derart erhobenen Daten erhalten. Vorbei sind die Zeiten, dass diese Daten nur bei Schwerstkriminalität angefasst werden.

Kann man auch etwas gegen den gläsernen Bürger mittels Vorratsdatenspeicherung tun? Ich denke ja, zumindest wenn man ein paar Resourcen „über“ und einen Freundes/Bekanntenkreis, der sich wehren möchte, hat.

Gegeben sei eine Telefonanlage, auf der erst einmal alle eingehenden Anrufe der Teilnehmer auf einer zu definierenden Festnetznummer terminiert und auf das jeweilige Mobiltelefon weitergeleitet werden. Da die Weiterleitung mittels einer hinterlegten Tabelle realisiert wird, kann man diese Weiterleitungen jederzeit ändern. Im Kleinen kann ich z.B. mit meiner Frau und meiner Tochter einen Ringtausch anstoßen. Wir wechseln einfach zufällig die Telefone und ändern stets die Weiterleitung. Nun werden die Ermittlungsbehörden natürlich wissen, dass ich mich tagsüber an meinem Arbeitsplatz aufhalte, also wird das sich dort eingebuchte Telefon ein Hinweis sein, dass ich es bin der sich dort aufhält. Aber wer von uns ist Abends im Pub, wer im Kino und wer treibt sich auf dem Kiez rum? Mit drei Menschen ist die Verwässerung noch recht überschaubar. Ich kann mir aber vorstellen, dass eine erklecklich grössere Menge von Menschen hier genügend „Unruhe“ in die erfassten Daten bringen können, dass eine Beweisführung mittels „Sie haben sich um $Uhrzeit an $Ort aufgehalten“ schlicht ins Leere geht.

BKA-Präsident Ziercke schiesst sich sehr tief ins eigene Knie #VDS

Die Innenminister der Länder, der Bundesinnenminister und auch diverse Polizeidienststellen beten stets eine Formel der Weisheit herunter: „Ohne mehr Überwachung, wie z.B. Vorratsdatenspeicherung, wird man der Internetkriminalität nicht Herr werden können.

Und was für eine Aussage muss ich da gerade in einer BKA-Pressemitteilung lesen?

Jörg Ziercke, Präsident des BKA:

„Die Aktion des FBI, in die weltweit 11 Staaten eingebunden waren, macht deutlich, dass die Bekämpfung der international organisierten Cybercrime heute wirkungsvoll nur durch eine enge und entschlossene Kooperation der internationalen Staatengemeinschaft möglich ist. Professionellen Begehungsformen international agierender profitorientierter krimineller Cyberbanden müssen leistungsfähige und flexible miteinander vernetzte Kooperationsstrukturen der Sicherheitsbehörden entgegengesetzt werden.“

Verdammt, hat er vergessen die Vorratsdatenspeicherung zu erwähnen? Auf einmal kann man gegen international tätige Kriminelle auch ohne diese „Wunderwaffe gegen Internetkriminelle“ erfolgreich ermitteln? Herr Ziercke, waren Sie müde? Hat der Praktikant Ihnen diese Aussage untergeschoben?

Ich bin enttäuscht, das mit den Bedrohungsszanrien können Sie aber besser!

Sperrt die #Spackeria in Niedersachsen bald auch Dial-Ip-IPs aus?

Wer unentdeckt auf Webseiten des Landes Niedersachsens surfen oder mit niedersächsischen Behörden anonym kommunizieren will, hat Pech. Der technische Dienstleister für die Internetangebote der Region zwischen Harz und Nordsee, der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsens (LSKN), sperrt die Nutzer von Services wie Tor aus.  „Wir setzen eine Sperrliste für bestimmte Anonymisierungsdienste ein“, erklärte eine LSKN-Sprecherin gegenüber heise online. Es gehe dabei im Interesse der IT-Sicherheit um den Schutz vor Angriffen aus dem Cyberspace.

schreibt Heise und ich bin hier schwer ab kollabieren. Mittlerweile seit Jahrzehnten beten diverse Internetgrundrechtler, dass man so weitgehend wie möglich anonym im Internet bewegen sollte. Und nun kommen die Spacken der niedersächsischen Landesregierung an, und erfordern (wohl schon mit einem Auge auf die Vorratsdatenspeicherung schauend), dass man eben nicht mittels Anonymisierungsdienst auf das Internetangebot zugreifen darf.

Was kommt als nächstes? Muss ich mich mittels ePerso identifizieren, wenn ich nach einer Rufnummer einer Beratungsstelle für Alkoholprobleme suche? Es gibt vielerlei Gründe, warum es sehr berechtigt sein kann, seine Identität zu verschleiern. Wer in Dresden auf eine Demonstration geht, sollte zum Beispiel sein Mobiltelefon zu Hause lassen. Warum will unser Staat so viele Daten von uns sammeln. Sollten wir einem Staat, der seine Bürger allerorten unter Pauschalverdacht stellt, nicht misstrauen? Sollten wir einem so misstrauischen Staat nicht ignorieren? Muss man bald beim Betreten eines öffentlichen Gebäudes zuerst seinen Ausweis zeigen?

Bürger haben Rechte! Der Staat hat Pflichten. Es wird Zeit, dass man das den Zuständigen wieder ins Bewusstsein bringt. Wenn es sein muss, wohl auch mit (sanfter) Gewalt.

Thomas Stadler hat zu dem Thema auch etwas geschrieben – etwas sachlicher als ich hier 🙂