Wenn Privatkopien in die falschen Hände geraten

Gesetzt den Fall, ich kopiere eine Musik-CD oder einen Film auf meine lokale Festplatte, so ist dieses legitim. Ich erstelle die sogenannte Privatkopie. Diese Privatkopie darf ich sogar weitergeben – wenn auch nur im engsten privaten Kreise. Wenn also ein guter Freund von mir heute die neue Broilers-CD erhalten hat und mir davon eine Kopie zukommen lässt, so ist das legitim. Auch wenn das GVU und Andere dies gern anders sehen würden.

In der Zeit wird über den aktuellen Fall in Sachen Kino.to berichtet und es gibt da einen Teil, den ich sehr interessant finde:

Ist es illegal, sich den Stream eines Filmes anzusehen? Nein, sagen jene, die auf diese Art illegale Kopien aktueller Filme im Netz sehen. Ja, sagt die Filmindustrie, die das als Schädigung ihrer Geschäfte betrachtet. Rechtlich geklärt ist die Frage nicht, auch wenn sie seit Jahren Juristen und vor allem Nutzer beschäftigt.

Sicher sollten sie (Anm.: Die Anschauer des Stream, die temporär die Datei im Hauptspeicher/Festplatte haben) sich deswegen aber nicht unbedingt fühlen. Zwar vertritt der Anwalt Christian Solmecke beim Nachrichtenportal Gulli die Rechtsauffassung, Streams anzuschauen sei nicht illegal. So muss es aber nicht bleiben.

Ich stelle jetzt mal doof eine These auf: Wenn es illegal ist, dass Oma Plüsch – unwissend – eine temporäre Kopie der Daten auf ihrem Rechner hält, wie sieht es dann aus, wenn Ermittler/Staatsanwälte oder andere Personen Kopien auf ihrem Rechnersystem bevorraten, die nicht unter den Passus „Privatkopie“ fallen? Wie ist – so rein hypothetisch – der Fall zu bewerten, wenn eine Person eine (oder mehrere) Mail(s) im Mail-Eingangsverzeichnis (oder auch im Ordner „Müll“) vorhält, die widerrechtlich kopierte Daten enthält?

Auch hier wurden die Daten „unwissentlich“ in Empfang genommen, ist dies in diesem Fall straffrei?

Ist Jan Fleischhauer ein Verfassungsfeind?

Wer ist Fleischhauer wird sich der Eine oder die Andere fragen. Jan Fleischhauer ist einer, der ab und an ein wenig Geld vom Spiegel bekommt um dort – neben Anderen – die Kolumne „Der schwarze Kanal“ mit Inhalte zu füllen.

Fleischhauer schreibt über das Thema Datenschutz:

In der Koalition gärt der Streit um die Vorratsdatenspeicherung. Die Union will mehr Zugriffsrechte für die Behörden, die FDP sperrt sich. Dabei ist nicht ganz klar, vor was die Deutschen eigentlich solche Angst haben sollen: Dass die Demokratie wieder in eine Diktatur umschlägt?

Es ist nicht ganz klar, was eigentlich Furchtbares passieren soll, wenn die Telekom die Verbindungsdaten ihrer Kunden nicht nur vier Wochen aufbewahrt, um dann ihre Abrechnungen zu erstellen, sondern, wie bei der Vorratsdatenspeicherung gefordert, ein halbes Jahr – aber irgendwie stellen diese zusätzlichen fünf Monate eine enorme Gefahr für die Freiheit des Bürgers dar.

Und verhohnepiepelt die (nicht nur in meinen Augen) berechtigte Sorge vor weiteren Einschränkungen der Freiheit, die dann durch Vollzugsorgane (welche Teil des Staats sind) missbraucht werden. Wenn die Schokolade auf dem Tisch liegt, WIRD zugegriffen.

Vielleicht sollte der Fleischhauer mal seinen bierseeligen CSU-Stammtisch verlassen und etwas weniger BILD lesen. Denn gerade gestern gab es bei Udo Vetter im Lawblog zu lesen, wie sehr die Schutzrechte des Bürgers in Sachen Genprobe bereits aufgeweicht sind:

Um derartige Unbotmäßigkeit schon im Vorfeld zu brechen, rettet sich der Chefermittler in eine, wie ich meine, unwürdige und entlarvende Argumentation. Er sagt tatsächlich folgendes:

Wenn man auf den Rechtsstaat und unser Wort vertraut, dass diese Untersuchung nur für diesen Einzelfall benutzt wird, hätte nur der Täter einen Grund die Speichelprobe zu verweigern!

Da haben wir es. Wer etwas nicht macht, zu dem er nicht verpflichtet ist, kann eigentlich nur tatverdächtig sein. Oder, und das ist das Perfide der Argumentation, er steht durch seine Verweigerungshaltung zumindest moralisch nicht höher als der Täter selbst.

Tja, wer nicht zulässt, dass Ermittlungsbehörden in seinem digitalen Bewegungsprofile bewacht, wer seine Festplatte verschlüsselt, oder etwas gegen staatliche Kameras im Schlafzimmer hat, wird so schnell zum Staatsfeind.

Und immer  wieder zitiere ich mit grosser Freude den Spruch des Bunderverfassungsgerichtes, der unter 1 BvR 1423/07 v.06.06.2007 nach zu lesen ist:

In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.

Wer sich gegen diese Grundrecht auflehnt, der ist in meinen Augen ein Verfassungsfeind. Haben Sie das verstanden Herr Fleischhauer?

Datensicherheit und Peinlichkeit

Welche Daten kann man als sicher bezeichnen?

  • Daten die nicht mittels EDV verarbeitet werden

Am sichersten allerdings sind Daten welche nirgendwo niedergeschrieben und abgelegt sind.

Kopieren früher: Durch die alten Spionagefilme wurde der Hersteller Minox (Korrigiert – Dank an Klaus) bekannt – war er doch ein Synonym für winzige Kamera. Jeder gute Spion hatte seine Kleinkamera immer griffbereit, brach er in Bürohäuser und Behörden ein, um geheime Unterlagen zu fotografieren. Danach musste der Film dann schnell über die Grenze zum Hauptquartier gebracht werden, damit die Fotos ausgewertet werden können.  Die entwickelten Fotos wurden nummeriert entwickelt und in dicken, wiederum nummerierten, Akten mit deutlich erkennbarer Aufschrift „Streng Geheim“ abgeheftet.

Heute ist das alles ganz anders: Heute werden entweder gleich digitale Daten gestohlen oder die Bilder werden direkt digitalisiert an den Auftraggeber gesandt. Niemand kontrolliert wirklich auf wie vielen Rechner Kopien der Daten angefertigt werden. Sei es als Dokument oder Temporär-Datei auf der Festplatte, dem RAM oder dem Bildschirmspeicher. Es gibt viele Wege Daten zu kopieren oder Datenströme „abzugreifen“.

Und schon wird klar, wie Wikileaks an diese Mengen von Daten gelangen kann: EDV ist niemals gänzlich sicher. EDV ist vernetzt – weltweit im Zugriff, auch wenn manchmal Firewalls und getrennte Netze Hürden aufbauen sollen. Was nutzen 2 Rechner im Büro (einmal Behördennetz und einmal Internet) wenn der Mitarbeiter die Möglichkeit hat Daten von Rechner A auf Rechner B zu kopieren?

Menschen werden immer – aus verschiedensten Gründen – versuchen Zugriff auf Informationen zu erhalten und diese weiter zu verbreiten. Ob es der Verkauf ist um sich persönlich zu bereichern, oder das Veröffentlichen um sich zu profilieren oder nur um Missstände aufzuzeigen. Selbst in meinem Bekanntenkreis gibt es Menschen, die der Versuchung erlegen sind – und teilweise heute bereuen. Hey, es sind Menschen!

Ganz besonders gefährlich sind allerdings die Informationen, die nicht öffentlich, sondern hinter vorgehaltener Hand und für viel Geld weiter gegeben und genutzt werden. Dann nämlich kann der Betroffene sich nicht wehren, kann keine Abwehrmassnahmen ergreifen. Wenn ich weiss, dass jemand mein Mailaccount in der Firma gehackt hat, kann ich darauf reagieren. Gefährlich ist der stille Mitleser von dem ich nichts weiss.

Das Daten niemals sicher sind, ist eine Erkenntnis, die unsere Regierenden (weltweit) aus den Wikileaks-Vorfällen lernen sollten. Daten nicht erfassen, nicht aufnehmen, nicht verknüpfen. Und wenn man denn unbedingt Daten erfassen und verknüpfen möchte, sollte man seine Geschäftspartner nicht als Deppen bezeichnen – oder gar Material speichern, welche meine Geschäftspartner, Kunden, Auftraggeber oder gar Bürger in unangenehme Situationen bringt.