Kameraüberwachung von Demonstrationen schränkt Grundrechte ein

Die Polizei darf eine friedliche Kundgebung von Atomgegnern nicht filmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am Montag veröffentlichten Beschluss.

Auch wenn die Szenen nur in ein Einsatzfahrzeug übertragen und nicht aufgezeichnet werden, sei dieses Vorgehen rechtswidrig.

“Bürger hätten aus Sorge vor staatlicher Überwachung von der Teilnahme an der Versammlung abgeschreckt werden können“, heißt es in der Entscheidung zum Demonstrationsrecht. Außerdem hätten sich die Teilnehmer überwacht und eingeschüchtert fühlen können.

Quelle: OP-Online. Na, da werden jetzt wohl bei den Einsatzhundertschaften über BKA bis ins Innenministerium die Alarmglocken läuten. Wo kommen wir denn da hin, wenn nicht mehr jeder, der seine Meinung sagt, überwacht werden kann.

Liquidfeedback kann nur eine Entscheidungshilfe sein #LQFB

Umso mehr ich in den Foren der Piratenpartei stöbere und Menschen über die Revolution der Demokratie mittels LQFB (Liquidfeedback) reden und schreiben höre umso verwirrter werde ich.

Es ist großartig, dass die Piraten stets die Basisdemokratie fordern, das ist auch richtig und gut so. Aber die Auswüchse dieses Anspruchsdenkens (etwas anderes ist der Ruf nach Basisdemokratie nicht) schenken mir eine Lachsalve nach der anderen.

Bedeutet die Einführung und konsequente Umsetzung von LQFB, dass wir eine komplette Basisdemokratie auf die Beine stellen? Nein. Never, niemals, keineswegs, überhaupt nicht, unmöglich. Sorry ihr kleinen verwunschenen Demokratieträumer, es wird Zeit aufzuwachen.

Im Moment fordert die Parteibasis ein Mitspracherecht bei JEDER pobeligen Entscheidung jedweden Vorstandes. Egal ob Bundesvorstand oder Landesvorstand alle Gremien sollen vor jeder Entscheidung erstmal die Meinung des Volkes einholen.

Wisst ihr eigentlich was ihr da – in letzter Konsequenz einfordert? Muss jedes Vorstandsmitglied, vor jeder Entscheidung, eine umfassende Meinung einholen? Muss der Erwerb von Druckerkartuschen vorher mittels LQFB erlaubt werden? Aber halt: Der Lieferant wurde nicht von der Basis als zulässig erklärt!

Liquidfeedback kann nur ein Werkzeug sein, dass etwaigen Gremien bei der Entscheidungsfindung hilft. Mit LQFB hat der Vorstand den Vorteil auch ohne grosse Versammlungen ansatzweise kurzfristig ein Meinungsbild einzuholen. Mehr nicht!

Die Entscheidungen, sprich die Auswertungen und Umsetzungen der Wünsche der Basis bleibt den Gremien weiterhin vorbehalten. Denn sonst bräuchten wir diese gremien überhaupt nicht zu wählen. Organisationen (und auch Parteien sind diese, solche) brauchen  – das liegt in der Natur der Sache – „Vertreter der Masse“. Ansprechpartner für die Aussenwelt. Und diese Vertreter müssen in der Lage sein selbstständig Entscheidungen zu treffen. Wer den gewählten Vertretern dieses Recht abspricht hat etwas grundsätzliches nicht verstanden, oder ignoriert es bewusst.

Ihr – die Basis – habt die Möglichkeit jederzeit eure Meinung zu einzelnen Themen mitzuteilen. Das dieses wesentlich einfacher geht als durch stete Sitzungen und Versammlungen ist der einzige Vorteil, den LQFB bietet. Aber nur weil 80% einer „Abstimmung“ sich mittels LQFB für eine Steuerbefreiung aller Kiffer ausspricht, kann niemand erwarten, dass diese Steuerbefreiung auch ins Parteiprogramm aufgenommen wird. Bewerten und entscheiden müssen weiterhin, selbstständig und allein die gewählten Vertreter. Diese kann man wählen und abwählen, aber stets an ihnen rum zu mäckeln ist kontraproduktiv und hält die eigentliche Sache auf.

Ich habe fertig.

Loveparade: Wenn ich etwas zur Schuldfrage zu sagen hätte

Die Herren (es sind tatsächlich wohl nur Herren, keine Frau in Verantwortungsverdacht) schubsen sich den schwarzen Peter hin und her, niemand will es gewesen sein. Der eine (Schaller) macht sich Sorgen um sein Marketing (FTD)

Schaller sagte am Mittwoch gegenüber der „Bild“-Zeitung, er könne nicht verneinen, dass die ersten Angaben aus PR-Gründen gemacht wurden.

der andere (Sauerland)  klammert sich zwanghaft an den Sessel des Oberbürgermeisters

also muss ein Herr Adolf  Sauerland 6 Jahre abgesessen haben als OB um in den Genuß seiner saftigen Pension zu kommen, für die er nichts eingezahlt hat.

Diese sechs Jahre des Herrn Adolf  Sauerland, CDU, sind aber noch nicht abgesessen. Erst im Oktober 2010 ist es soweit.

Aber was passiert, wenn man seinen gesunden „Restmenschenverstand“ walten lässt und mal abseits jeglicher persönlichen Befindlichkeiten versucht eine Schuld zuzuweisen.

Als erstes trifft es – natürlich – den Veranstalter. Ich kann keine so grosse Veranstaltung planen und jegliche Verantwortung für die Durchführung von mir weisen. Egal welche Veranstaltung ich organisiere, einer ist immer Verantwortlich. Ich kann – als Veranstalter – die Verantwortung zwar delegieren – z.B. an ein Sicherheitsunternehmen – dennoch ist auch die Entscheidung dieses Unternehmen zu beauftragen in meiner Verantwortung. Sollte es mit diesem Unternehmen Probleme geben, bin wieder ich selbst dran.

Nun ist – wie wir uns vorstellen können – solch Veranstaltung nicht einfach realisierbar. Ich brauche als Veranstalter diverse Genehmigungen. Mir fehlt da gerade die rechtliche Grundlage, ob eventuell das Versammlungsgesetz auch anwendbar ist- was ich mal unterstelle. Dem Versammlungsgesetz kann man nämlich z.B. entnehmen:

§ 13

(1) Die Polizei (§ 12) kann die Versammlung nur dann und unter Angabe des Grundes auflösen, wenn

1.
der Veranstalter unter die Vorschriften des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 fällt, und im Falle der Nummer 4 das Verbot durch die zuständige Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist,
2.
die Versammlung einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt oder unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer besteht,
[…]

In den Fällen der Nummern 2 bis 4 ist die Auflösung nur zulässig, wenn andere polizeiliche Maßnahmen, insbesondere eine Unterbrechung, nicht ausreichen.

Also hat – nach dem Versammlungsgesetz – auch die Verwaltung und Polizei ein Mitspracherecht. Der oberste Dienstherr von Polizei und Verwaltung ist Herr Sauerland. Auch die Aussage in der FAZ:

Hätte sich der Veranstalter der Love Parade in Duisburg an sein Sicherheitskonzept gehalten, wäre es womöglich nicht zu der Katastrophe mit 21 Toten gekommen.

mindert da nichts ab. Denn in dem Moment an dem sich abzeichnete, dass die Situation aus dem Ruder lief, hätte die Polizei und Verwaltung wirksam eingreifen müssen.

Ich halte fest:

  1. McFit-Inhaber Rainer Schaller istals Veranstalter haftbar zu machen und zur Verantwortung zu ziehen.
  2. Oberbürgermeister Adolf Sauerland hat die Verantwortung für die ihm unterstellten Dienstellen. Es gab genügend Zeit für Vorbereitungen und auch genügend Warnungen.

Wie die Verantwortung prozentual verteilt wird, muss – auch wegen etwaiger Schadenersatzforderungen – ein Gericht urteilen. In meinen Augen haben aber mindestens die beiden Herren Schaller und Sauerland eine Schuld an der Katastrophe, den Toten, Verletzten und Traumatisierten.

Sich vor der Verantwortung zu drücken ist in meinen Augen ein widerwärtiges Zeichen von Geldgier, Machtgeilheit sowie fehlendem Rechtsbewusstsein und Verantwortungsgefühl.