Liquidfeedback kann nur eine Entscheidungshilfe sein #LQFB

Umso mehr ich in den Foren der Piratenpartei stöbere und Menschen über die Revolution der Demokratie mittels LQFB (Liquidfeedback) reden und schreiben höre umso verwirrter werde ich.

Es ist großartig, dass die Piraten stets die Basisdemokratie fordern, das ist auch richtig und gut so. Aber die Auswüchse dieses Anspruchsdenkens (etwas anderes ist der Ruf nach Basisdemokratie nicht) schenken mir eine Lachsalve nach der anderen.

Bedeutet die Einführung und konsequente Umsetzung von LQFB, dass wir eine komplette Basisdemokratie auf die Beine stellen? Nein. Never, niemals, keineswegs, überhaupt nicht, unmöglich. Sorry ihr kleinen verwunschenen Demokratieträumer, es wird Zeit aufzuwachen.

Im Moment fordert die Parteibasis ein Mitspracherecht bei JEDER pobeligen Entscheidung jedweden Vorstandes. Egal ob Bundesvorstand oder Landesvorstand alle Gremien sollen vor jeder Entscheidung erstmal die Meinung des Volkes einholen.

Wisst ihr eigentlich was ihr da – in letzter Konsequenz einfordert? Muss jedes Vorstandsmitglied, vor jeder Entscheidung, eine umfassende Meinung einholen? Muss der Erwerb von Druckerkartuschen vorher mittels LQFB erlaubt werden? Aber halt: Der Lieferant wurde nicht von der Basis als zulässig erklärt!

Liquidfeedback kann nur ein Werkzeug sein, dass etwaigen Gremien bei der Entscheidungsfindung hilft. Mit LQFB hat der Vorstand den Vorteil auch ohne grosse Versammlungen ansatzweise kurzfristig ein Meinungsbild einzuholen. Mehr nicht!

Die Entscheidungen, sprich die Auswertungen und Umsetzungen der Wünsche der Basis bleibt den Gremien weiterhin vorbehalten. Denn sonst bräuchten wir diese gremien überhaupt nicht zu wählen. Organisationen (und auch Parteien sind diese, solche) brauchen  – das liegt in der Natur der Sache – „Vertreter der Masse“. Ansprechpartner für die Aussenwelt. Und diese Vertreter müssen in der Lage sein selbstständig Entscheidungen zu treffen. Wer den gewählten Vertretern dieses Recht abspricht hat etwas grundsätzliches nicht verstanden, oder ignoriert es bewusst.

Ihr – die Basis – habt die Möglichkeit jederzeit eure Meinung zu einzelnen Themen mitzuteilen. Das dieses wesentlich einfacher geht als durch stete Sitzungen und Versammlungen ist der einzige Vorteil, den LQFB bietet. Aber nur weil 80% einer „Abstimmung“ sich mittels LQFB für eine Steuerbefreiung aller Kiffer ausspricht, kann niemand erwarten, dass diese Steuerbefreiung auch ins Parteiprogramm aufgenommen wird. Bewerten und entscheiden müssen weiterhin, selbstständig und allein die gewählten Vertreter. Diese kann man wählen und abwählen, aber stets an ihnen rum zu mäckeln ist kontraproduktiv und hält die eigentliche Sache auf.

Ich habe fertig.

Der wahre Klotzkopf bei #S21 heisst Grube

Mappus wird – nicht zu unrecht – von den Massen kritisiert, ja fast gehasst. Mappus aber ist – wie so viele Politiker – nur ein nützlicher Idiot, der von der Industrie ins Rampenlicht gestellt wird. Einer der wahren Ansprechpartner ist Bahnchef Grube. Er kann einen Baustopp anordnen. Im Gegenteil: Grube muss alles tun um sowohl Baustopp als auch Schlichterverhandlungen zu verhindern. Zu viele Leichen liegen in den Kellern der Bahn.

Zum Beispiel bei Fragen zu den Kosten von Stuttgart 21. Als die Projektbeteiligten im April 2009 alle Verträge unterzeichneten, wurde der Bahnhofsumbau auf rund 3 Milliarden Euro taxiert. Doch schon im Verlauf des Jahres ermittelte die Bahn tatsächliche Baukosten von 4,9 Milliarden Euro. Es wäre das sichere Aus für Stuttgart 21 gewesen, nachdem die Landesregierung 4,5 Milliarden Euro als Obergrenze des Mammutprojekts definiert hatte. Also ließ Bahn-Chef Rüdiger Grube seine treuesten Leute noch einmal nachrechnen. Sie wurden fündig – und kalkulierten die Kosten auf 4,0878 Milliarden herunter.

schreibt der Spiegel. Und ausgerechnet Grube, der mittels Betrug die Steuermilliarden in sein Unternehmen fliessen lassen will, fordert Verlässlichkeit bei Großprojekten? Sollte Geissler nur halb intelligent sein und so viel Arsch in der Hose haben, wie ich es ihm zutraue, ist er jetzt bereits dabei eine Ausstiegsstrategie für S21 zu kreieren. Andernfalls wird er sich selbst als Schlichter zurück ziehen.

Grube schuldet Mappus einen so riesigen Gefallen, wenn er nächstes Frühjahr abgewählt wird (wovon ich zu 99,99% ausgehe), dass ich schätze dass Mappus entweder bei der Bahn direkt (dreist aber nachvollziehbar) oder bei einem anderen Großunternehmen unterkommen wird. Herbst 2011 wird Mappus seinen neuen Posten antreten. Denkt an meine Worte 🙂

Wird die GVU in Zukunft mit neuen Partner kooperieren?

Wie ist es zu verstehen, wenn die GVU nicht bereit ist eine Unterlassungserklärung abzugeben,  der Dienstleister der GVU dies aber tut? (Über den Fall hatte ich schon geschrieben)

Zuerst zum Dienstleister OpSec Security, laut Blog Mario Sixtus:

Heute um kurz vor vor zwolf schob sich aus dem Fax meines Anwalts eine von der Münchener Firma OpSec Security unterschriebene, strafbewehrte Unterlassungserklärung, in der sich das Unternehmen verpflichtet, es künftig zu unterlassen, „Urheberrechte des Gläubigers [Anm.: das ist Meinereiner] an dessen […] Werken zu verletzen“. Für jede Zuwiederhandlung verpflichtet sich OpSec eine Vertragsstrrafe zu zahlen, außerdem tragen sie die Kosten der anwaltlichen Abmahnung. Eine identische Erklärung gab OpSec auch für Alexander Lehmann ab.

Die GVU hingegen weigert sich (laut Netzpolitik) eine diesbezügliche Erklärung abzugeben und sendet lieber eine Presseerklärung aus:

Nachdem sich die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) davon überzeugt hat, dass die vier Beiträge des „Elektrischen Reporters“ sowie der Titel „Du bist Terrorist“ wieder inklusive Kommentaren und Statistiken online sind und Fehler beim Versand von Löschungsaufforderungen behoben wurden, hat die Organisation heute Vormittag auf die Aufforderung einer Unterlassungserklärung per Fax an den Rechtsanwalt Vetter reagiert. In diesem Schreiben bestätigt die GVU, dass sie für diese Aufforderung der falsche Ansprechpartner ist.

Welch dreiste Sache geht da denn ab? Das ist typischerweise nicht die Vorgehensweise von eingetragenen Vereinen, sondern von Aktiengesellschaften oder Mafiaorganisationen: Man beauftragt externe Dienstleister und wäscht die eigenen Hände in Unschuld?

Im Rechtsverständnis der GVU wird Sie nun den Partner wechseln (die Preise bei der OpSec Security dürften nun auch steigen) und würde auch beim nächsten Kollateralschaden wieder sagen: Wir waren das nicht – wir gaben nur den Auftrag.

Gilt diese Rechtsauffassung auch für den Download von Filmen? Ich habe dem Program zwar gesagt, es soll downloaden aber ich habe das Programm nicht beauftragt illegale Dateien vom Netz zu ziehen.

Auch Udo Vetter berichtet über den Fall in seinem Lawblog:

In einem Prozess gegen die GVU müssten Sixtus und Lehmann beweisen, dass die GVU doch Auftraggeber war und somit für die eingestandenen Fehler der OpSec Security GmbH mit haftet. Weder Sixtus noch Lehmann haben Einblick in die (Vertrags-)Beziehungen zwischen GVU und der OpSec Security GmbH. Somit dürfte es ihnen kaum möglich sein, den Nachweis zu führen.

So traurig es klingt, aber die GVU wird mit ihrer überheblichen Haltung – aus formaljuristischer Beweislast – wohl durchkommen. Auch wenn es schwieriger für sie wird, Dienstleister preisgünstig einzukaufen.