Kameraüberwachung von Demonstrationen schränkt Grundrechte ein

Die Polizei darf eine friedliche Kundgebung von Atomgegnern nicht filmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am Montag veröffentlichten Beschluss.

Auch wenn die Szenen nur in ein Einsatzfahrzeug übertragen und nicht aufgezeichnet werden, sei dieses Vorgehen rechtswidrig.

“Bürger hätten aus Sorge vor staatlicher Überwachung von der Teilnahme an der Versammlung abgeschreckt werden können“, heißt es in der Entscheidung zum Demonstrationsrecht. Außerdem hätten sich die Teilnehmer überwacht und eingeschüchtert fühlen können.

Quelle: OP-Online. Na, da werden jetzt wohl bei den Einsatzhundertschaften über BKA bis ins Innenministerium die Alarmglocken läuten. Wo kommen wir denn da hin, wenn nicht mehr jeder, der seine Meinung sagt, überwacht werden kann.

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