Kameraüberwachung von Demonstrationen schränkt Grundrechte ein

Die Polizei darf eine friedliche Kundgebung von Atomgegnern nicht filmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am Montag veröffentlichten Beschluss.

Auch wenn die Szenen nur in ein Einsatzfahrzeug übertragen und nicht aufgezeichnet werden, sei dieses Vorgehen rechtswidrig.

“Bürger hätten aus Sorge vor staatlicher Überwachung von der Teilnahme an der Versammlung abgeschreckt werden können“, heißt es in der Entscheidung zum Demonstrationsrecht. Außerdem hätten sich die Teilnehmer überwacht und eingeschüchtert fühlen können.

Quelle: OP-Online. Na, da werden jetzt wohl bei den Einsatzhundertschaften über BKA bis ins Innenministerium die Alarmglocken läuten. Wo kommen wir denn da hin, wenn nicht mehr jeder, der seine Meinung sagt, überwacht werden kann.

Nochmal zur Polizeigewalt in Hamburg-Neuwiedenthal

Dieser Vorfall beschäftigt mich doch ein wenig. Ist ja man in Hamburg und nicht SO weit von meinem Wohnort entfernt.

Erst sollen – laut Medienberichten – die Polizisten in einen Hinterhalt gelockt worden sein, dann liest man jetzt im Spiegel:

„Dass es sich um einen Hinterhalt gehandelt haben könnte, ist reine Spekulation“, sagte Sprecherin Karina Sadowsky.

erinnert irgendwie ein bisschen an die Splitterbombe, oder? Ich habe das Video mehrere Male gesehen und irgendwie werde ich nicht so ganz schlau aus dem was man liest, sieht und was einem der gesunde Menschenverstand vermittelt. Völlig verwirrt bin ich durch die TAZ die gerade auch etwas zu dem Fall bringt:

Der Betroffene (Anm.: der im Video am Boden liegende), Mateusz W., behauptet, er habe bloß in ein Gebüsch gepinkelt und sich geweigert, seinen Ausweis zu zeigen.

[..]

Mateusz W. berichtet von Prellungen und Schwindel. In der Nacht habe er sich übergeben müssen. Die Polizei habe ihn mit Reizgas „ausgeknockt“. W. verwahrt sich gegen den Vorwurf, er sei ein Exhibitionist. Er habe bloß ins Gebüsch gepinkelt. „Wenn es die Frau mit den zwei Kindern gibt, möchte sie bitte mit meinem Anwalt sprechen“, sagt er.

Was, ja was wenn Mateusz tatsächlich nur einem Harndrang nachging. Was wenn es sich wie folgt (reine Fiktion!!) zugetragen hat:

Mateusz muss pinkeln – leider zu einem schlechten Zeitpunkt. Ein Einsatzfahrzeug der Hamburger Polizei fährt gerade Streife und sucht genervt an einem warmen Sommerabend jugendliche Krawallmacher. Leider sind da keine Krawallmacher, aber was macht der Betrunkene(?) dahinten? Schau mal – das sieht aus als hätte er die Hosen heruntergelassen. Den kontrollieren wir mal. Hey, da hinten geht eine Frau mit Kinderwagen, das ist bestimmt ein Perverser, dem zeigen wir jetzt mal was abgeht.

Schnell sind unsere beiden Helden dabei Mateusz überdeutlich festzusetzen. Dieser zappelt aber und macht so eine Gruppe Jugendlicher auf die Situation aufmerksam. Beim Eintreffen eben dieser „Horde“ Menschen bekommen unsere Ordnungshüter nun ein wenig Angst vor dem eigenen Mut. Da wollte man mal schnell einen angetrunkenen Assi zusammenstampfen und nun kommen potentielle Zeugen. Was also tun? Die Situation gerät aus den Fugen, unseren Schutzpolizisten gehen die Nerven durch. Nervös geht man auf und ab und als der festgesetzte Mateusz dann auch nur mit dem Ohr wackelt kriegt er eben Dresche, der Drecksack der bestimmt das Spiel Deutschland-England sehen konnte, während unsere beiden Staatsbeamten „Präsenz“ auf Hamburgs Strassen zeigen mussten. Als dann endlich die Verstärkung – in Form von diversen Funkwagen aus ganz Hamburg – eintrifft, geht die Randale richtig los.

Was ich nicht verstehe ist, warum diese „Gewaltbereiten“ nicht massiv gegen die Polizisten vorgehen, als die Verstärkung noch nicht da war. Es macht keinen Sinn, zu warten, bis genügend Polizisten da sind, um sich in die Gefahr zu begeben festgenommen zu werden. Wäre das Ziel ein Niederprügeln der Beamten gewesen, so hätte man sofort gehandelt.

Eine Ermittlung wird klären müssen:

  • Warum war der Festgesetzte nach 5 Minuten noch nicht fixiert? Offensichtlich hat er sich ja wiedersetzt, weshalb wurde sonst unmittelbarer Zwang angewandt (Amtsdeutsch für waffenlose Gewaltanwendung)?
  • Warum wird der Festgehaltene nicht in den bereit stehenden Streifenwagen verbracht?
  • Warum halten sich die Beamten so lange vor Ort auf? Sie hätten längst den Ort der Gefahr verlassen haben können.
  • Und was wäre wohl passiert, wenn die Polizisten völlig entspannt das Länderspiel hätten sehen können?

Alles in allem ist diese Video ein schönes Trainingsvideo wie man sich auf keinem Fall verhalten sollte.

Und NEIN: Ich bin nicht der Meinung, dass Gewalt gegen Polizisten legitim ist. Gewalt ist ausschliesslich in Form von massvoller Notwehr akzeptabel. Dennoch gilt es ein Verfahren zu eröffnen, welches das Verhalten der beiden im Video gezeigten Beamten würdigt. So oder so.

Und noch eines: Videohandys für alle Bürger!! Und „Qui bono?“ bringe ich nun gar nicht mehr in Stellung liebe Innenminister