Die ARD gibt mir Resthoffnung dass der Anstand noch nicht verloren ist

Der Chefredakteur des WDR Jörg Schönenborn gibt mir ein wenig Hoffnung zurück, dass nicht alle Menschen in unserem Staat blutrünstige Racheengel sind, sondern dass es noch ein paar Menschen gibt, die rechtsstaatliche Prinzipien als Errungenschaft werten:

httpv://www.youtube.com/watch?v=ePt0jSjJJTk

Zivilisierte Völker haben einst das Völkerrecht geschaffen. Sie haben sich sich darauf verständigt, dass Verbrecher vor den internationalen Gerichtshof gestellt werden.

Mein Verständnis von einem Rechtsstaat ist nicht, dass Mörder einfach abgeknallt werden.

Sehr geehrter Herr Schönenborn. Allein für ihren Kommentar bezahle ich gern 3 Monate lang GEZ. Denn solche sachlichen Auseinandersetzungen sind für die „blutrünstige“ Boulevardjournaille schlicht nicht umsatzfördernd.

Auf die Frage wem der Tod bin Ladens nützt, kann es eine weitere Antwort geben: Der Tod bin Ladens kann sowohl den amerikanischen Geheimdiensten nutzen, die bei einer Gerichtsverhandlung eventuell hätten aus dem „Nähkästchen“ plaudern müssen. Ihre Rolle beim Aufstieg bin Ladens ist nicht einwandfrei geklärt und den US-Amerikanern ganz sicher ausgesprochen peinlich.

U-Haft für dumme Qualitätsjournalisten?

Wann wird ein Richter für einen Tatverdächtigen eine Untersuchungshaft (U-Haft) anordnen, d.h. ihm bevor seine Schuld einwandfrei (durch Richterspruch nach einer ordentlichen Verhandlung!) festgestellt  die Freiheit nehmen, sich frei zu bewegen? Wohl nur in drei Fällen:

  1. Fluchtgefahr
  2. Gefahr der Wiederholung
  3. Verdunkelungsgefahr

Wenn keiner der drei Punkte konkret zutrifft, so wäre die Anordnung der U-Haft ebenfalls eine Straftat: Freiheitsberaubung.

Der Strafverteidiger Carsten R. Hoenig berichtet über eine Pressemitteilung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V., die sich genötigt fühlt, die Berichterstattung des Berliner Presseerzeugnisses „B.Z.“ zu „kritisch zu begleiten“:

Die insoweit ablehnenden und teilweise populistisch überspitzten Kommentare in der Tagespresse verkennen die rein verfahrenssichernde Funktion von Untersuchungshaft. Befremdlich erscheinen in diesem Zusammenhang vor allem die teilweise direkt gegen den zuständigen Ermittlungsrichter gerichteten Angriffe bestimmter Presseorgane (z.B. „Das ist der Richter, der den Schläger freiließ“ – BZ vom 27. April 2011, Titelseite), wobei in einem Fall sogar ein großformatiges Foto des Ermittlungsrichters abgedruckt wurde. Eine solche tendenziöse und auf die Person eines Richters abzielende (negative) Berichterstattung negiert den Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und widerspricht dem rechtsstaatlichen Verständnis, dem auch die Presse verpflichtet sein sollte.

Hoenig schreibt dazu in seinem Blog:

Daß die Journaille – wie jene BZ – versucht, auf diese Weise quasi eine Lynchjustiz wieder hoffähig zu machen, ist widerwärtig, aber bei dem Ausbildungsstand der sich auf diesem Niveau prostituierenden Schmierfinken nicht anders zu erwarten.

Und ich bin geneigt mich dieser Meinung vollumfanglich anzuschliessen. SO wird Meinung gemacht und das Prinzip des Rechtsstaates mit den Füssen getreten.

Ist Jan Fleischhauer ein Verfassungsfeind?

Wer ist Fleischhauer wird sich der Eine oder die Andere fragen. Jan Fleischhauer ist einer, der ab und an ein wenig Geld vom Spiegel bekommt um dort – neben Anderen – die Kolumne „Der schwarze Kanal“ mit Inhalte zu füllen.

Fleischhauer schreibt über das Thema Datenschutz:

In der Koalition gärt der Streit um die Vorratsdatenspeicherung. Die Union will mehr Zugriffsrechte für die Behörden, die FDP sperrt sich. Dabei ist nicht ganz klar, vor was die Deutschen eigentlich solche Angst haben sollen: Dass die Demokratie wieder in eine Diktatur umschlägt?

Es ist nicht ganz klar, was eigentlich Furchtbares passieren soll, wenn die Telekom die Verbindungsdaten ihrer Kunden nicht nur vier Wochen aufbewahrt, um dann ihre Abrechnungen zu erstellen, sondern, wie bei der Vorratsdatenspeicherung gefordert, ein halbes Jahr – aber irgendwie stellen diese zusätzlichen fünf Monate eine enorme Gefahr für die Freiheit des Bürgers dar.

Und verhohnepiepelt die (nicht nur in meinen Augen) berechtigte Sorge vor weiteren Einschränkungen der Freiheit, die dann durch Vollzugsorgane (welche Teil des Staats sind) missbraucht werden. Wenn die Schokolade auf dem Tisch liegt, WIRD zugegriffen.

Vielleicht sollte der Fleischhauer mal seinen bierseeligen CSU-Stammtisch verlassen und etwas weniger BILD lesen. Denn gerade gestern gab es bei Udo Vetter im Lawblog zu lesen, wie sehr die Schutzrechte des Bürgers in Sachen Genprobe bereits aufgeweicht sind:

Um derartige Unbotmäßigkeit schon im Vorfeld zu brechen, rettet sich der Chefermittler in eine, wie ich meine, unwürdige und entlarvende Argumentation. Er sagt tatsächlich folgendes:

Wenn man auf den Rechtsstaat und unser Wort vertraut, dass diese Untersuchung nur für diesen Einzelfall benutzt wird, hätte nur der Täter einen Grund die Speichelprobe zu verweigern!

Da haben wir es. Wer etwas nicht macht, zu dem er nicht verpflichtet ist, kann eigentlich nur tatverdächtig sein. Oder, und das ist das Perfide der Argumentation, er steht durch seine Verweigerungshaltung zumindest moralisch nicht höher als der Täter selbst.

Tja, wer nicht zulässt, dass Ermittlungsbehörden in seinem digitalen Bewegungsprofile bewacht, wer seine Festplatte verschlüsselt, oder etwas gegen staatliche Kameras im Schlafzimmer hat, wird so schnell zum Staatsfeind.

Und immer  wieder zitiere ich mit grosser Freude den Spruch des Bunderverfassungsgerichtes, der unter 1 BvR 1423/07 v.06.06.2007 nach zu lesen ist:

In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.

Wer sich gegen diese Grundrecht auflehnt, der ist in meinen Augen ein Verfassungsfeind. Haben Sie das verstanden Herr Fleischhauer?