Hat die #GEZ eine Technologie zum virtuellen Hausfriedensbruch?

Heute entnahm ich dem Briefkasten einen Brief, welcher mich irritierte. Stammte dieser doch von der GEZ und war nicht an mich, sondern an meine mit mir in „eheähnlichem Verhältnis“ lebende Prinzessin. Meine Antwort möchte ich euch nicht vorenthalten, vielleicht fühlt sich der Eine oder die Andere inspiriert es mir – bei ähnlichen Fällen – gleich zu tun.

Name Vorname
Anschrift

GEZ. Kunde.:0815/4711

Gebühreneinzugszentrale
50656 Köln

== Per Telekopie ==

Betr.: Ihr Schreiben vom 24.05.2011 an Frau Vorname Nachname, Adresse wie oben.

Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

irritiert muss ich feststellen, dass Sie meiner Lebensgefährtin den Straftatbestand der Leistungserschleichung/Betrug unterstellen.

Sie schreiben in ihrem o.a. Schreiben – ich zitiere –

„wir haben bei der Überprüfung Ihres Gebührenkontos festgestellt, dass Sie Rundfunkgeräte
zum Empfang bereit halten, ohne die gesetzlich fälligen Gebühren zu entrichten“.

Ich stelle zu ihrer obigen Behauptung fest:

1) Es fand nie eine Überprüfung unseres Haushaltes statt. Sollten Sie – oder ihre Lohn-Schergen – allerdings Scanner haben, die von der Straße aus – durch das Mauerwerk hindurch – etwaige Rundfunkgeräte identifizieren, so möchte ich von Ihnen wissen wann und mittels welcher Technik dies geschah. Ich bitte Sie den Hersteller und das Modell der eingesetzten Technik zu nennen, damit ich prüfen kann wie weit Sie in meine Privatsphäre (§13 GG: Die Wohnung ist unverletzlich) eingedrungen sind, um etwaige rechtliche Schritte wegen Hausfriedensbruch einzuleiten.
2) Wahrscheinlich unterstellen Sie – unter Auslassung der Unschuldsvermutung – dass ein zweiter Name am Klingelschild auf ein Verhältnis der Untervermietung hinweist. Ich möchte hierzu anmerken, dass in der Bundesrepublik Deutschland sehr wahrscheinlich mehr Verheiratete mit unterschiedlichen Namen („neues“ Namensrecht) oder unverheiratete Lebensgemeinschaften legitim zwei Namen am Briefkasten führen, als dass etwaige Schwarzseher zu enttarnen sind.

Ich möchte Sie bitten – da wir die von Ihnen angesprochenen gesetzlichen Gebühren (Nummer siehe Briefkopf)  abführen – uns ab sofort in Ruhe zu lassen, andernfalls werde ich prüfen lassen müssen, in welcher Form Ihr Vorgehen justiziabel sein kann, um dann weitere Schritte gegen Ihr Vorgehen zu unternehmen.

Mit Grüßen

Name
Unterschrift

 

Die ARD gibt mir Resthoffnung dass der Anstand noch nicht verloren ist

Der Chefredakteur des WDR Jörg Schönenborn gibt mir ein wenig Hoffnung zurück, dass nicht alle Menschen in unserem Staat blutrünstige Racheengel sind, sondern dass es noch ein paar Menschen gibt, die rechtsstaatliche Prinzipien als Errungenschaft werten:

httpv://www.youtube.com/watch?v=ePt0jSjJJTk

Zivilisierte Völker haben einst das Völkerrecht geschaffen. Sie haben sich sich darauf verständigt, dass Verbrecher vor den internationalen Gerichtshof gestellt werden.

Mein Verständnis von einem Rechtsstaat ist nicht, dass Mörder einfach abgeknallt werden.

Sehr geehrter Herr Schönenborn. Allein für ihren Kommentar bezahle ich gern 3 Monate lang GEZ. Denn solche sachlichen Auseinandersetzungen sind für die „blutrünstige“ Boulevardjournaille schlicht nicht umsatzfördernd.

Auf die Frage wem der Tod bin Ladens nützt, kann es eine weitere Antwort geben: Der Tod bin Ladens kann sowohl den amerikanischen Geheimdiensten nutzen, die bei einer Gerichtsverhandlung eventuell hätten aus dem „Nähkästchen“ plaudern müssen. Ihre Rolle beim Aufstieg bin Ladens ist nicht einwandfrei geklärt und den US-Amerikanern ganz sicher ausgesprochen peinlich.

Rundfunkstaatsvertrag und GEZ

Heise berichtet gerade, dass das ZDF seinen Internetauftritt- aufgrund des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – ausdünnen will/muss/wird.

Was mir dabei schizophren erscheint ist, dass zwar für PCs GEZ-Gebühren (für eben die öffentlich rechtlichen Sender) bezahlen muss, aber die Empfänger nicht auf dem typischen EDV-Medium ihre Inhalte anbieten dürfen.

Irgendwas läuft da (auf allen Ebenen und schon länger) aus dem Ruder.