Vimeo löscht „versehentlich“ im Auftrag der GVU

Gestern Abend schrieb ich schon mal darüber, dass die wahrscheinlich die GVU drei Videos von Marion Sixtus (der elektrische Reporter)  sowie den Film von von Alexander Lehmanns „Du bist Terrorist“bei Vimeo hat löschen lassen.

Bei Mario Sixtus kann man nun nachlesen:

Daraufhin meldete sich heute Vormittag Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU telefonisch bei mir. Leonardy erklärte, bei der Sperrung handele es sich um einen „Irrtum“, die Sperre sei von einem Dienstleister (der Firma Opsec Securities aus München) initiiert worden, der im Autrag der GVU handele. Man „bemühe“ sich derzeit um „Aufklärung“ und habe Vimeo bereits um eine Aufhebung der Sperren gebeten.

Es handelt sich um was bitte? Um einen Irrtum? Also kann so jeder Hans und Franz losziehen und ohne jegliche Legitimation Inhalte löschen lassen? Vielleicht sollte Matthias Leonardy sich mal mit dem BKA in Verbindung setzen. Vielleicht kann Herr Leonardy den Beamten ja mal erklären, wie so etwas geht: Inhalte löschen ohne dass man auch nur ansatzweise nachweisen muss, das man dafür legitimiert ist und ohne dass ein Straftatbestand vorliegt.

Wie gut, dass man mittels Urheberrecht noch nicht im Internet töten kann. Sonst hätten wir gewiss schon ein paar Kollateralschäden.

Wenn Sixtus schreibt

Nun mag der Eine oder die Andere mein Vorgehen für übertrieben halten, das ist es m.E. aber nicht. Die GVU ist für ihr (vorsichtig ausgedrückt) hartes Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer bekannt. Sie gehört zu der Fraktion, die wahrscheinlich am liebsten Schulkinder mit Handschellen von Schulhof abführen würden, weil sie eine gebrannte DVD getauscht haben. Wenn dieser Verein in meine Rechte eingreift, sehe ich es nicht ein, Fünfe gerade sein zu lassen.

halte ich dies für keineswegs übertrieben.

Auch der Spreeblick hat etwas zu dem Thema: Eine Stellungnahme der GVU

Im Rahmen des branchenweiten Anti-Piraterie-Projekts „Portalschließungen“ wurde der Videohost Vimeo aufgefordert, vier Videos von Mario Sixtus und den Titel „Du bist Terrorist“ von Christian Lehmann zu löschen.

Sie geben es zu!

Diese Aufforderungen erfolgten irrtümlich und eine Löschung der Titel war von der GVU weder gewünscht noch beabsichtigt.

Das heisst, es passierte OHNE Kontrolle. „Aus Versehen“. Wie viele Gibabyte an Daten werden denn so täglich „aus Versehen“ von den Schergen der GVU gelöscht, OHNE dass man dies erfährt?

Deshalb ging gestern um 22:59 Uhr eine weitere Mail an den Host Vimeo mit der Bitte, die Links zu den fraglichen Titeln wieder zu aktivieren.

Moment? „Links aktivieren“? Schrieben die nicht oben etwas von „Löschung“? Sollten die Inhalte gelöscht worden sein (und nicht nur aus dem Zugriff genommen) dann wird man als Anbieter nicht einfach wieder aktivieren können.

Das Projekt „Portalschließungen“ richtet sich nicht gegen einzelne Hosts und somit nicht gegen Vimeo.

Vimeo ist ja auch nur „Mitausführer“. Opfer sind Sixtus, Lehmann und all die unbekannten Nutzer.

Vielmehr werden ausgesuchte Portalseiten bekämpft, die als zentrale Plattformen zur Verteilung von illegal ins Internet gestellten urheberrechtlich geschützten Filmen identifiziert wurden. Die aktuelle Aktion richtete sich gegen die Portalseite „Monsterstream“. Neben den zahlreichen Links zu aktuellen Kinofilmen und TV Serien waren dort auch solche zu den genannten Titeln gepostet. Diese sind versehentlich mit erfasst worden. Die Ursache dafür wird gerade analysiert.

Diese ganze Aktion stinkt so masslos nach Dilettantenarbeit, dass ich mich frage welche Volltrottel diesen Westentaschendiktatoren auch noch Geld für solche perfiden Aktionen zur Verfügung stellt.

Die GVU beschreibt sich selbst auf Ihrer Webseite als:

Die GVU deckt Urheberrechtsverletzungen im Bereich Film – und Entertainmentsoftware auf und unterstützt die Strafverfolgungsbehörden.

dann können die Damen und Herren ja jetzt prima in eigener Sache tätig werden. Aber DAS wird garantiert nicht passieren.

Unkäufliche Politiker gehören verboten

Es gibt – weltweit – Politiker, die mit ihrem kargen Einkommen nicht auskommen. OK, ihr Einkommen liegt oberhalb des Satzes, der durch Hartz-IV als bezuschußfähig angesehen wird.

Knapp 7700 Euro brutto im Monat sind nicht gerade dekadent, aber man kann gut davon leben. So viel verdienen die Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Wer in seiner Fraktion ein Spitzenamt bekleidet, kann sogar mit mehr rechnen. Fraktionsvorsitzende zum Beispiel verdienen in der Regel das Doppelte. (Quelle FTD)

Also Entschuldigung, aber DAVON kann man ja nun wirklich nicht leben. Also muss man etwas dazu verdienen. Die Diskussion bezüglich unseres derzeitigen (noch?) Außenministers und Vizekanzlers Guido Westerwelle zeigt was für Potential Politiker in Sachen Nebeneinkünfte haben. Auch andere Politiker nutzen ihre Position um daraus Kapital zu schlagen:

Die CDU vermarktet einem Medienbericht zufolge auch in Sachsen Gespräche mit ihrem Landesvorsitzenden. Generalsekretär Kretschmer bezeichnete die versprochenen Treffen mit Ministerpräsident Tillich jedoch als „Nebensache“. Vergangene Woche geriet Jürgen Rüttgers wegen dieser Sponsoring-Praxis unter Druck. (Welt)

Wenn ich diese (neue) Art des Politik machens mit folgender Meldung in Verbindung bringe:

Der US-Dachverband International Intellectual Property Alliance (IIPA), dem Lobbyvereinigungen wie die Business Software Alliance, die Motion Picture Association for America (MPAA) oder die Recording Industry Association of America (RIAA) angehören, hat dem Büro des US-Handelsbeauftragten im Rahmen eineröffentlichen Konsultation Empfehlungen für die Neuauflage der schwarzen Liste der Vereinigten Staaten zu Copyright-Frevlern gegeben.

Vielmehr wirft der Dachverband den Regierungen dieser Staaten auch vor, sich offen für den Einsatz freier Software stark zu machen und diesen teils auch im Behördensektor vorzuschreiben. (Heise)

Ja, wo kommen wir denn da hin, wenn jemand etwas kostenfrei anbietet, womit jemand anderes versucht Geld zu verdienen? Ich sehe es schon kommen, dass Westerwelles Mövenpick-Partei (vormals FDP) jegliche Lobbyarbeit für Kinder, Arbeitslose, Kranke, Alte und ähnlich finanzschwache Bevölkerungsgruppen als verfassungsfeindlich deklarieren lässt. Wenn man sich seine Stimme bezahlen lassen kann, dann muss man dies auch. Wo kämen wir denn sonst hin?

Neue Berufsperspektive: Für €5,42 (Gruss an THW) werde ich meinen Mitmenschen freundlich „Guten Morgen“, „Mahlzeit“ oder „Guten Abend“  sagen,. Und WEHE jemand erdreistet sich dies kostenfrei zu tun!

Bagatelldelikte, Kündigungen und Anstand

Hach ist es nicht toll, wie es im Blätterwald rauscht. Kaum mischt sich Ingrid Schmidt (Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts) in die Bagatelldiebstahl-Debatte ein, hat die Fraktion der Qualitätsjournalisten (ich LIEBE dieses Begrifflichkeit..) wieder mächtig Stoff um Blindtexte, welche von all denjenigen die ihren Namen gern in der Presse lese,  zu erstellen.

Heute dürfen ein Juristen und Politiker mal wieder ihren Namen im Spiegel lesen, um sich dort zu dem Thema zu äußern.

Aber was soll der ganze (sorry) Scheiß?

  1. Man stiehlt nicht (Frau auch nicht ..)
  2. Man versucht immer sich gütlich zu einigen

Es kann nicht angehen, dass eine Fraktion erklärt, die Benutzung einer einzelnen 0,55€-Briefmarke (auch wenn es Diebstahl ist) nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Rein rechtlich, ist das – natürlich – legitim. Aber wo bleiben Moral und Ehre? DIE bleiben auf der Strecke – bei allen Beteiligten.

Die andere Fraktion möchte gern eine „Du darfst bis X-Euro klauen“ Klausel gesetzlich verankert wissen. Ja HALLO? Hat man denen ins Hirn .. (naja, ihr wisst schon)? Das würde bedeuten, dass eine Firma mit 1000 Mitarbeitern sich solange von den Mitarbeitern um Kleinbeträge bestehlen lassen darf, bis jeder Mitarbeiter einmal abgemahnt wurde? Wie oft kann man wohl für Kleinbeträge klauen, bevor man erwischt wird? Welche Kosten werden da pro Mitarbeiter angesetzt?

Wo bleibt bei all diesen Diskussionen das Fingerspitzengefühl und die Vernunft auf beiden Seiten?  Ich muss dabei an Asterix denken: Die spinnen die Römer – ALLE!

Liebe Arbeitnehmer: WENN ihr unbedingt – weil ihr kein Frühstück hattet – ein Brötchen aus eigener Produktion essen müsst: Fragt euren Chef vorher.

Liebe Arbeitgeber: Wenn euer Mitarbeiter eine Briefmarke privat genutzt hat, lasst ihn 10 Briefmarken in die Portokasse legen. Das ihr ihn hinterher eine Zeit lang im Auge behaltet – euer gutes Recht.