Bagatelldelikte, Kündigungen und Anstand

Hach ist es nicht toll, wie es im Blätterwald rauscht. Kaum mischt sich Ingrid Schmidt (Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts) in die Bagatelldiebstahl-Debatte ein, hat die Fraktion der Qualitätsjournalisten (ich LIEBE dieses Begrifflichkeit..) wieder mächtig Stoff um Blindtexte, welche von all denjenigen die ihren Namen gern in der Presse lese,  zu erstellen.

Heute dürfen ein Juristen und Politiker mal wieder ihren Namen im Spiegel lesen, um sich dort zu dem Thema zu äußern.

Aber was soll der ganze (sorry) Scheiß?

  1. Man stiehlt nicht (Frau auch nicht ..)
  2. Man versucht immer sich gütlich zu einigen

Es kann nicht angehen, dass eine Fraktion erklärt, die Benutzung einer einzelnen 0,55€-Briefmarke (auch wenn es Diebstahl ist) nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Rein rechtlich, ist das – natürlich – legitim. Aber wo bleiben Moral und Ehre? DIE bleiben auf der Strecke – bei allen Beteiligten.

Die andere Fraktion möchte gern eine „Du darfst bis X-Euro klauen“ Klausel gesetzlich verankert wissen. Ja HALLO? Hat man denen ins Hirn .. (naja, ihr wisst schon)? Das würde bedeuten, dass eine Firma mit 1000 Mitarbeitern sich solange von den Mitarbeitern um Kleinbeträge bestehlen lassen darf, bis jeder Mitarbeiter einmal abgemahnt wurde? Wie oft kann man wohl für Kleinbeträge klauen, bevor man erwischt wird? Welche Kosten werden da pro Mitarbeiter angesetzt?

Wo bleibt bei all diesen Diskussionen das Fingerspitzengefühl und die Vernunft auf beiden Seiten?  Ich muss dabei an Asterix denken: Die spinnen die Römer – ALLE!

Liebe Arbeitnehmer: WENN ihr unbedingt – weil ihr kein Frühstück hattet – ein Brötchen aus eigener Produktion essen müsst: Fragt euren Chef vorher.

Liebe Arbeitgeber: Wenn euer Mitarbeiter eine Briefmarke privat genutzt hat, lasst ihn 10 Briefmarken in die Portokasse legen. Das ihr ihn hinterher eine Zeit lang im Auge behaltet – euer gutes Recht.