Strafbare Handlung oder Bundesverdienstkreuz?

Während es in Hessen Bestrebungen gibt, Datenhehlerei als eigenen Straftatbestand zu definieren, werden andernorts Datenhehler für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen. Eine Gleichbehandlung findet anscheinend in Deutschland nicht mehr statt.

Zum einen lese ich im Heise-Ticker einen Satz,

„Hessen will erreichen, dass in Deutschland der Straftatbestand Datenhehlerei eingeführt wird. Einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins Focus bestätigte der Sprecher des Justizministeriums, Hans Liedel am Freitag. Ebenso wie beim Handel mit geklauter Ware soll das Hehlen mit digitalen Daten mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden.“

der nach dem konsequenten Ausbau des Bundesdatenschutzgesetzes, welches in Sachen „Strafen“ und „Bußgeld“ eher sehr weichgekocht daherkommt. Dies mag auch und gerade der Lobby der Adresshändler geschuldet sein. Insofern scheint es angezeigt und konsequent diesbezüglich nachzubessern.

Aber es gibt da noch einen anderen Fall in Deutschland, der (nicht nur) von Datenschützern recht kontrovers diskutiert wurde: Der Aufkauf von unrechtmäßig erlangten personenbezogenen Daten aus der Quelle „Schweizer Banken“. Diese Daten wurden wohl von Bankmitarbeitern unrechtmäßig erlangt und weitergegeben, wodurch diese (nach Zahlung einer größeren Summe) in die Hände von Finanzbehörden gelangten. Dieser Fall schlägt gerade mal wieder Wellen, da die SPD wohl nun die Staatsbeamten welche die Datenträger kauften sogar noch auszeichnen möchten:

„Sie haben sich um den Rechtsstaat verdient gemacht“: SPD-Fraktionsgeschäftsführer Oppermann möchte die drei Steuerfahnder, gegen die in der Schweiz Haftbefehl erlassen wurde, auszeichnen. Weitere SPD-Politiker erhöhen den Druck auf Finanzminister Schäuble.

(Quelle Süddeutsche). Interessant ist hierbei, dass es zwar einen eigenen Paragraphen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt, der sich damit auseinandersetzt, wie „nichtöffentliche Stellen“ sich bei „unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten“ zu verhalten haben (§ 42a), Bank- und Kreditkartenkonten finden hier sogar explizit Erwähnung. Aber keine Stelle im BDSG regelt, wie sich öffentliche Stellen zu verhalten haben, wenn diese unrechtmäßig Zugriff auf diese Art von Daten erlangen.

Es zeichnet sich also ab, dass nichtöffentliche Stellen bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten in Zukunft betraft werden sollen (was in meinen Augen wie erwähnt sinnvoll ist), wenn aber eine staatliche Stelle diese Daten erlangt, hat sich diese „Um den Staat verdient gemacht“.

Anmerkung: Ich möchte keineswegs eine Lanze für die Straftäter brechen, die sich der Steuerhinterziehung – oder der Beihilfe dazu) schuldig machen. Was ich aber möchte ist, dass in diesem Lande nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Gesetze und Regelungen müssen für alle Beteiligten gelten – Ausnahmen von der Allgemeingültigkeit haben im sehr engen Rahmen gesteckt zu sein. Eine Strafbarkeit sollte niemals nach dem Gesichtspunkt beurteilt werden welche Instanz von ihr einen Vorteil erlangt. Vor allem, wenn – wie in diesem Fall – die Sache ein wenig zu deutlich nach Überwachungsstaat riecht.

Hat die #GEZ eine Technologie zum virtuellen Hausfriedensbruch?

Heute entnahm ich dem Briefkasten einen Brief, welcher mich irritierte. Stammte dieser doch von der GEZ und war nicht an mich, sondern an meine mit mir in „eheähnlichem Verhältnis“ lebende Prinzessin. Meine Antwort möchte ich euch nicht vorenthalten, vielleicht fühlt sich der Eine oder die Andere inspiriert es mir – bei ähnlichen Fällen – gleich zu tun.

Name Vorname
Anschrift

GEZ. Kunde.:0815/4711

Gebühreneinzugszentrale
50656 Köln

== Per Telekopie ==

Betr.: Ihr Schreiben vom 24.05.2011 an Frau Vorname Nachname, Adresse wie oben.

Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

irritiert muss ich feststellen, dass Sie meiner Lebensgefährtin den Straftatbestand der Leistungserschleichung/Betrug unterstellen.

Sie schreiben in ihrem o.a. Schreiben – ich zitiere –

„wir haben bei der Überprüfung Ihres Gebührenkontos festgestellt, dass Sie Rundfunkgeräte
zum Empfang bereit halten, ohne die gesetzlich fälligen Gebühren zu entrichten“.

Ich stelle zu ihrer obigen Behauptung fest:

1) Es fand nie eine Überprüfung unseres Haushaltes statt. Sollten Sie – oder ihre Lohn-Schergen – allerdings Scanner haben, die von der Straße aus – durch das Mauerwerk hindurch – etwaige Rundfunkgeräte identifizieren, so möchte ich von Ihnen wissen wann und mittels welcher Technik dies geschah. Ich bitte Sie den Hersteller und das Modell der eingesetzten Technik zu nennen, damit ich prüfen kann wie weit Sie in meine Privatsphäre (§13 GG: Die Wohnung ist unverletzlich) eingedrungen sind, um etwaige rechtliche Schritte wegen Hausfriedensbruch einzuleiten.
2) Wahrscheinlich unterstellen Sie – unter Auslassung der Unschuldsvermutung – dass ein zweiter Name am Klingelschild auf ein Verhältnis der Untervermietung hinweist. Ich möchte hierzu anmerken, dass in der Bundesrepublik Deutschland sehr wahrscheinlich mehr Verheiratete mit unterschiedlichen Namen („neues“ Namensrecht) oder unverheiratete Lebensgemeinschaften legitim zwei Namen am Briefkasten führen, als dass etwaige Schwarzseher zu enttarnen sind.

Ich möchte Sie bitten – da wir die von Ihnen angesprochenen gesetzlichen Gebühren (Nummer siehe Briefkopf)  abführen – uns ab sofort in Ruhe zu lassen, andernfalls werde ich prüfen lassen müssen, in welcher Form Ihr Vorgehen justiziabel sein kann, um dann weitere Schritte gegen Ihr Vorgehen zu unternehmen.

Mit Grüßen

Name
Unterschrift

 

Ist (z.B.) Diebstahl ein zumeist gesellschaftliches Problem?

Eben – so als die Gedanken flossen – stellte sich mir die Frage warum eine Menge „X“ an Mitbürgern der Versuchung erliegen und sich des Straftatbestandes „Diebstahl“ schuldig machen. Hunger sollte es nicht sein, denn der sogenannte Mundraub wurde wohl zu recht abgeschafft weil der Gesetzgeber davon ausging, dass jeder Bürger – aufgrund der Sozialgesetze – in der Lage ist sich ausreichend zu versorgen und zu ernähren.

Die Frage aber muss erlaubt sein: Ist dem wirklich so? Und vor allem, was heisst – insbesondere in einem gesellschaftlichen Umfeld, dass auf Neid und Gier basiert – „ausreichend versorgt“?

Es wird argumentiert, dass einer der „Vorteile“ des Kapitalismus sei, dass sich jedes Individuum angespornt fühlen würde, fleissig Geld zu verdienen um am gesellschaftlich-kapitalistischen Erfolg teil zu haben. Aber ist dies wirklich jedem vergönnt?

Im Bildungsklick kann man z.B. lesen:

Bei gleichen Ausgangsbedingungen sind Jugendliche mit Migrationshintergrund in der Ausbildung genauso erfolgreich wie junge Leute ohne Migrationshintergrund. Dies ist eine der Kernaussagen, mit denen eine neue Veröffentlichung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der Arbeitsgemeinschaft Berufsbildungsforschungsnetz (AG BFN) einen anderen Blick auf Menschen mit Migrationshintergrund in der beruflichen Bildung in Deutschland wirft.

Ja warum sagt dies denn keiner den Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, denen die Gymnasialempfehlung vorenthalten wird? Dieses Beispiel führe ich nur an, weil die obige Meldung frisch ist. Genau so könnte man auch anführen, dass viele Kinder aus Haushalten von Geringverdienern und Arbeitslosen exakt gleich behandelt werden: Keine Gymnasialempfehlung.

Was bleibt den – vielleicht ausserordentlich begabten – Jugendlichen über, um an der gesellschaftlichen Teilhabe zu partizipieren? So ohne Schulabschluß, und ohne Möglichkeit sich selbst aus dem Sumpf des „unten“ heraus zu arbeiten?

Was bleibt ist Frust. Wer kennt dieses Gefühl nicht: Zu wissen, dass man etwas könnte, aber man wird nicht gelassen. Hilflos am „Schwimmer-Becken“ zu stehen und der Bademeister erklärt: Du hast kein Abzeichen, dann musst Du im Nichtschwimmerbecken bleiben. Besser noch: Viele Jugendliche bekommen nicht einmal einen Arbeitsplatz – und der Frust wächst.

Sicher kann es die Gesellschaft nicht akzeptieren, dass Diebstahl aus Neid oder Geiz als harmlos-lässlich anerkannt werden (Nur bei Steuerbetrug ist Diebstahl gesellschaftlich anerkannt. Dieses Delikt werden aber die Kids niemals begehen können, denen die Gesellschaft eine vernünftige Bildungschance verwehrt.

Ich frage mich, wie viele junge Menschen würden von Eigentumsdelikten und Gewaltverbrechen Abstand nehmen, wenn sie eine bessere Perspektive hätten? Wenn Sie wüssten, dass nicht „alles egal“ ist und eine Straftat ihnen wahrhaft vorhandene Chancen verbauen würde? Und wie viel Straftaten könnte man verhindern, wenn die gesellschaftliche und monetäre Teilhabe für diese Personengruppe ausgeweitet wird?

Ich schätze, dass man sehr viel Geld in Sachen Strafvollzug, Sozial- und Jugendarbeit sowie Arbeitslosengeld sparen könnte, würde man den Nachwuchs besser fördern und nicht mit Bildungsgutscheinen verarschen.