Die 10 Gebote aus Sicht der christlichen Parteien

Immer wieder frage ich mich, mit welcher Legitimation die „christlichen“ Parteien sich eigentlich christlich nennen dürfen. Müssten sie sich nicht schon aufgrund der Namensgebung eines Strafverfahrens wegen „Betruges“ oder zumindest „arglistiger Täuschung“ verantworten?

Ich sehe das so: Der weltliche Teil von uns hat seinen Verfassungsersatz, das Grundgesetz. Darauf bauen alle weitergehende Regeln auf. Am Grundgesetz wird nichts gedeutelt. Die christlichen Religionen (die grundsätzlich nicht schlecht sind, leider werden sie pervertiert..) haben die 10 Gebote, auf die alle weiteren Regeln des christlichen Zusammenleben fussen. Und genau diese 10 Gebote möchte ich einmal – unter besonderer Berücksichtigung der „christlichen“ Politik ansehen:

1. Gebot Ich bin der Herr, dein Gott! Du sollst keine anderen Götter neben mir haben!

Naja, ob da nicht der schnöde Mammon deutlich grösseren Antrieb gibt, als der Gott der Herr? Wem wird denn gehuldigt?

2. Gebot Du sollst den Namen Gottes nicht verunehren!

Allein das tragen der Bezeichnung „christlich“ verstösst gegen das zweite Gebot – zumindest, wenn wir mit dieser Betrachtung am Ende sind.

3. Gebot Gedenke, dass du den Sabbat heiligst!

Jaja, und wer setzt z.B. Wahlen am geheiligten Sonntag an? Sind es nicht unsere Politiker, die uns am Tag der Huldigung mit weltlichen Belangen von der Sühne (fast hätte ich hier Sünde geschrieben…) abhalten?

4. Gebot Du sollst Vater und Mutter ehren!

Dazu schreibe ich nichts – die Politiker sollen Privatsphere haben.

5. Gebot Du sollst nicht töten!

Höre ich den Nahmen Ahlhaus? Wer hat den genannt? Und wer hat stets (mit Ausnahme Libyen) für den Einsatz deutscher Soldaten gestimmt? Wer stärkt der Waffenlobby den Rücken und fördert die Waffenexporte in ALLE Länder? Scheiss aufs „christliche“, wenn es um Arbeitsplätze und Geld geht.

6. Gebot Du sollst nicht ehebrechen!

Leute – das ist doch auch ohne Worte, oder?

7. Gebot Du sollst nicht stehlen!

Muhahahaha, ALLE von den „christlichen“ Parteien installierten Sozialreformen sind doch Diebstahl an den Armen. Es wird den Armen genommen, um den Reichen zu geben. Das ist nicht nur Diebstahl – das ist auch noch asozial!

8. Gebot Du sollst kein falsches zeugnis geben wider deinen Nächsten!

Vom kleinen Ministerialbeamten bis zum Minister oder gar Kanzler, sie alle lügen. Egal ob es konkrete Verdrehung der Fakten ist, oder die Schutzbehauptung „Ich kann mich nicht erinnern“. Alles ist erlaubt, wenn es nur dem Machterhalt dient.

9. Gebot Du sollst nicht begehren deines nächsten Weib!

Das ist Boulevard, dazu sage ich nichts.

10. Gebot Du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut!

Allein dieses Gebot macht, dass nicht nur die christlichen Politiker, sondern auch ihre Kinder und Kindeskinder ewiglich in der Hölle schmoren.

Könnt ihr Parteien noch ernst nehmen, die sich“christlich“ nennen?

Schaltet auch nächste Woche wieder ein, wenn wir uns „sozialdemokratisch“ vorknöpfen.

PS: Die Gebote habe ich im Wortlaut ganz frech hier geholt und darauf geachtet auch die Katholenversion zu nutzen 🙂

Vimeo löscht „versehentlich“ im Auftrag der GVU

Gestern Abend schrieb ich schon mal darüber, dass die wahrscheinlich die GVU drei Videos von Marion Sixtus (der elektrische Reporter)  sowie den Film von von Alexander Lehmanns „Du bist Terrorist“bei Vimeo hat löschen lassen.

Bei Mario Sixtus kann man nun nachlesen:

Daraufhin meldete sich heute Vormittag Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU telefonisch bei mir. Leonardy erklärte, bei der Sperrung handele es sich um einen „Irrtum“, die Sperre sei von einem Dienstleister (der Firma Opsec Securities aus München) initiiert worden, der im Autrag der GVU handele. Man „bemühe“ sich derzeit um „Aufklärung“ und habe Vimeo bereits um eine Aufhebung der Sperren gebeten.

Es handelt sich um was bitte? Um einen Irrtum? Also kann so jeder Hans und Franz losziehen und ohne jegliche Legitimation Inhalte löschen lassen? Vielleicht sollte Matthias Leonardy sich mal mit dem BKA in Verbindung setzen. Vielleicht kann Herr Leonardy den Beamten ja mal erklären, wie so etwas geht: Inhalte löschen ohne dass man auch nur ansatzweise nachweisen muss, das man dafür legitimiert ist und ohne dass ein Straftatbestand vorliegt.

Wie gut, dass man mittels Urheberrecht noch nicht im Internet töten kann. Sonst hätten wir gewiss schon ein paar Kollateralschäden.

Wenn Sixtus schreibt

Nun mag der Eine oder die Andere mein Vorgehen für übertrieben halten, das ist es m.E. aber nicht. Die GVU ist für ihr (vorsichtig ausgedrückt) hartes Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer bekannt. Sie gehört zu der Fraktion, die wahrscheinlich am liebsten Schulkinder mit Handschellen von Schulhof abführen würden, weil sie eine gebrannte DVD getauscht haben. Wenn dieser Verein in meine Rechte eingreift, sehe ich es nicht ein, Fünfe gerade sein zu lassen.

halte ich dies für keineswegs übertrieben.

Auch der Spreeblick hat etwas zu dem Thema: Eine Stellungnahme der GVU

Im Rahmen des branchenweiten Anti-Piraterie-Projekts „Portalschließungen“ wurde der Videohost Vimeo aufgefordert, vier Videos von Mario Sixtus und den Titel „Du bist Terrorist“ von Christian Lehmann zu löschen.

Sie geben es zu!

Diese Aufforderungen erfolgten irrtümlich und eine Löschung der Titel war von der GVU weder gewünscht noch beabsichtigt.

Das heisst, es passierte OHNE Kontrolle. „Aus Versehen“. Wie viele Gibabyte an Daten werden denn so täglich „aus Versehen“ von den Schergen der GVU gelöscht, OHNE dass man dies erfährt?

Deshalb ging gestern um 22:59 Uhr eine weitere Mail an den Host Vimeo mit der Bitte, die Links zu den fraglichen Titeln wieder zu aktivieren.

Moment? „Links aktivieren“? Schrieben die nicht oben etwas von „Löschung“? Sollten die Inhalte gelöscht worden sein (und nicht nur aus dem Zugriff genommen) dann wird man als Anbieter nicht einfach wieder aktivieren können.

Das Projekt „Portalschließungen“ richtet sich nicht gegen einzelne Hosts und somit nicht gegen Vimeo.

Vimeo ist ja auch nur „Mitausführer“. Opfer sind Sixtus, Lehmann und all die unbekannten Nutzer.

Vielmehr werden ausgesuchte Portalseiten bekämpft, die als zentrale Plattformen zur Verteilung von illegal ins Internet gestellten urheberrechtlich geschützten Filmen identifiziert wurden. Die aktuelle Aktion richtete sich gegen die Portalseite „Monsterstream“. Neben den zahlreichen Links zu aktuellen Kinofilmen und TV Serien waren dort auch solche zu den genannten Titeln gepostet. Diese sind versehentlich mit erfasst worden. Die Ursache dafür wird gerade analysiert.

Diese ganze Aktion stinkt so masslos nach Dilettantenarbeit, dass ich mich frage welche Volltrottel diesen Westentaschendiktatoren auch noch Geld für solche perfiden Aktionen zur Verfügung stellt.

Die GVU beschreibt sich selbst auf Ihrer Webseite als:

Die GVU deckt Urheberrechtsverletzungen im Bereich Film – und Entertainmentsoftware auf und unterstützt die Strafverfolgungsbehörden.

dann können die Damen und Herren ja jetzt prima in eigener Sache tätig werden. Aber DAS wird garantiert nicht passieren.

Betrachtungen zum Thema Wählerauftrag #Wahl10 #NRW

Ja die Dyfa wird schon scharren und wartet auf meine Realzahl-Auswertung, die ja schon langsam Tradition ist und angemahnt wird, wenn ich nicht rechtzeitig „liefere“.

Also habe ich mich entschlossen schon mal voran auf Basis der vorläufigen Zahlen von 22:54 eine Auswertung des Ergebnisses der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen zu erstellen und veröffentlichen.

Die Parteien haben – von den abgegebenen Stimmen folgende Anteile erhalten:

  • CDU                34.5% aller abgegebenen Stimmen
  • SPD                 34.5% aller abgegebenen Stimmen
  • GRÜNE           12.1% aller abgegebenen Stimmen
  • FDP                  6.8% aller abgegebenen Stimmen
  • LINKE             5.6% aller abgegebenen Stimmen

In REALEN Anteilen ALLER Wahlberechtigten, sehen die Zahlen allerdings etwas anders aus, wenn man eine Wahlbeteiligung von 59,1% ansetzt:

  • CDU                 20.39% aller Wahlberechtigten
  • SPD                 20.39% aller Wahlberechtigten
  • GRÜNE             7.15% aller Wahlberechtigten
  • FDP                   4.02% aller Wahlberechtigten
  • LINKE               3.31% aller Wahlberechtigten

Wie sieht es denn mit den Legitimationen der Koalitionen aus?

Abgegeben              Real
CDU und SPD                                    69                      40.78
CDU, SPD, Grüne                             81.1                   47.93
CDU, SPD, Grüne, FDP                  87.9                   51.95
CDU, SPD, Grüne, Linke               86.7                   51.24

Ja, da sieht man wundervoll, dass selbst CDU, SPD und Grüne gemeinsam nicht die erforderliche Legitimation von 50% der wahlberechtigten Bürger haben. Es wird die Hilfe der FDP oder der Linken benötigt um wenigstens 51% der wahlberechtigten Wähler zu vertreten.

Und dann schaut euch die jubeltrunkene SPD an. Ein FÜNFTEL der Wahlberechtigten hat denen die Stimme gegeben. Und damit machen die eine Welle.  Oder wie ich vorhin schon twitterte:

Irgendwann wird die Partei mit den meisten Mitgliedern die Regierung stellen, denn nur die Parteimitglieder gehen wählen.