FDP muss StGB ändern: Bestechlichkeit wird abgeschafft

Ach, wie rauscht es doch so schön im Blätterwald. Aus allen verschneiten Tannenspitzen hört man FDPler pfeifen:“ Das war keine Bestechung“ oder „Wir sind nicht käuflich“.

Parteichef Westerwelle nannte den Zusammenhang zwischen Millionenspenden eines Hotelkonzerns und der jüngsten Mehrwertsteuersenkung für Übernachtungen absurd.

kann man zum Beispiel dem Spiegel entnehmen. Und weiter:

Außenminister Guido Westerwelle wehrt sich gegen den Verdacht: „Manche Vorwürfe der SPD sind so absurd, dass sie sich selbst richten“, sagte der FDP-Vorsitzende am Vormittag in Berlin. „Wie groß muss die Verzweiflung der SPD sein, dass sie solche absurden Vorwürfe erhebt?“

Tja mein lieber Aussenminister und FDP-Vorsitzender Westerwelle: Ich werfe euch das auch vor. Und ich bin überhaupt nicht verzweifelt. Höchsten in der Form, dass mich die Politik der derzeitigen Koalition in die Verzweiflung treibt.

Auch ein Schiedsrichter, der stets Freistoß pfeift wenn eine Mannschaft mit dem Ball auch nur die Mittellinie überschreitet wird vehement abstreiten, dass dies in direktem Zusammenhang mit der anonymen Zahlung von mehreren Euronen zusammen hängt.

Und mal ganz ehrlich lieber Guido: Was würde dir die Lobbyistenverbände erzählen, wenn  Du dich hinstellst und erklärst: Ja, der Herr Finck hat für diese Geldleistungen eine Gegenleistung erwartet? Denn wenn Du dies tätest, würde dies SOFORT die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen, welche dann eine Anklage nach StGB §335 „Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung“, da der Vorteil in dem Umfang gewiss als grösser zu definieren ist, erheben würde. Und eine Haftstrafe von 2-5 Jahren ist ja nun nichts, womit man seine Lobbyisten (und Parteispender!) bei Laune hält. Aber auch deine gesamte Bande von Regierungsamtsträgern, lieber Guido, würde wegen Bestechlichkeit „einfahren“ (so nennen das die ehrlichen Verbrecher).

Also bleibt euch nur eines übrig: Das StGB ändern. Und mal ehrlich, wer die Menschenrechte so massiv zu unterhöhlen versucht wie euer Partner, die CDU, der hat doch beim StGB so gar keine Hemmungen, gelle. Guido, Du alter Westentaschen-Berlusconi.

Bagatelldelikte, Kündigungen und Anstand

Hach ist es nicht toll, wie es im Blätterwald rauscht. Kaum mischt sich Ingrid Schmidt (Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts) in die Bagatelldiebstahl-Debatte ein, hat die Fraktion der Qualitätsjournalisten (ich LIEBE dieses Begrifflichkeit..) wieder mächtig Stoff um Blindtexte, welche von all denjenigen die ihren Namen gern in der Presse lese,  zu erstellen.

Heute dürfen ein Juristen und Politiker mal wieder ihren Namen im Spiegel lesen, um sich dort zu dem Thema zu äußern.

Aber was soll der ganze (sorry) Scheiß?

  1. Man stiehlt nicht (Frau auch nicht ..)
  2. Man versucht immer sich gütlich zu einigen

Es kann nicht angehen, dass eine Fraktion erklärt, die Benutzung einer einzelnen 0,55€-Briefmarke (auch wenn es Diebstahl ist) nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Rein rechtlich, ist das – natürlich – legitim. Aber wo bleiben Moral und Ehre? DIE bleiben auf der Strecke – bei allen Beteiligten.

Die andere Fraktion möchte gern eine „Du darfst bis X-Euro klauen“ Klausel gesetzlich verankert wissen. Ja HALLO? Hat man denen ins Hirn .. (naja, ihr wisst schon)? Das würde bedeuten, dass eine Firma mit 1000 Mitarbeitern sich solange von den Mitarbeitern um Kleinbeträge bestehlen lassen darf, bis jeder Mitarbeiter einmal abgemahnt wurde? Wie oft kann man wohl für Kleinbeträge klauen, bevor man erwischt wird? Welche Kosten werden da pro Mitarbeiter angesetzt?

Wo bleibt bei all diesen Diskussionen das Fingerspitzengefühl und die Vernunft auf beiden Seiten?  Ich muss dabei an Asterix denken: Die spinnen die Römer – ALLE!

Liebe Arbeitnehmer: WENN ihr unbedingt – weil ihr kein Frühstück hattet – ein Brötchen aus eigener Produktion essen müsst: Fragt euren Chef vorher.

Liebe Arbeitgeber: Wenn euer Mitarbeiter eine Briefmarke privat genutzt hat, lasst ihn 10 Briefmarken in die Portokasse legen. Das ihr ihn hinterher eine Zeit lang im Auge behaltet – euer gutes Recht.