Politische Schwachmaten diskutieren über Steuersenkungen

Es kann doch wohl echt nicht wahr sein, was unsere geldgeile Machtelite da schon wieder abzieht. Wir haben kein Geld für Bildung, die Strassen sind in einem erbärmlichen Zustand, das Gesundheitswesen liegt auf der Intensivstation, Arbeitslose treiben immer tiefer in die Armut und ich muss lesen:

Die Diskussion über mögliche Steuersenkungen gewinnt deutlich an Dynamik. Nach der FDP fordert jetzt auch Bayerns Finanzminister Fahrenschon Entlastungen für die Bürger – acht Milliarden Euro.

Quelle: Spiegel. Verdammte Hacke, was dieser Staat (wir!) braucht sind keine Steuergeschenke für etwaige Lobbyistenbanden, sondern sowohl eine Steuererhöhung für Vielverdiener (und wenn ich auch mehr zahle: Scheiss drauf) als auch Investitionen in den oben genannten Bereichen. Es kann doch nicht angehen, dass Universitäten sparen müssen, aber Steuersenkungen diskutiert werden. Haben die alle einen an der Waffel?

Ist Jan Fleischhauer ein Verfassungsfeind?

Wer ist Fleischhauer wird sich der Eine oder die Andere fragen. Jan Fleischhauer ist einer, der ab und an ein wenig Geld vom Spiegel bekommt um dort – neben Anderen – die Kolumne „Der schwarze Kanal“ mit Inhalte zu füllen.

Fleischhauer schreibt über das Thema Datenschutz:

In der Koalition gärt der Streit um die Vorratsdatenspeicherung. Die Union will mehr Zugriffsrechte für die Behörden, die FDP sperrt sich. Dabei ist nicht ganz klar, vor was die Deutschen eigentlich solche Angst haben sollen: Dass die Demokratie wieder in eine Diktatur umschlägt?

Es ist nicht ganz klar, was eigentlich Furchtbares passieren soll, wenn die Telekom die Verbindungsdaten ihrer Kunden nicht nur vier Wochen aufbewahrt, um dann ihre Abrechnungen zu erstellen, sondern, wie bei der Vorratsdatenspeicherung gefordert, ein halbes Jahr – aber irgendwie stellen diese zusätzlichen fünf Monate eine enorme Gefahr für die Freiheit des Bürgers dar.

Und verhohnepiepelt die (nicht nur in meinen Augen) berechtigte Sorge vor weiteren Einschränkungen der Freiheit, die dann durch Vollzugsorgane (welche Teil des Staats sind) missbraucht werden. Wenn die Schokolade auf dem Tisch liegt, WIRD zugegriffen.

Vielleicht sollte der Fleischhauer mal seinen bierseeligen CSU-Stammtisch verlassen und etwas weniger BILD lesen. Denn gerade gestern gab es bei Udo Vetter im Lawblog zu lesen, wie sehr die Schutzrechte des Bürgers in Sachen Genprobe bereits aufgeweicht sind:

Um derartige Unbotmäßigkeit schon im Vorfeld zu brechen, rettet sich der Chefermittler in eine, wie ich meine, unwürdige und entlarvende Argumentation. Er sagt tatsächlich folgendes:

Wenn man auf den Rechtsstaat und unser Wort vertraut, dass diese Untersuchung nur für diesen Einzelfall benutzt wird, hätte nur der Täter einen Grund die Speichelprobe zu verweigern!

Da haben wir es. Wer etwas nicht macht, zu dem er nicht verpflichtet ist, kann eigentlich nur tatverdächtig sein. Oder, und das ist das Perfide der Argumentation, er steht durch seine Verweigerungshaltung zumindest moralisch nicht höher als der Täter selbst.

Tja, wer nicht zulässt, dass Ermittlungsbehörden in seinem digitalen Bewegungsprofile bewacht, wer seine Festplatte verschlüsselt, oder etwas gegen staatliche Kameras im Schlafzimmer hat, wird so schnell zum Staatsfeind.

Und immer  wieder zitiere ich mit grosser Freude den Spruch des Bunderverfassungsgerichtes, der unter 1 BvR 1423/07 v.06.06.2007 nach zu lesen ist:

In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.

Wer sich gegen diese Grundrecht auflehnt, der ist in meinen Augen ein Verfassungsfeind. Haben Sie das verstanden Herr Fleischhauer?

Sind deutsche Innenminister per Verwaltungsvorschrift merkbefreit?

So langsam glaube ich wirklich, dass es – in Sachen Besetzung des Postens des Innenministers – geheime Absprachen gibt, und jeder Unbefugte der von ihnen erfährt stirbt umgehend eines natürlichen Todes.

Wie anders ist es zu erklären, dass wir Deutschen stets von offensichtlich unter Verfolgungswahn leidenden Innenministern geknechtet werden? Nicht nur, dass Hans-Peter Friedrich offenbar islamophob ist und Veränderungen der Gesellschaft als böse betrachtet,  er ist auch nicht in der Lage die Analysen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu verstehen. Oder er lehnt sie als „Neumodischen Kram – Wissenschaft hatten wir früher auch nicht“ schlicht ab.

Denn während Heise am gestrigen 07.04.2011 berichtet:

Die FDP erhält in ihrer ablehnenden Haltung zu einer Neueinführung der Vorratsdatenspeicherung Unterstützung vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. Eine Sachstandsanalyse der Parlamentsforscher, die heise online vorliegt (Az.: WD 7 ­ 3000 ­ 036/11), hat in der EU keine Hinweise dafür gefunden, dass eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren den Ermittlern nachweisbar bei ihrer Arbeit hilft. „In den meisten Ländern kam es in den Jahren 2005 bis 2010 zu keinen signifikanten Änderungen der Aufklärungsquote“, heißt es in dem neunseitigen Bericht. Die Rate der Täterermittlung sei ein „wichtiger Indikator des Strafverfolgungssystems“.

beantwortet unser Innenminister – ebenfalls gestern – auf Abgeordnetenwatch eine Anfrage in Sachen Vorratsdatenspeicherung wie folgt:

Ohne die Wiedereinführung einer Mindestspeicherfrist ist daher die Wahrnehmung des staatlichen Schutzauftrages ernsthaft in Gefahr. In diesem Sinn droht ein rechtsfreier Raum zu entstehen, da den Strafverfolgungsbehörden in der Praxis sehr häufig die Möglichkeit genommen wird, Straftäter zu identifizieren. Daher setzte ich mich nachdrücklich für die rasche Wiedereinführung einer vom Bundesverfassungsgericht im übrigen ausdrücklich für zulässig erklärten Mindestspeicherungsfrist ein.

Was denn nun? Während auf EU-Ebene festgestellt wird (und der wissenschaftliche Dienst dies bestätigt) dass durch Vorratsdatenspeicherung (von Friedrich aus Gründen der Täuschung in Mindestspeicherfrist umbenannt) keine signifikante Änderung der Aufklärungsquote erreicht wird, erklärt Friedrich:

Ohne die rückwirkende Zuordnung einer dynamisch vergebenen IP-Adresse zu der hinter dieser Adresse stehenden Person, ist erfolgreiche Strafverfolgung in diesem Bereich kaum möglich. In beinahe 90% der Fälle hatte die unterbliebene Auskunft zur Folge, dass die Straftaten nicht aufgeklärt werden konnten.

Dieses Angstszenario – welches offensichtlich wider besseren Wissens aufgebaut wird – lässt mich zu dem Schluß kommen, dass unser Innenminister entweder lernresistent oder ein Lügner ist. Oder als Innenminister ist man zwanghaft bemüht einen Polizei- und Überwachungsstaat zu erschaffen, der selbst Orwell erzittern lässt.