Warum missbraucht der Staat Überwachungstechnik? Weil er es kann!

Früher gab es in „Hacker“kreisen den geflügelten Spruch „Why do Dogs lick their Balls? Because they can“. Damit wurde die Frage „Hey, warum macht (versucht) ihr das?“ beantwortet.

Wenn ich – nicht nur – hier in diesem Blog meine Befürchtungen äussere, dass der Staat technische (Überwachungs)Möglichkeiten nutzen könnte, um das Volk zu unterdrücken und Freiheitsrechte auszuhebeln, dann erinnert mich unser Staat an eben diesen Hund.

Die Dresdner Polizei hat bei den Antinaziprotesten im Februar dieses Jahres die Handyverbindungen von tausenden Demonstranten, Anwohnern, Journalisten, Anwälten und Politikern ausgespäht. Wie die Staatsanwaltschaft Dresden der taz bestätigte, wurde am 19. Februar weiträumig eine sogenannte Funkzellenauswertung (FZA) durchgeführt.

Dabei erfasste die Polizei über einen Zeitraum von mindestens viereinhalb Stunden sämtliche Anrufe und SMS-Nachrichten, die bei allen Personen ein- oder ausgingen, die sich in der Südvorstadt aufhielten. Gespeichert wurden auch die exakten Positionen der Telefonnutzer. 12.000 Menschen wohnen in dem überwachten Gebiet, hinzu kamen an diesem Tag tausende Demonstranten, etliche Journalisten, Anwälte und Politiker.

Quelle TAZ. Ich bin kein Freund von Verfolgungstheorien, auch wenn ich manchmal Befürchtungen formuliere, die diesen Schluss zulassen. Obige „Pervertierung der Möglichkeiten“ habe ich nicht so früh erwartet. Unser Polizei- und Überwachungsstaat ist an der Stelle schneller als ich es befürchtete. Stets formuliere ich in Gesprächen „Was aber passiert, wenn mal eine bösmeinende Regierung diese Möglichkeit zur Verfügung hat“. Was mit bösmeinender Regierung gemeint ist weiss ich seit dem Wochenende: Die Regierung Merkel.

Rechtsanwalt Stadler schreibt in seinem Blog Internet-Law:

Die Funkzellenüberwachung wurde nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Dresden angeblich aufgrund von Ermittlungen wegen eines Angriffs auf Polizeibeamte, also zu Zwecken der Strafverfolgung, angeordnet.

Wenn jetzt 12.000 Menschen pauschal die potentielle Straftat „Angriffs auf Polizeibeamte“ unterstellt wird, wann wird dann die nächste Karte gezogen, und alle Bundesbürger in den Generalverdacht „Angehöriger einer terroristischen Vereinigung“ gestellt? Damit wäre dann die bundesweite Überwachung aller Bundesbürger möglich. Viel hilft eben viel.

Ein Seiteneffekt dieser (in meinen Augen) völlig überzogenen Polizeiaktion ist, dass noch mehr Menschen sich eventuell nicht mehr trauen, ihr Grundrecht auf Demonstration überhaupt wahr zu nehmen. Vor zwei Wochen las ich (auf einer Mailingliste), jemanden die Frage warum er denn nicht auf der Demonstration gewesen wäre, wie folgt beantworten:

Das Polizeiaufgebot war mir zu groß, deswegen habe ich mich vorsichtshalber verzogen.

Der Staat macht uns mundtot. Er schüchtert uns ein, um uns so ganz nebenbei unsere Rechte zu nehmen. Es widert mich an. Wann endlich stehen wir auf und lehnen uns auf? Das Grundgesetz gibt uns das Recht dazu!

Der „Deutsche Bank“-Ackermann aber ist froh, dass er und seine Kollegen der Shareholder-Mafia derart vom Staat geschützt werden. Er darf sich weiter ungestraft und vom Staat gepampert hemmungslos bereichern.

Sind deutsche Innenminister per Verwaltungsvorschrift merkbefreit?

So langsam glaube ich wirklich, dass es – in Sachen Besetzung des Postens des Innenministers – geheime Absprachen gibt, und jeder Unbefugte der von ihnen erfährt stirbt umgehend eines natürlichen Todes.

Wie anders ist es zu erklären, dass wir Deutschen stets von offensichtlich unter Verfolgungswahn leidenden Innenministern geknechtet werden? Nicht nur, dass Hans-Peter Friedrich offenbar islamophob ist und Veränderungen der Gesellschaft als böse betrachtet,  er ist auch nicht in der Lage die Analysen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu verstehen. Oder er lehnt sie als „Neumodischen Kram – Wissenschaft hatten wir früher auch nicht“ schlicht ab.

Denn während Heise am gestrigen 07.04.2011 berichtet:

Die FDP erhält in ihrer ablehnenden Haltung zu einer Neueinführung der Vorratsdatenspeicherung Unterstützung vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. Eine Sachstandsanalyse der Parlamentsforscher, die heise online vorliegt (Az.: WD 7 ­ 3000 ­ 036/11), hat in der EU keine Hinweise dafür gefunden, dass eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren den Ermittlern nachweisbar bei ihrer Arbeit hilft. „In den meisten Ländern kam es in den Jahren 2005 bis 2010 zu keinen signifikanten Änderungen der Aufklärungsquote“, heißt es in dem neunseitigen Bericht. Die Rate der Täterermittlung sei ein „wichtiger Indikator des Strafverfolgungssystems“.

beantwortet unser Innenminister – ebenfalls gestern – auf Abgeordnetenwatch eine Anfrage in Sachen Vorratsdatenspeicherung wie folgt:

Ohne die Wiedereinführung einer Mindestspeicherfrist ist daher die Wahrnehmung des staatlichen Schutzauftrages ernsthaft in Gefahr. In diesem Sinn droht ein rechtsfreier Raum zu entstehen, da den Strafverfolgungsbehörden in der Praxis sehr häufig die Möglichkeit genommen wird, Straftäter zu identifizieren. Daher setzte ich mich nachdrücklich für die rasche Wiedereinführung einer vom Bundesverfassungsgericht im übrigen ausdrücklich für zulässig erklärten Mindestspeicherungsfrist ein.

Was denn nun? Während auf EU-Ebene festgestellt wird (und der wissenschaftliche Dienst dies bestätigt) dass durch Vorratsdatenspeicherung (von Friedrich aus Gründen der Täuschung in Mindestspeicherfrist umbenannt) keine signifikante Änderung der Aufklärungsquote erreicht wird, erklärt Friedrich:

Ohne die rückwirkende Zuordnung einer dynamisch vergebenen IP-Adresse zu der hinter dieser Adresse stehenden Person, ist erfolgreiche Strafverfolgung in diesem Bereich kaum möglich. In beinahe 90% der Fälle hatte die unterbliebene Auskunft zur Folge, dass die Straftaten nicht aufgeklärt werden konnten.

Dieses Angstszenario – welches offensichtlich wider besseren Wissens aufgebaut wird – lässt mich zu dem Schluß kommen, dass unser Innenminister entweder lernresistent oder ein Lügner ist. Oder als Innenminister ist man zwanghaft bemüht einen Polizei- und Überwachungsstaat zu erschaffen, der selbst Orwell erzittern lässt.

Geldautomaten und Bankkaufleute

Es ist ja nicht so, dass alle Bankkaufleute verbrecherische Aktienbetrüger wären. Manche sind eigentlich recht nett und nützlich. Allerdings sterben sie so langsam aus – zumindest diejenigen die uns früher am Schalter das Geld auszahlten. Geldautomaten waren preiswerter als Gehalt fordernde Angestellte, die auch noch Urlaubsansprüche hatten und krank wurden. Vor ca. 18 Jahren stand ich in Schleswig (einer Kleinstadt in Schleswig Holstein) an einem Banktresen und bat den „Diensthabenden“ Bankkaufmann um die Bearbeitung einer Auszahlung. Antwort:“ Ich möge doch bitte meine EC-Karte nehmen und den Geldautomat benutzen.“ Er hatte Anweisung die Kunden auf den Geldautomat hinzuweisen und die „manuelle“ Auszahlung abzulehnen. Indirekt sägte er an seiner eigenen Planstelle.

Heute – ca. 18 Jahre später – fragt sich der Bürger ob man denn überhaupt noch Geldautomaten nutzen darf. Zu groß ist die Gefahr an einen manipulierten Geldautomaten zu geraten:

m ersten Halbjahr 2010 kam es in Deutschland zu einem massiven Anstieg der Manipulationen von Geldautomaten zum Zweck der Erlangung von Kartendaten (Magnetstreifendaten) und Geheimzahl, dem so genannten Skimming.

Von Januar bis Juni 2010 wurden 1.927 Attacken, verteilt auf 1.073 Geldautomaten, registriert. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2010 wurden damit bereits nahezu die Fallzahlen des gesamten Vorjahres erreicht. Im Jahr 2009 wurden in Deutschland insgesamt 2.058 entsprechende Attacken registriert.

(Quelle: Pressemitteilung des BKA) Da fragt man sich doch unwillkürlich, was unterm Strich volkswirtschaftlich billiger ist: Den Kunden am Tresen und Schalter zu bedienen oder ganze Herscharen von Polizisten zu zahlen UND die verloren gegangenen Beträge auszugleichen.

Aber ich bin mir sicher: Die Banken sparen, sonst wären die Geldautomaten abgeschafft oder sicherer. Und was den Staat die Strafverfolgung (und im Unterbringung der Straftäter in Vollzugsanstalten) kostet, das kann den banken ja egal sein.