Sind deutsche Innenminister per Verwaltungsvorschrift merkbefreit?

So langsam glaube ich wirklich, dass es – in Sachen Besetzung des Postens des Innenministers – geheime Absprachen gibt, und jeder Unbefugte der von ihnen erfährt stirbt umgehend eines natürlichen Todes.

Wie anders ist es zu erklären, dass wir Deutschen stets von offensichtlich unter Verfolgungswahn leidenden Innenministern geknechtet werden? Nicht nur, dass Hans-Peter Friedrich offenbar islamophob ist und Veränderungen der Gesellschaft als böse betrachtet,  er ist auch nicht in der Lage die Analysen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu verstehen. Oder er lehnt sie als „Neumodischen Kram – Wissenschaft hatten wir früher auch nicht“ schlicht ab.

Denn während Heise am gestrigen 07.04.2011 berichtet:

Die FDP erhält in ihrer ablehnenden Haltung zu einer Neueinführung der Vorratsdatenspeicherung Unterstützung vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. Eine Sachstandsanalyse der Parlamentsforscher, die heise online vorliegt (Az.: WD 7 ­ 3000 ­ 036/11), hat in der EU keine Hinweise dafür gefunden, dass eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren den Ermittlern nachweisbar bei ihrer Arbeit hilft. „In den meisten Ländern kam es in den Jahren 2005 bis 2010 zu keinen signifikanten Änderungen der Aufklärungsquote“, heißt es in dem neunseitigen Bericht. Die Rate der Täterermittlung sei ein „wichtiger Indikator des Strafverfolgungssystems“.

beantwortet unser Innenminister – ebenfalls gestern – auf Abgeordnetenwatch eine Anfrage in Sachen Vorratsdatenspeicherung wie folgt:

Ohne die Wiedereinführung einer Mindestspeicherfrist ist daher die Wahrnehmung des staatlichen Schutzauftrages ernsthaft in Gefahr. In diesem Sinn droht ein rechtsfreier Raum zu entstehen, da den Strafverfolgungsbehörden in der Praxis sehr häufig die Möglichkeit genommen wird, Straftäter zu identifizieren. Daher setzte ich mich nachdrücklich für die rasche Wiedereinführung einer vom Bundesverfassungsgericht im übrigen ausdrücklich für zulässig erklärten Mindestspeicherungsfrist ein.

Was denn nun? Während auf EU-Ebene festgestellt wird (und der wissenschaftliche Dienst dies bestätigt) dass durch Vorratsdatenspeicherung (von Friedrich aus Gründen der Täuschung in Mindestspeicherfrist umbenannt) keine signifikante Änderung der Aufklärungsquote erreicht wird, erklärt Friedrich:

Ohne die rückwirkende Zuordnung einer dynamisch vergebenen IP-Adresse zu der hinter dieser Adresse stehenden Person, ist erfolgreiche Strafverfolgung in diesem Bereich kaum möglich. In beinahe 90% der Fälle hatte die unterbliebene Auskunft zur Folge, dass die Straftaten nicht aufgeklärt werden konnten.

Dieses Angstszenario – welches offensichtlich wider besseren Wissens aufgebaut wird – lässt mich zu dem Schluß kommen, dass unser Innenminister entweder lernresistent oder ein Lügner ist. Oder als Innenminister ist man zwanghaft bemüht einen Polizei- und Überwachungsstaat zu erschaffen, der selbst Orwell erzittern lässt.

2 Gedanken zu „Sind deutsche Innenminister per Verwaltungsvorschrift merkbefreit?

  1. Wobei das mit der Zuordnung der IP-Adressen auch sehr gut ohne Generalverdachtsdatenspeicherung zu funktionieren scheint. Friedrich möge nur mal bei all den zig Tausenden nachfragen, die innerhalb des letzten Jahres Abmahnungen wegen Filesharing bekommen haben.

    edit: siehe hier
    http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/Abmahnwahn-Wissen%20.html#p2

    Die Backbone-Provider speichern nämlich nach wie vor 7 Tage den Nutzer einer IP-Adresse, bei Verdacht kann ein Datensatz auch „eingefroren“ werden.

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