Strafbare Handlung oder Bundesverdienstkreuz?

Während es in Hessen Bestrebungen gibt, Datenhehlerei als eigenen Straftatbestand zu definieren, werden andernorts Datenhehler für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen. Eine Gleichbehandlung findet anscheinend in Deutschland nicht mehr statt.

Zum einen lese ich im Heise-Ticker einen Satz,

„Hessen will erreichen, dass in Deutschland der Straftatbestand Datenhehlerei eingeführt wird. Einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins Focus bestätigte der Sprecher des Justizministeriums, Hans Liedel am Freitag. Ebenso wie beim Handel mit geklauter Ware soll das Hehlen mit digitalen Daten mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden.“

der nach dem konsequenten Ausbau des Bundesdatenschutzgesetzes, welches in Sachen „Strafen“ und „Bußgeld“ eher sehr weichgekocht daherkommt. Dies mag auch und gerade der Lobby der Adresshändler geschuldet sein. Insofern scheint es angezeigt und konsequent diesbezüglich nachzubessern.

Aber es gibt da noch einen anderen Fall in Deutschland, der (nicht nur) von Datenschützern recht kontrovers diskutiert wurde: Der Aufkauf von unrechtmäßig erlangten personenbezogenen Daten aus der Quelle „Schweizer Banken“. Diese Daten wurden wohl von Bankmitarbeitern unrechtmäßig erlangt und weitergegeben, wodurch diese (nach Zahlung einer größeren Summe) in die Hände von Finanzbehörden gelangten. Dieser Fall schlägt gerade mal wieder Wellen, da die SPD wohl nun die Staatsbeamten welche die Datenträger kauften sogar noch auszeichnen möchten:

„Sie haben sich um den Rechtsstaat verdient gemacht“: SPD-Fraktionsgeschäftsführer Oppermann möchte die drei Steuerfahnder, gegen die in der Schweiz Haftbefehl erlassen wurde, auszeichnen. Weitere SPD-Politiker erhöhen den Druck auf Finanzminister Schäuble.

(Quelle Süddeutsche). Interessant ist hierbei, dass es zwar einen eigenen Paragraphen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt, der sich damit auseinandersetzt, wie „nichtöffentliche Stellen“ sich bei „unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten“ zu verhalten haben (§ 42a), Bank- und Kreditkartenkonten finden hier sogar explizit Erwähnung. Aber keine Stelle im BDSG regelt, wie sich öffentliche Stellen zu verhalten haben, wenn diese unrechtmäßig Zugriff auf diese Art von Daten erlangen.

Es zeichnet sich also ab, dass nichtöffentliche Stellen bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten in Zukunft betraft werden sollen (was in meinen Augen wie erwähnt sinnvoll ist), wenn aber eine staatliche Stelle diese Daten erlangt, hat sich diese „Um den Staat verdient gemacht“.

Anmerkung: Ich möchte keineswegs eine Lanze für die Straftäter brechen, die sich der Steuerhinterziehung – oder der Beihilfe dazu) schuldig machen. Was ich aber möchte ist, dass in diesem Lande nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Gesetze und Regelungen müssen für alle Beteiligten gelten – Ausnahmen von der Allgemeingültigkeit haben im sehr engen Rahmen gesteckt zu sein. Eine Strafbarkeit sollte niemals nach dem Gesichtspunkt beurteilt werden welche Instanz von ihr einen Vorteil erlangt. Vor allem, wenn – wie in diesem Fall – die Sache ein wenig zu deutlich nach Überwachungsstaat riecht.

Die rückwärts eingesprungene Westerwelle

Irgendwie trifft es ja den Zeitgeist: Nach links trennen und rufen „Rechts ist richtig“. Praktisch wie der Beifahrer mit Rechts-Links Schwäche. Merkel hat es mit der Laufzeitverlängerung und dem Moratorium gemacht, Lindner macht es als Maulheld mit dem Steuergeschenk für Hotelier und Westerwelle macht es auf internationalem Parkett.

Blöd nur, dass unsere Westerwelle mit seinem Schlingerkurs in Sachen Libyen dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland als zuverlässigem Partner massiven Schaden zufügt.

Bundesregierung erwägt Libyen-Hilfseinsatz

Beteiligt sich Deutschland nun doch an einer Libyen-Mission? Die Äußerungen von Außenminister Guido Westerwelle deuten darauf hin. In Berlin betonte er die Bereitschaft Deutschlands, sich an einem humanitären Einsatz im Rahmen der Europäischen Union zu beteiligen. Wenn es eine entsprechende Anfrage der Vereinten Nationen geben sollte, „dann werden wir uns unserer Verantwortung natürlich nicht entziehen“. Dabei würde es um medizinische Versorgung und die Sicherung von Flüchtlingstransporten gehen. Westerwelle sagte weiter: „Es geht darum, dass Menschen, die unter den Folgen des Krieges leiden, auch geholfen wird.“ Weitere Einzelheiten wollte er nicht nennen. Im Gespräch ist, dass Schiffe der deutschen Marine Transporte von Flüchtlingen oder Hilfsgütern eskortieren. Über eine Beteiligung der Bundeswehr müsste dann der Bundestag abschließend entscheiden.

Quelle: Tagesschau. Erst zieht er wie der siegreiche Torero in den Sicherheitsrat der UN ein, um dann in der Libyenfrage zu kneifen und sich bei der Abstimmung zu enthalten (auf Drängen Merkels! Er wollte dagegen stimmen!) um jetzt Bereitschaft zu signalisieren doch zu helfen?

Wenn der deutsche Aussenminister ein Sportler wäre, würde ich spätestens jetzt auf einen Dopingtest bestehen. Aber gut, dass er noch im Amt ist – noch besteht eine gewisse Gefahr dass die FDP noch ein paar Wähler unter schwerem Gestein hervorlockt. Es wird Westerwelles verdienst sein, dass die FDP noch hinter DIE PARTEI und der Rentnerpartei liegen wird. Wenn Westerwelle dies vollbracht hat, werde ich ihn persönlich für ein Bundesverdienstkreuz vorschlagen.

Nicht dass mich jemand falsch versteht: Ich bin dafür Freiheitskämpfer (mit sehr viel Fingerspitzengefühl) zu unterstützen. Allerdings hasse ich Menschen, die stets am rumeiern sind oder gar argumentativ eine 360°-Wende vollziehen nur um irgendwann einmal jedes Meinung getroffen zu haben.

Hat Mappus das Bundesverdienstkreuz verdient? #S21

Sicher wird mich meine Zielgruppe aufgrund der Überschrift zuerst einmal für verrückt erklären. Wobei erklären genau das Stichwort ist, denn ich kann meine Meinung erklären!

„Er wird verliehen für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten, und soll eine Auszeichnung all derer bedeuten, deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt.“

Und hat sich Mappus nicht über alle Massen für die Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht?

Ist es nicht Mappus zu verdanken,

  • dass auch die bürgerliche Mitte erkennt , wie weit sich unsere Politiker vom Volk entfernt haben?
  • dass Verletzte bei Demonstrationen nicht alle „selbst schuld“ sind, weil es „linke Randalierer“ sind?
  • dass Steuerzahler erkennen, wie ihr Geld in unsinnigen Projekten verbrannt wird, nur um die Wirtschaft zu finanzieren?
  • dass selbst die Kanzlerin aufgrund eines Bauprojektes ihr wahres, hilflos-autoritäres Gesicht zeigt?
  • dass auch die Partei „Die Grünen“ ihr wahres Gesicht zeigen und der Wahlbetrug schon vor den Wahlen offensichtlich ist?
  • dass die Politik in der Lage und willens ist alle verfügbaren Mittel gegen das eigene Volk einzusetzen, wenn es – gestützt vom Grundgesetz – Unmut äussert.

All das – und sicher noch mehr – spricht eigentlich dafür, dass Mappus einen grossen Verdienst für die Demokratie errungen hat. Er erinnert mich ein wenig an Forrest Gump. Obschon Forrests Mutter sagte: „Dumm ist nur wer Dummes tut“. Bleibt die philosophische Frage offen: Ist Mappus ein Depp, weil er obiges verantwortet oder ist ein ein Volksheld weil er obiges tat? Alles eine Frage der Perspektive – und des Restsarkasmusses.