Strafbare Handlung oder Bundesverdienstkreuz?

Während es in Hessen Bestrebungen gibt, Datenhehlerei als eigenen Straftatbestand zu definieren, werden andernorts Datenhehler für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen. Eine Gleichbehandlung findet anscheinend in Deutschland nicht mehr statt.

Zum einen lese ich im Heise-Ticker einen Satz,

„Hessen will erreichen, dass in Deutschland der Straftatbestand Datenhehlerei eingeführt wird. Einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins Focus bestätigte der Sprecher des Justizministeriums, Hans Liedel am Freitag. Ebenso wie beim Handel mit geklauter Ware soll das Hehlen mit digitalen Daten mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden.“

der nach dem konsequenten Ausbau des Bundesdatenschutzgesetzes, welches in Sachen „Strafen“ und „Bußgeld“ eher sehr weichgekocht daherkommt. Dies mag auch und gerade der Lobby der Adresshändler geschuldet sein. Insofern scheint es angezeigt und konsequent diesbezüglich nachzubessern.

Aber es gibt da noch einen anderen Fall in Deutschland, der (nicht nur) von Datenschützern recht kontrovers diskutiert wurde: Der Aufkauf von unrechtmäßig erlangten personenbezogenen Daten aus der Quelle „Schweizer Banken“. Diese Daten wurden wohl von Bankmitarbeitern unrechtmäßig erlangt und weitergegeben, wodurch diese (nach Zahlung einer größeren Summe) in die Hände von Finanzbehörden gelangten. Dieser Fall schlägt gerade mal wieder Wellen, da die SPD wohl nun die Staatsbeamten welche die Datenträger kauften sogar noch auszeichnen möchten:

„Sie haben sich um den Rechtsstaat verdient gemacht“: SPD-Fraktionsgeschäftsführer Oppermann möchte die drei Steuerfahnder, gegen die in der Schweiz Haftbefehl erlassen wurde, auszeichnen. Weitere SPD-Politiker erhöhen den Druck auf Finanzminister Schäuble.

(Quelle Süddeutsche). Interessant ist hierbei, dass es zwar einen eigenen Paragraphen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt, der sich damit auseinandersetzt, wie „nichtöffentliche Stellen“ sich bei „unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten“ zu verhalten haben (§ 42a), Bank- und Kreditkartenkonten finden hier sogar explizit Erwähnung. Aber keine Stelle im BDSG regelt, wie sich öffentliche Stellen zu verhalten haben, wenn diese unrechtmäßig Zugriff auf diese Art von Daten erlangen.

Es zeichnet sich also ab, dass nichtöffentliche Stellen bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten in Zukunft betraft werden sollen (was in meinen Augen wie erwähnt sinnvoll ist), wenn aber eine staatliche Stelle diese Daten erlangt, hat sich diese „Um den Staat verdient gemacht“.

Anmerkung: Ich möchte keineswegs eine Lanze für die Straftäter brechen, die sich der Steuerhinterziehung – oder der Beihilfe dazu) schuldig machen. Was ich aber möchte ist, dass in diesem Lande nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Gesetze und Regelungen müssen für alle Beteiligten gelten – Ausnahmen von der Allgemeingültigkeit haben im sehr engen Rahmen gesteckt zu sein. Eine Strafbarkeit sollte niemals nach dem Gesichtspunkt beurteilt werden welche Instanz von ihr einen Vorteil erlangt. Vor allem, wenn – wie in diesem Fall – die Sache ein wenig zu deutlich nach Überwachungsstaat riecht.

Was die CDU unter transparenter Politik versteht #CDU-

Uwe Schünemann ist Abgeordneter im Niedersächsischen Landtag. Und Uwe Schünemann zeigt der Wählerschaft, wie man als Abgeordneter möglichst viele (potentielle) Wähler an seiner Politik teilhaben lässt.

Uwe Schünemann hat einen Adlatus namens J.C.Hübner, der für ihn Bürgerfragen bei Abgeordnetenwatch beantwortet. Uwe Schünemann hat nämlich wichtigeres zu tun, als sich um seine Wähler zu kümmern. Besonders kreativ ist der Antwortautomat des Uwe Schünemann dabei nicht. Fast alle Antworten lauten lapidar:

vielen Dank für Ihre Frage. Da eine Beantwortung auf abgeordnetenwatch.de aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist, möchte ich Sie bitten, Ihre Frage erneut an folgende e-mail-Adresse zu senden:

Aha! Ich habe ja schon viele – und auch seltendämliche Erklärungen gehört, mit der man sich vor der Beantwortung einer Frage drücken kann. Aber Fragen wie:

angesichts der hohen Kosten für die Castor-Transporte stellt sich mir die Frage warum immer der Bürger, sprich der Steuerzahler, für die Polizeieinsätze aufkommt.
Wenn ich Abfall produziere und ihn auf der Deponie entsorgen muss, muss ich die entsorgung auch bezahlen.
Wann wird denn die Atomindustrie, als Abfallverursacher, endlich zu 100% an den Kosten, der sicher notwendigen, Polizeieinsätze beteiligt.
Ich denke, es gilt noch immer das Verursacherprinzip, oder gilt es nicht für alle?

nicht öffentlich beantworten zu wollen ist doch der Beweis dafür, dass manche Politiker sehr deutlich die Bodenhaftung verloren haben und sich eher als Despoten aufführen, denn als Volksvertreter. Welche Art von Beantwortung könnte da datenschutzrechtlich problematisch sein?

Wenn Schünemann (oder sein Antworteautomat) dann angesprochen werden, WARUM denn nicht öffentlich geantwortet werden kann, heisst die Antwort:

Die Bitte unter Hinweis des Datenschutzes sich an die genannte E-mail-Adresse des Abgeordneten zu wenden, ergibt sich aus den diversen Paragraphen des Bundesdatenschutzgesetze sowie des Nds. Landesdatenschutzgesetzes welche im Einzelnen dort nachzulesen sind.

Ich lese daraus so in etwas: : „Hör mal zu Du dummer Bürger, zahle deine Steuern und höre auf mir dämliche Fragen zu stellen. Wenn ich sage dass ist datenschutzrechtlich relevant, dann ist das so. Und nun hau ab.“ Sollte ich mich täuschen, dann zeigt mir bitte die Stelle meines Irrtums.

Interessant ist auch, was Fefe so über diesen Helden im Staatsdienst so alles angesammelt hat. Der typische Law-an-Order Krawallo, der schlicht Angst hat vor seinen Wählern mal ordentlich Auskunft zu geben. Billig – aber für CDU-Wähler anscheinend ausreichend.

Naja, Niedersachsen halt. Ein Land, wo schon mal die Landesregierung ihre eigenen Gefängnisse sprengen lässt (Celler Loch) und das so stolze Politiker wie Zensursula hervorgebracht hat. Tolle CDU haben die da.

Wir in in Hamburg da ja glücklich: Der Dieb an Volkseigentum (Ahlhaus) wird garantiert vom Hof gejagt und ansonsten: Klarmachen zum Ändern!