Strafbare Handlung oder Bundesverdienstkreuz?

Während es in Hessen Bestrebungen gibt, Datenhehlerei als eigenen Straftatbestand zu definieren, werden andernorts Datenhehler für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen. Eine Gleichbehandlung findet anscheinend in Deutschland nicht mehr statt.

Zum einen lese ich im Heise-Ticker einen Satz,

„Hessen will erreichen, dass in Deutschland der Straftatbestand Datenhehlerei eingeführt wird. Einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins Focus bestätigte der Sprecher des Justizministeriums, Hans Liedel am Freitag. Ebenso wie beim Handel mit geklauter Ware soll das Hehlen mit digitalen Daten mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden.“

der nach dem konsequenten Ausbau des Bundesdatenschutzgesetzes, welches in Sachen „Strafen“ und „Bußgeld“ eher sehr weichgekocht daherkommt. Dies mag auch und gerade der Lobby der Adresshändler geschuldet sein. Insofern scheint es angezeigt und konsequent diesbezüglich nachzubessern.

Aber es gibt da noch einen anderen Fall in Deutschland, der (nicht nur) von Datenschützern recht kontrovers diskutiert wurde: Der Aufkauf von unrechtmäßig erlangten personenbezogenen Daten aus der Quelle „Schweizer Banken“. Diese Daten wurden wohl von Bankmitarbeitern unrechtmäßig erlangt und weitergegeben, wodurch diese (nach Zahlung einer größeren Summe) in die Hände von Finanzbehörden gelangten. Dieser Fall schlägt gerade mal wieder Wellen, da die SPD wohl nun die Staatsbeamten welche die Datenträger kauften sogar noch auszeichnen möchten:

„Sie haben sich um den Rechtsstaat verdient gemacht“: SPD-Fraktionsgeschäftsführer Oppermann möchte die drei Steuerfahnder, gegen die in der Schweiz Haftbefehl erlassen wurde, auszeichnen. Weitere SPD-Politiker erhöhen den Druck auf Finanzminister Schäuble.

(Quelle Süddeutsche). Interessant ist hierbei, dass es zwar einen eigenen Paragraphen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt, der sich damit auseinandersetzt, wie „nichtöffentliche Stellen“ sich bei „unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten“ zu verhalten haben (§ 42a), Bank- und Kreditkartenkonten finden hier sogar explizit Erwähnung. Aber keine Stelle im BDSG regelt, wie sich öffentliche Stellen zu verhalten haben, wenn diese unrechtmäßig Zugriff auf diese Art von Daten erlangen.

Es zeichnet sich also ab, dass nichtöffentliche Stellen bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten in Zukunft betraft werden sollen (was in meinen Augen wie erwähnt sinnvoll ist), wenn aber eine staatliche Stelle diese Daten erlangt, hat sich diese „Um den Staat verdient gemacht“.

Anmerkung: Ich möchte keineswegs eine Lanze für die Straftäter brechen, die sich der Steuerhinterziehung – oder der Beihilfe dazu) schuldig machen. Was ich aber möchte ist, dass in diesem Lande nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Gesetze und Regelungen müssen für alle Beteiligten gelten – Ausnahmen von der Allgemeingültigkeit haben im sehr engen Rahmen gesteckt zu sein. Eine Strafbarkeit sollte niemals nach dem Gesichtspunkt beurteilt werden welche Instanz von ihr einen Vorteil erlangt. Vor allem, wenn – wie in diesem Fall – die Sache ein wenig zu deutlich nach Überwachungsstaat riecht.

Prügeln ist OK, klauen geht gar nicht! #Polizei

Einen Hamburger Polizisten hat es erwischt (Polizeipressemitteilung):

Polizeipräsident Werner Jantosch hat heute mit sofortiger Wirkung einen 51-jährigen Kriminaloberkommissar vom Dienst suspendiert.

Dem 51-jährigen wird vorgeworfen, während einer Durchsuchung in einer Wohnung 5.200 Euro Bargeld entwendet zu haben.

Das Dezernat Interne Ermittlungen (D.I.E.) hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Der normale Bürger (und auch der Staatsbeamte) kann aus dieser Meldung eine Menge lernen!

Wer auf einer Demonstration als gewalttätiger Polizist auffällt, bleibt im Dienst. Nur wer klaut wird SOFORT suspendiert. Prügeln ist OK, klauen ist böse. Wenn ich also das nächte mal in meine Bank hineingehe und die mich bestehlenden Banker verhaue bleibt alles beim Alten?

Für den Bürger gilt: Stehlen (um so grösser die Beträge desto geringer die Strafe) ist tolerierbar. Gewaltdelikte werden schonungslos verfolgt (was ja auch OK ist)

Für den Staatsbeamten gilt: Stehlen ist ein No-Go (was ja auch OK ist), wenn Du allerdings jemanden sie Fresse polieren willst, dann tue das bei Demos. Deine Kollegen (und auch die Richter) werden dich da schon irgendwie rausboxen.

Irgendwas läuft bei uns – nicht erst seit heute – mächtig aus dem Ruder. Ich vermisse jegliche Verhältnismässigkeit

Die Forderungen unserer Politiker

Unsere Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend // Bundestagsabgeordnete für Wiesbaden, Kristina Schröder via Twitter hat mal wieder einen Klopfer rausgetreten:

In Zukunft werde ich von Initiativen gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus oder Islamismus Bekenntnis zu unserer Verfassung verlangen.

Ich – als Souverän dieses Staates, als Steuerzahler und somit Alimente-Verpflichteter gegenüber Politikern und Staatsbeamter, fordere zuerst einmal, dass sich unsere Politiker zu unserem Grundgesetz bekennen und sich auch dementsprechend verhalten.

Fordern, dass kann diese Generation Kohl (zu der ich diese Bundesministerin einmal zähle) geradezu prächtig. Aber selbst zu den Forderungen stehen – bereits, willens und in der Lage zu sein das geforderte auch selbst zu leisten, das fällt den Politikern so unaussprechlich schwer.

Wisst ihr, wie man solche Menschen früher nannte? Großmäuler oder Maulhelden.

Ach, und sehr geehrte Frau Schröder: Bevor Sie mich als jugendlichen Spinner abtun: Ich habe bereits für diesen Staat Steuern gezahlt, als Sie dafür gefeiert wurden, dass Sie Mama und Papa sagen können.