Strafbare Handlung oder Bundesverdienstkreuz?

Während es in Hessen Bestrebungen gibt, Datenhehlerei als eigenen Straftatbestand zu definieren, werden andernorts Datenhehler für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen. Eine Gleichbehandlung findet anscheinend in Deutschland nicht mehr statt.

Zum einen lese ich im Heise-Ticker einen Satz,

„Hessen will erreichen, dass in Deutschland der Straftatbestand Datenhehlerei eingeführt wird. Einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins Focus bestätigte der Sprecher des Justizministeriums, Hans Liedel am Freitag. Ebenso wie beim Handel mit geklauter Ware soll das Hehlen mit digitalen Daten mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden.“

der nach dem konsequenten Ausbau des Bundesdatenschutzgesetzes, welches in Sachen „Strafen“ und „Bußgeld“ eher sehr weichgekocht daherkommt. Dies mag auch und gerade der Lobby der Adresshändler geschuldet sein. Insofern scheint es angezeigt und konsequent diesbezüglich nachzubessern.

Aber es gibt da noch einen anderen Fall in Deutschland, der (nicht nur) von Datenschützern recht kontrovers diskutiert wurde: Der Aufkauf von unrechtmäßig erlangten personenbezogenen Daten aus der Quelle „Schweizer Banken“. Diese Daten wurden wohl von Bankmitarbeitern unrechtmäßig erlangt und weitergegeben, wodurch diese (nach Zahlung einer größeren Summe) in die Hände von Finanzbehörden gelangten. Dieser Fall schlägt gerade mal wieder Wellen, da die SPD wohl nun die Staatsbeamten welche die Datenträger kauften sogar noch auszeichnen möchten:

„Sie haben sich um den Rechtsstaat verdient gemacht“: SPD-Fraktionsgeschäftsführer Oppermann möchte die drei Steuerfahnder, gegen die in der Schweiz Haftbefehl erlassen wurde, auszeichnen. Weitere SPD-Politiker erhöhen den Druck auf Finanzminister Schäuble.

(Quelle Süddeutsche). Interessant ist hierbei, dass es zwar einen eigenen Paragraphen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt, der sich damit auseinandersetzt, wie „nichtöffentliche Stellen“ sich bei „unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten“ zu verhalten haben (§ 42a), Bank- und Kreditkartenkonten finden hier sogar explizit Erwähnung. Aber keine Stelle im BDSG regelt, wie sich öffentliche Stellen zu verhalten haben, wenn diese unrechtmäßig Zugriff auf diese Art von Daten erlangen.

Es zeichnet sich also ab, dass nichtöffentliche Stellen bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten in Zukunft betraft werden sollen (was in meinen Augen wie erwähnt sinnvoll ist), wenn aber eine staatliche Stelle diese Daten erlangt, hat sich diese „Um den Staat verdient gemacht“.

Anmerkung: Ich möchte keineswegs eine Lanze für die Straftäter brechen, die sich der Steuerhinterziehung – oder der Beihilfe dazu) schuldig machen. Was ich aber möchte ist, dass in diesem Lande nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Gesetze und Regelungen müssen für alle Beteiligten gelten – Ausnahmen von der Allgemeingültigkeit haben im sehr engen Rahmen gesteckt zu sein. Eine Strafbarkeit sollte niemals nach dem Gesichtspunkt beurteilt werden welche Instanz von ihr einen Vorteil erlangt. Vor allem, wenn – wie in diesem Fall – die Sache ein wenig zu deutlich nach Überwachungsstaat riecht.

BILD kommt mir auch am 23.06.2012 nicht ins Haus

Ich verweigere seit vielen Jahren der BILD mir ihre Meinung und Ansichten mitzuteilen. Zu groß ist die Gefahr, dass mein Unterbewusstsein irgendwann einmal signalisiert „Da gab es eine Info XYZ“ ohne mich mittels Quellenangabe zu warnen.

Am 23.06.2012 plant der Springer-Verlag anlässlich des 60jährigen Bestehens der Marke „BILD“ eine Sonderausgabe, die kostenfrei an alle deutschen Haushalte verteilt werden soll. Finanziert wird dies durch Anzeigen, deren Preise auch schon feststehen:

1/1 Seite                            8sp./376×528        4.000.000,00 €
1/2 Seite                           8sp./376×264         2.200.000,00 €
VIP-Streifen Rückseite 8sp./376×100         1.300.000,00 €

Nicht nur ich wehre mich dagegen, dass der Springer-Verlag mit dem vollmüllen meines Briefkastens Geld verdient. Ich will keine Werbung, gar nix. Auch und insbesondere keine Springerpropaganda. Besonders perfide ist die Angabe des Springerverlages, diese Sonderausgabe auch an Haushalte zu liefern, die sich bereits gegen Werbezusendungen  ausgesprochen haben:

Verteilung: ca. 41 Mio. Haushalte inkl. Werbeverweigerer, innerhalb eines Tages

Quelle Mediadaten.

Udo Vetter weist im Lawblog auf folgendes Problem für den Springerverlag hin:

Überdies gibt es nun auch eine ganz neue Entscheidung des Landgerichts Lüneburg, die für BILD-Verweigerer einen juristisch vielversprechenderen Weg aufzeigt. Das Urteil (früherer Bericht im Blog) sagt nämlich klipp und klar, dass Postwurfsendungen jedenfalls dann unzulässig sind, wenn der Empfänger beim Absender widersprochen hat.

Auf eben diese „Lücke“ in der Springer-Argumentation weist auch der Artikel des Anwaltes und Bloggers Andreas Schwartmann im Rheinrecht hin und stellt dankenswerter Weise gleich ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem man den Springerverlag untersagen kann das Sendungsbewusstsein des Verlages ungefragt bis in unsere Briefkästen auszudehnen.

Einfach in den Müll werfen ist an der Stelle kontraproduktiv, da jedes ausgelieferte als mindestens „ein lesender Haushalt“ gilt. Nur ein Vorab-Protest kann diesbezüglich etwas bewirken. Auch möchte ich anmerken, wie viel Papier für 41 Millionen Ausgaben verbraten werden muss. Wehrt euch solange ihr könnt.

Betrachtungen zu Patrick Döring, dem wohl neuen Generalsekretär der FDP

Whow, der Patrick Döring, der wohl dem Lindner nachfolgen soll, hat auch ein beachtlichen Arbeitsaufwand (Quelle: Lebenslauf/PDF).

Berufliches:
seit 2010 Mitglied im Aufsichtsrat der DB AG
seit 2010 Mitglied im Beirat der Deutschen Flugsicherung (DFS)
seit 2010 Mitglied im Aufsichtsrat der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG)
seit 2005 Vorstandsmitglied der WERTGARANTIE Technische Versicherung AG
seit 2002 Vorstandsmitglied der AGILA Haustierversicherung AG

Schaun wir uns mal an, was in den Jahren 2010, 2005 und 2002 noch so passierte:

Politisches:
seit 2010 Mitglied im Bundesvorstand der FDP
seit 2010 Stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion
seit 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages
2002 – 2006 Fraktionsvorsitzender der FDP im Rat der Stadt Hannover

Nur böse Menschen wittern da wohl einen Zusammenhang zwischen den Parteiämtern und den diversen gewinnträchtigen Posten. Immer wenn ein neuer, höherer Posten erreicht wurde (2002, 2005, 2010) erscheinen – wie aus dem Nichts – neue Posten in Wirtschaftsunternehmen.

Die Posten bei der AGILA Haustierversicherung AG sowie der DB AG werden im Bundestagsprofil des Herrn Döring mit der Stufe 3 (jährlich) angegeben.  Wobei dies nur bedeutet, dass die Einkünfte jährlich ausgezahlt werden und jeweils 10.000€ (Höchststufe) übersteigen. Es ist ein kein neuer Trick, solche Einkünfte jährlich anzugeben, da es wohl peinlich wäre monatliche Einkünfte mit der Höchststufe 3 (über 10.000€) anzugeben.