BILD kommt mir auch am 23.06.2012 nicht ins Haus

Ich verweigere seit vielen Jahren der BILD mir ihre Meinung und Ansichten mitzuteilen. Zu groß ist die Gefahr, dass mein Unterbewusstsein irgendwann einmal signalisiert „Da gab es eine Info XYZ“ ohne mich mittels Quellenangabe zu warnen.

Am 23.06.2012 plant der Springer-Verlag anlässlich des 60jährigen Bestehens der Marke „BILD“ eine Sonderausgabe, die kostenfrei an alle deutschen Haushalte verteilt werden soll. Finanziert wird dies durch Anzeigen, deren Preise auch schon feststehen:

1/1 Seite                            8sp./376×528        4.000.000,00 €
1/2 Seite                           8sp./376×264         2.200.000,00 €
VIP-Streifen Rückseite 8sp./376×100         1.300.000,00 €

Nicht nur ich wehre mich dagegen, dass der Springer-Verlag mit dem vollmüllen meines Briefkastens Geld verdient. Ich will keine Werbung, gar nix. Auch und insbesondere keine Springerpropaganda. Besonders perfide ist die Angabe des Springerverlages, diese Sonderausgabe auch an Haushalte zu liefern, die sich bereits gegen Werbezusendungen  ausgesprochen haben:

Verteilung: ca. 41 Mio. Haushalte inkl. Werbeverweigerer, innerhalb eines Tages

Quelle Mediadaten.

Udo Vetter weist im Lawblog auf folgendes Problem für den Springerverlag hin:

Überdies gibt es nun auch eine ganz neue Entscheidung des Landgerichts Lüneburg, die für BILD-Verweigerer einen juristisch vielversprechenderen Weg aufzeigt. Das Urteil (früherer Bericht im Blog) sagt nämlich klipp und klar, dass Postwurfsendungen jedenfalls dann unzulässig sind, wenn der Empfänger beim Absender widersprochen hat.

Auf eben diese „Lücke“ in der Springer-Argumentation weist auch der Artikel des Anwaltes und Bloggers Andreas Schwartmann im Rheinrecht hin und stellt dankenswerter Weise gleich ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem man den Springerverlag untersagen kann das Sendungsbewusstsein des Verlages ungefragt bis in unsere Briefkästen auszudehnen.

Einfach in den Müll werfen ist an der Stelle kontraproduktiv, da jedes ausgelieferte als mindestens „ein lesender Haushalt“ gilt. Nur ein Vorab-Protest kann diesbezüglich etwas bewirken. Auch möchte ich anmerken, wie viel Papier für 41 Millionen Ausgaben verbraten werden muss. Wehrt euch solange ihr könnt.

Ein Jurist muss erkennen: Ein bisschen schwanger geht nicht

Manche gesetzliche Grundlagen sind exakt formuliert. So ist bei Geschwindigkeitsübertretungen von nur einem Stundenkilometer bereits ein Vergehen definiert. Dies ist etwas, das man anerkennen sollte.

Udo Vetter vom Lawblog tut das nicht so, denn weil er „nur“ 6 km/h zu schnell fuhr, definiert er:

Das Geld ist mir ziemlich egal. Aber nicht der Eindruck, die so eine, ich sage es mal offen, kleinkarierte Verfolgungsmentalität bei mir hinterlässt.

Man könnte den ganzen Fall sportlich sehen und es mit einem „OK, ham sie mich erwischt, ich Depp“, oder „Ok, ich bezahle für die Dummheit nicht aufgepasst zu haben“.

Wer diesen Vorfall als kleinkariert bezeichnet muss sich fragen lassen: Wo hört kleinkariert auf? Bei +5km/h +10km/h +11km/h +12km/h +13km/h? Und wenn +12km/h noch Kavaliersdelikt ist, warum dann nicht +13km/h?

Schade, dass ein Mann (auch noch Jurist) mit so vielen Followern ein so schlechtes Beispiel abgibt. Ich bin ein wenig enttäuscht.

Neue Form der Grundrechtseinschränkung: Demonstrationen erschweren

Wie man Spreeblick entnehmen kann, haben die eutschen Behörden einen neuen Weg gefunden, das Demonstrationsrecht einzuschränken, resp. Bürger davon abzuhalten, von eben diesem Recht Gebrauch zu machen.

Der Polizeibericht sagt, dass

Der junge Mann hielt weiterhin ein Plakat vor dem Körper, welches kein Impressum hatte. Als die Beamten die Personalien feststellen wollten, leistete der 21-Jährige erheblichen Widerstand und konnte unter Anwendung einfacher Gewalt zum Einsatzfahrzeug gebracht werden.

Hey, wo gibt es denn sowas? Ein Plakat bei sich tragen, auf dem keine Kopie des Personalausweise – am besten gleich mit der Nummer des persönlichen Datensatzen in der DNA-Kartei des BKA. Das wäre doch mal was. Schon bei der anreise zum Demonstrationsort, hätte der Staat die Möglichkeit etwaige spätere Repressionen zu planen. Und WEHE ein Plakat wird zusammengerollt mitgeführt, dies wäre Verschleierung – erhöhtes Strafmaß!

Udo Vetter deutet es in seinem Lawblog so:

….als Beleg dafür, dass in gewissen Kreisen mittlerweile jedes Augenmaß verloren geht.

Wahrscheinlich gilt es bald Pflicht, seinen Personalausweis (am besten mit RFID), stets deutlich sichtbar zu tragen. Es könnte ja sein, das die Staatsgewalt Interesse hat, wer da auf der Strasse raucht, sich ein Plakat anschaut oder nur ein glückliches Lächeln auf dem gesicht trägt = SEHR verdächtig.