Verbrecher unter sich(1): Regierung und Steuerhinterzieher

Und wieder gibt es einen weiteren Beweisschnippsel, dass unsere Regierung die wirklich asozialen Menschen dieses Landes schützt: Die Steuerhinterzieher

Steuerhinterzieher können mit einer milden Übergangsregelung zur Selbstanzeige rechnen. Mit dem vom Finanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf wird ein Grundsatzurteil des BGH aus dem vergangenen Jahr vorerst außer Kraft gesetzt.(Hervorhebung von mir)

Quelle FTD. Kann mich mal einer kneifen bitte? Wofür bitte haben wir hier noch eine Gewaltenteilung (Wir erinnern uns: Judikative, Exekutive und Legislative), wenn die gesetzgebende Gewalt die vollziehende Gewalt schlicht ignoriert.

Durch die Übergangsregelung können Steuerhinterzieher noch bis zum Inkrafttreten des Gesetzes sogenannte Teilselbstanzeigen nutzen, ohne das Urteil des Bundesgerichtshofs fürchten zu müssen. Genau diese taktischen Selbstanzeigen wollten die höchsten deutschen Strafrichter unterbinden.

Und wieder taucht die Frage auf: Cui Bono – wem zum Vorteil? Gerichtsurteile werden von unserer Regierung stets zum Vorteil des Kapitals ausgelegt. Ich möchte in diesem Zusammenhang an das Debakel mit der Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Transparenz der Hartz-IV Beträge erinnern. Dort wurde lange versucht zu ignorieren und dann wurde – wen wundert es – eine Lösung gefunden, die den Besitzstand der „Habenden“ weitestgehend schon. BLOSS nicht abschöpfen.

Steuerhinterziehung (bei der Kilometerabrechnung des angestellten Handwerkers wollen wir mal nicht so sein) müsste direkt wie Diebstahl oder Betrug behandelt werden – inklusive Abschöpfung des kompletten Vermögens. Wer in einem Jahr mehr Steuern hinterzieht, als ehrliche Menschen in ihrem ganzen Leben zahlen können, ist ein Schwerverbrecher – ohne Wenn und Aber.

Religiöse Eiferer greifen Grundgesetz an

In der FAZ schreibt Regina Mönch einen Artikel unter der Überschrift „Wie viel religiösen Eifer verträgt eine Schule?“ und ich bin ganz aufgeregt und frage mich: Was ist da bloss passiert? Aber Frau Mönch klärt schnell auf worum es geht:

Ist das rituelle Mittagsgebet eine unerlässliche Pflicht für muslimische Schüler, und muss die Schule ihnen ausreichend Platz dafür einräumen? Ein Berliner Gerichtsurteil verneint dies und wendet sich gegen die Islamisierung des Schulalltags.

Es geht also um ein Mittagsgebet. Wer ein Mittagsgebet spricht ist ein „religiöser Eiferer“? Was ist mit Menschen die ein Tischgebet sprechen? Was ist mit toten Kindern von Göttern, die in Schulklassen erst ans Kreuz und dann an die Wand genagelt werden?

Wer ist hier der Eiferer? Ist es das Schulkind? Sind es die Eltern des Kindes oder ist es gar die Journalistin, die Menschen die versuchen die Religionsfreiheit zu leben, als „religiöse Eiferer“ versucht zu denunzieren?

Ich bin ein Freund der Freiheit – Freiheit in jedem Sinne, solange andere nicht durch die Freiheiten beeinträchtigt werden. Die Schule – als Behörde – muss sich religiös neutral verhalten. Schüler dürfen ihre Religion ausüben, solange sie Andere nicht in ihrer Freiheit (auch der Freiheit zu lernen) behindern.

OK, ich kann keine Kirche gründen in der es Vorschrift ist alle 2 Stunden in einem Pool ein religiös reinigendes Bad zu nehmen und dann von Schulen und Arbeitgebern verlangen diesen Pool zur Verfügung zu stellen. Auch eine Religion die verlangt alle 2 Stunden eine Cannabis-haltige Zigarette zu rauchen hätte sowohl Charme als auch keine Chance. Wenn sich unterschiedliche Befindlichkeitsträger versuchen vernünftig zu einigen, kommt man typischerweise am besten miteinander aus.