Bürgerkriegsschauplatz Hamburg?

Ein Pressemitteilung der Polizei Hamburg könnte dazu führen, dass man in diskrete Panik ausbricht:

Hamburg (ots) – Zeit: 30.04.2011, 19:00 Uhr bis 01.05.2011, 05:00 Uhr sowie Zeit: 01.05.2011, 19:00 Uhr bis 02.05.2011, 05:00 Uhr

In den zurückliegenden Jahren ist es jeweils in der Walpurgisnacht und nach den Demonstrationen am 1. Mai zu Ausschreitungen im Schanzenviertel und den umliegenden Straßenzügen gekommen.

Im Zuge dieser Ausschreitungen wurden Straftaten wie Beleidigung, Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Vergehen nach dem Waffengesetz, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und schwerer Landfriedensbruch begangen.

Vor diesem Hintergrund hat die Polizei Hamburg für den oben genannten Zeitraum ein Gefahrengebiet eingerichtet.

Das Gefahrengebiet hat folgende örtliche Begrenzungen:

Nördliche Begrenzung:
Fruchtallee, Schäferkampsallee, Schröderstiftstraße einschließlich U-Bahnhof Christuskirche

Östliche Begrenzung:
Karolinenstraße, Glacischaussee

Südliche Begrenzung:
Millerntorplatz, Simon-von-Utrecht-Straße einschließlich U-Bahnhof St. Pauli

Westliche Begrenzung:
Holstenstraße, Stresemannstraße, Alsenstraße, Doormannsweg

Das Gefahrengebiet gilt einschließlich der aufgeführten Straßenzüge.

In dem Gefahrengebiet können Polizeibeamte lageabhängig Personen und mitgeführte Sachen durchsuchen, Platzverweise erteilen, Aufenthaltsverbote aussprechen und Personen in Gewahrsam nehmen.

Damit sich der geneigte Bürger ein Bild machen kann, ist auch eine Grafik der Pressemitteilung angehängt:

Ich weiss jetzt nicht aus dem Kopf wie viele Tausend Hamburger Bürger in diesem „Notstandgebiet“ wohnen. Den Nichthamburgern möchte ich aber mitteilen, dass in Hamburg die U-Bahnstationen nicht im (atypischen) 100-Meter Abstand angelegt sind. Insofern ist die Distanz zwischen 4 U-Bahnstationen ansatzweise ein Indiz, wie massiv die „Sicherheitszone“ angelegt ist, die – in unserem mit absoluter Mehrheit! – regierten SPD-Stadtstaat von der Politik getragen wird. Bemerkenswert ist, dass die grossen Durchfahrtstrassen, die das Gebiet eingrenzen, explizit zu der Schutzzone gehören. D.h. auch nur vorbei fahrende Fahrzeuge dürfen kontrolliert und die Insassen bedrängt werden.

Ich habt ein Problem mit dem CDU-Mappus? Der SPD-Scholz ist keinen Deut besser!

U-Haft für dumme Qualitätsjournalisten?

Wann wird ein Richter für einen Tatverdächtigen eine Untersuchungshaft (U-Haft) anordnen, d.h. ihm bevor seine Schuld einwandfrei (durch Richterspruch nach einer ordentlichen Verhandlung!) festgestellt  die Freiheit nehmen, sich frei zu bewegen? Wohl nur in drei Fällen:

  1. Fluchtgefahr
  2. Gefahr der Wiederholung
  3. Verdunkelungsgefahr

Wenn keiner der drei Punkte konkret zutrifft, so wäre die Anordnung der U-Haft ebenfalls eine Straftat: Freiheitsberaubung.

Der Strafverteidiger Carsten R. Hoenig berichtet über eine Pressemitteilung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V., die sich genötigt fühlt, die Berichterstattung des Berliner Presseerzeugnisses „B.Z.“ zu „kritisch zu begleiten“:

Die insoweit ablehnenden und teilweise populistisch überspitzten Kommentare in der Tagespresse verkennen die rein verfahrenssichernde Funktion von Untersuchungshaft. Befremdlich erscheinen in diesem Zusammenhang vor allem die teilweise direkt gegen den zuständigen Ermittlungsrichter gerichteten Angriffe bestimmter Presseorgane (z.B. „Das ist der Richter, der den Schläger freiließ“ – BZ vom 27. April 2011, Titelseite), wobei in einem Fall sogar ein großformatiges Foto des Ermittlungsrichters abgedruckt wurde. Eine solche tendenziöse und auf die Person eines Richters abzielende (negative) Berichterstattung negiert den Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und widerspricht dem rechtsstaatlichen Verständnis, dem auch die Presse verpflichtet sein sollte.

Hoenig schreibt dazu in seinem Blog:

Daß die Journaille – wie jene BZ – versucht, auf diese Weise quasi eine Lynchjustiz wieder hoffähig zu machen, ist widerwärtig, aber bei dem Ausbildungsstand der sich auf diesem Niveau prostituierenden Schmierfinken nicht anders zu erwarten.

Und ich bin geneigt mich dieser Meinung vollumfanglich anzuschliessen. SO wird Meinung gemacht und das Prinzip des Rechtsstaates mit den Füssen getreten.

Ist (z.B.) Diebstahl ein zumeist gesellschaftliches Problem?

Eben – so als die Gedanken flossen – stellte sich mir die Frage warum eine Menge „X“ an Mitbürgern der Versuchung erliegen und sich des Straftatbestandes „Diebstahl“ schuldig machen. Hunger sollte es nicht sein, denn der sogenannte Mundraub wurde wohl zu recht abgeschafft weil der Gesetzgeber davon ausging, dass jeder Bürger – aufgrund der Sozialgesetze – in der Lage ist sich ausreichend zu versorgen und zu ernähren.

Die Frage aber muss erlaubt sein: Ist dem wirklich so? Und vor allem, was heisst – insbesondere in einem gesellschaftlichen Umfeld, dass auf Neid und Gier basiert – „ausreichend versorgt“?

Es wird argumentiert, dass einer der „Vorteile“ des Kapitalismus sei, dass sich jedes Individuum angespornt fühlen würde, fleissig Geld zu verdienen um am gesellschaftlich-kapitalistischen Erfolg teil zu haben. Aber ist dies wirklich jedem vergönnt?

Im Bildungsklick kann man z.B. lesen:

Bei gleichen Ausgangsbedingungen sind Jugendliche mit Migrationshintergrund in der Ausbildung genauso erfolgreich wie junge Leute ohne Migrationshintergrund. Dies ist eine der Kernaussagen, mit denen eine neue Veröffentlichung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der Arbeitsgemeinschaft Berufsbildungsforschungsnetz (AG BFN) einen anderen Blick auf Menschen mit Migrationshintergrund in der beruflichen Bildung in Deutschland wirft.

Ja warum sagt dies denn keiner den Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, denen die Gymnasialempfehlung vorenthalten wird? Dieses Beispiel führe ich nur an, weil die obige Meldung frisch ist. Genau so könnte man auch anführen, dass viele Kinder aus Haushalten von Geringverdienern und Arbeitslosen exakt gleich behandelt werden: Keine Gymnasialempfehlung.

Was bleibt den – vielleicht ausserordentlich begabten – Jugendlichen über, um an der gesellschaftlichen Teilhabe zu partizipieren? So ohne Schulabschluß, und ohne Möglichkeit sich selbst aus dem Sumpf des „unten“ heraus zu arbeiten?

Was bleibt ist Frust. Wer kennt dieses Gefühl nicht: Zu wissen, dass man etwas könnte, aber man wird nicht gelassen. Hilflos am „Schwimmer-Becken“ zu stehen und der Bademeister erklärt: Du hast kein Abzeichen, dann musst Du im Nichtschwimmerbecken bleiben. Besser noch: Viele Jugendliche bekommen nicht einmal einen Arbeitsplatz – und der Frust wächst.

Sicher kann es die Gesellschaft nicht akzeptieren, dass Diebstahl aus Neid oder Geiz als harmlos-lässlich anerkannt werden (Nur bei Steuerbetrug ist Diebstahl gesellschaftlich anerkannt. Dieses Delikt werden aber die Kids niemals begehen können, denen die Gesellschaft eine vernünftige Bildungschance verwehrt.

Ich frage mich, wie viele junge Menschen würden von Eigentumsdelikten und Gewaltverbrechen Abstand nehmen, wenn sie eine bessere Perspektive hätten? Wenn Sie wüssten, dass nicht „alles egal“ ist und eine Straftat ihnen wahrhaft vorhandene Chancen verbauen würde? Und wie viel Straftaten könnte man verhindern, wenn die gesellschaftliche und monetäre Teilhabe für diese Personengruppe ausgeweitet wird?

Ich schätze, dass man sehr viel Geld in Sachen Strafvollzug, Sozial- und Jugendarbeit sowie Arbeitslosengeld sparen könnte, würde man den Nachwuchs besser fördern und nicht mit Bildungsgutscheinen verarschen.