Warum missbraucht der Staat Überwachungstechnik? Weil er es kann!

Früher gab es in „Hacker“kreisen den geflügelten Spruch „Why do Dogs lick their Balls? Because they can“. Damit wurde die Frage „Hey, warum macht (versucht) ihr das?“ beantwortet.

Wenn ich – nicht nur – hier in diesem Blog meine Befürchtungen äussere, dass der Staat technische (Überwachungs)Möglichkeiten nutzen könnte, um das Volk zu unterdrücken und Freiheitsrechte auszuhebeln, dann erinnert mich unser Staat an eben diesen Hund.

Die Dresdner Polizei hat bei den Antinaziprotesten im Februar dieses Jahres die Handyverbindungen von tausenden Demonstranten, Anwohnern, Journalisten, Anwälten und Politikern ausgespäht. Wie die Staatsanwaltschaft Dresden der taz bestätigte, wurde am 19. Februar weiträumig eine sogenannte Funkzellenauswertung (FZA) durchgeführt.

Dabei erfasste die Polizei über einen Zeitraum von mindestens viereinhalb Stunden sämtliche Anrufe und SMS-Nachrichten, die bei allen Personen ein- oder ausgingen, die sich in der Südvorstadt aufhielten. Gespeichert wurden auch die exakten Positionen der Telefonnutzer. 12.000 Menschen wohnen in dem überwachten Gebiet, hinzu kamen an diesem Tag tausende Demonstranten, etliche Journalisten, Anwälte und Politiker.

Quelle TAZ. Ich bin kein Freund von Verfolgungstheorien, auch wenn ich manchmal Befürchtungen formuliere, die diesen Schluss zulassen. Obige „Pervertierung der Möglichkeiten“ habe ich nicht so früh erwartet. Unser Polizei- und Überwachungsstaat ist an der Stelle schneller als ich es befürchtete. Stets formuliere ich in Gesprächen „Was aber passiert, wenn mal eine bösmeinende Regierung diese Möglichkeit zur Verfügung hat“. Was mit bösmeinender Regierung gemeint ist weiss ich seit dem Wochenende: Die Regierung Merkel.

Rechtsanwalt Stadler schreibt in seinem Blog Internet-Law:

Die Funkzellenüberwachung wurde nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Dresden angeblich aufgrund von Ermittlungen wegen eines Angriffs auf Polizeibeamte, also zu Zwecken der Strafverfolgung, angeordnet.

Wenn jetzt 12.000 Menschen pauschal die potentielle Straftat „Angriffs auf Polizeibeamte“ unterstellt wird, wann wird dann die nächste Karte gezogen, und alle Bundesbürger in den Generalverdacht „Angehöriger einer terroristischen Vereinigung“ gestellt? Damit wäre dann die bundesweite Überwachung aller Bundesbürger möglich. Viel hilft eben viel.

Ein Seiteneffekt dieser (in meinen Augen) völlig überzogenen Polizeiaktion ist, dass noch mehr Menschen sich eventuell nicht mehr trauen, ihr Grundrecht auf Demonstration überhaupt wahr zu nehmen. Vor zwei Wochen las ich (auf einer Mailingliste), jemanden die Frage warum er denn nicht auf der Demonstration gewesen wäre, wie folgt beantworten:

Das Polizeiaufgebot war mir zu groß, deswegen habe ich mich vorsichtshalber verzogen.

Der Staat macht uns mundtot. Er schüchtert uns ein, um uns so ganz nebenbei unsere Rechte zu nehmen. Es widert mich an. Wann endlich stehen wir auf und lehnen uns auf? Das Grundgesetz gibt uns das Recht dazu!

Der „Deutsche Bank“-Ackermann aber ist froh, dass er und seine Kollegen der Shareholder-Mafia derart vom Staat geschützt werden. Er darf sich weiter ungestraft und vom Staat gepampert hemmungslos bereichern.

Polizeibeamte werfen Steine und versuchen Gefangene zu befreien

Wenn Teilnehmer eine Demonstration durch Polizeigewalt verletzt werden, so haben sie sich dies stets selbst zuzuschreiben. Entweder versuchten Sie – so wird meist behauptet – Gefangene zu befreien, oder sie griffen Polizeibeamte tätlich an.

Was also wird hinter folgender Meldung Pressemitteilung der Polizei Berlin verbergen:

Zwei Angehörige einer Einsatzhundertschaft der Berliner Polizei haben heute Strafanzeige wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen Angehörige einer anderen Einsatzhundertschaft erstattet. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wurden sie am Abend des 1. Mai gegen 22 Uhr 45 in bürgerlicher Kleidung im Bereich des Kottbusser Tores eingesetzt, als sie plötzlich von Pfefferspray getroffen und durch Faustschläge im Gesicht verletzt wurden.
Die beiden Polizisten traten anschließend aufgrund von Augenreizungen und Prellungen vom Dienst ab.
In diesem Zusammenhang sollen weitere sechs Polizeibeamte durch Reizgaseinwirkungen verletzt worden sein. Das Strafermittlungsverfahren wird durch die zuständige Fachdienststelle des Landeskriminalamtes mit Priorität bearbeitet.

Tja, wer sich in „bürgerlicher Kleidung“ auf der Strasse rumtreibt, muss sich halt ein paar Schläge gefallen lassen. Wem das nicht passt, der soll halt Zuhause bleiben.

Darf ich mal ein wenig rumspinnen? Wie viele Hundertschaften mag es in Berlin geben? Lesen hier Berliner mit? Sind es 10 Hundertschaften? Sorry, aber die müssen sich doch – zumindest ansatzweise vom Sehen her kennen. Und ausgerechnet die Berliner Einsatzpolizisten sind – zumindest mir – dafür bekannt, keine „Kinder von Traurigkeit“ zu sein. Kann es sein, dass da mehr hinter steht, als es auf dem ersten Blick scheint?

Ich hoffe, ich bekomme mit, wie die Sache ausgeht.

Bürgerkriegsschauplatz Hamburg?

Ein Pressemitteilung der Polizei Hamburg könnte dazu führen, dass man in diskrete Panik ausbricht:

Hamburg (ots) – Zeit: 30.04.2011, 19:00 Uhr bis 01.05.2011, 05:00 Uhr sowie Zeit: 01.05.2011, 19:00 Uhr bis 02.05.2011, 05:00 Uhr

In den zurückliegenden Jahren ist es jeweils in der Walpurgisnacht und nach den Demonstrationen am 1. Mai zu Ausschreitungen im Schanzenviertel und den umliegenden Straßenzügen gekommen.

Im Zuge dieser Ausschreitungen wurden Straftaten wie Beleidigung, Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Vergehen nach dem Waffengesetz, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und schwerer Landfriedensbruch begangen.

Vor diesem Hintergrund hat die Polizei Hamburg für den oben genannten Zeitraum ein Gefahrengebiet eingerichtet.

Das Gefahrengebiet hat folgende örtliche Begrenzungen:

Nördliche Begrenzung:
Fruchtallee, Schäferkampsallee, Schröderstiftstraße einschließlich U-Bahnhof Christuskirche

Östliche Begrenzung:
Karolinenstraße, Glacischaussee

Südliche Begrenzung:
Millerntorplatz, Simon-von-Utrecht-Straße einschließlich U-Bahnhof St. Pauli

Westliche Begrenzung:
Holstenstraße, Stresemannstraße, Alsenstraße, Doormannsweg

Das Gefahrengebiet gilt einschließlich der aufgeführten Straßenzüge.

In dem Gefahrengebiet können Polizeibeamte lageabhängig Personen und mitgeführte Sachen durchsuchen, Platzverweise erteilen, Aufenthaltsverbote aussprechen und Personen in Gewahrsam nehmen.

Damit sich der geneigte Bürger ein Bild machen kann, ist auch eine Grafik der Pressemitteilung angehängt:

Ich weiss jetzt nicht aus dem Kopf wie viele Tausend Hamburger Bürger in diesem „Notstandgebiet“ wohnen. Den Nichthamburgern möchte ich aber mitteilen, dass in Hamburg die U-Bahnstationen nicht im (atypischen) 100-Meter Abstand angelegt sind. Insofern ist die Distanz zwischen 4 U-Bahnstationen ansatzweise ein Indiz, wie massiv die „Sicherheitszone“ angelegt ist, die – in unserem mit absoluter Mehrheit! – regierten SPD-Stadtstaat von der Politik getragen wird. Bemerkenswert ist, dass die grossen Durchfahrtstrassen, die das Gebiet eingrenzen, explizit zu der Schutzzone gehören. D.h. auch nur vorbei fahrende Fahrzeuge dürfen kontrolliert und die Insassen bedrängt werden.

Ich habt ein Problem mit dem CDU-Mappus? Der SPD-Scholz ist keinen Deut besser!