Lawblogger goes Bundestag? Wie Andere und ich es sehen

Dass Udo Vetter Mitglied der Piraten ist, war mir schon länger bekannt, dass er nun derartige Aktivitäten an den Tag legt überrascht mich dann doch. Vor allem möchte ich in diesem Artikel auf den ersten Reaktionen auf  folgenden Artikel, der heute in Spiegel erschien, eingehen und meine Meinung dazu äussern:

Er ist erfolgreicher Anwalt, Bürgerrechtler und beliebter Blogger: Jetzt will der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter für die Piraten in den Bundestag einziehen.

Und sofort kommen – neben den positiven Stimmen – drei akute Kritikpunkte:

  1. Udo Vetter ist erst dieses Jahr bei den Piraten eingetreten und will schon hoch hinaus
  2. Udo Vetter verteidigt mutmassliche Neonazis
  3. Udo Vetter wäre ein Gesicht – wir wollen Themen statt Gesichter

Und ich habe 3x eine gegenteilige  Meinung, welche ich gern begründen möchte.

Sicher ist Udo Vetter erst Anfang dieses Jahres in die Partei eingetreten. Aber ist es nicht das Besondere an den Piraten, dass JEDER und SOFORT wirksam werden kann? Warum sollte ein fähiger Mensch sich erst durch langjährige Grabenkämpfe hocharbeiten, wenn er es schafft das VERTRAUEN derjenigen Personen zu erhalten, um die es geht? Wo es endet, wenn man sich erst durch die Instanzen kämpfen muss, aber andererseits auch von den Instanzen oben gehalten werden kann, sieht man dieser Tage bei den Grünen, wo Claudia Roth völlig überraschend abgewatscht wurde, nachdem Posten nicht mehr innerhalb eines kleinen Zirkels ausgeteilt werden und wo innerhalb der Zirkel ein deutliches Hauen und Stechen auf dem Weg zur Wirksamkeit besteht?

Eben DASS Udo Vetter mutmassliche Neonazis verteidigt zeigt mir, dass Udo bereit ist sich auch für die Rechte derjenigen einzusetzen, deren Weltbild er eben nicht teilt. Gern vergisst „der Deutsche“[TM], dass auch Menschen die äußerst verurteilenswerte Dinge getan haben (oder auch nur ihrer verdächtigt werden), Rechte haben. Wie kann ein Mensch, der der Grundidee  der Piraten positiv gegenüber steht, es verurteilen wenn jemand die Grundrechte von Menschen (selbst wenn sie sich schuldhaft in die betreffende Lage versetzt haben) schützt? Es wir wohl niemand dem Udo Vetter unterstellen wollen, er wäre auf dem rechten Auge blind, oder gar ein Freund der rechten Szene. Würde er sonst großartige Vorträge wie folgenden auf der SIGINT 2012 des Chaos Computer Clubs halten? Für ein doch eher linkes-alternative Publikum?

httpv://www.youtube.com/watch?v=WqQVHx0a1Qo&feature=related

Anmerkung: Ich habe das Video getauscht, da der Vortrag auf dem  23. Chaos Communication Congress technisch (Bild und Ton) besser ist. Der oben angesprochene Vortrag ist hier zu finden.

Last but not least das Thema „Themen statt Köpfe“. Ist ja alles schön und gut, wenn die Piraten intern die Köpfe nicht so wichtig nehmen und statt dessen Themen in den Vordergrund stellen. Aber wer soll denn bitte diese Themen vertreten? Jede Gruppierung braucht Menschen, die nach vorn treten, wenn die Themen auch kommuniziert werden sollen und vor allem, wenn man glaubhaft machen möchte, dass den Ankündigungen(!) von Themen auch Umsetzungen folgen. Vielleicht hat der Eine oder Andere meiner Leser schon einmal den Satz gehört „Geschäfte werden immer noch zwischen Menschen gemacht“. Wer im Vertrieb beschäftigt ist, weiss wie wertvoll eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Kunde und Dienstleister/Lieferant ist. Man verlässt sich auf Zusagen – aber nicht weil die XY GmbH diese getroffen hat, sondern weil man dem Menschen vertraut, der einem eine Zusage macht. Der Mensch schließt Verträge, wo das Vertrauen seine Grenzen findet. Und genau DAS ist es, was die Piratenpartei – neben den Themen – auch ganz dringend braucht: Menschen, die Themen transportieren und denen man vertrauen kann. Was nutzt es mir, wenn jemand das Parteiprogramm auswendig und jegliche Abstimmungsergebnisse des Liquid Feedback runterleiern kann? Wer sagt mir, wie dieser Mensch – wenn er dann tatsächlich gewählt sein sollte – dann zu Fragen steht, für die es keine Parteimeinung gibt? DANN wird es nämlich knifflig, das ist die Stelle bei der es auf den Menschen ankommt. Dann ist nicht nur der Kopf (Hirn, Intelligenz) gefragt, sondern auch die Moral.

So, und mit ein paar Worten zum Thema Moral will ich diesen Artikel dann auch schließen: In meinen Augen braucht es keine Piratenpartei mit einem tollen 1256523 Punkte umfassenden Programm, sondern schlicht Menschen denen ich vertraue. Deren Wertesystem möglichst identisch ist mit dem meinen. Über die Themen die uns wichtig sind definieren wir Menschen mit denen wir konform gehen. Am Ende sind die Themen nur das Band, dass von Mensch zu Mensch führt.

BILD kommt mir auch am 23.06.2012 nicht ins Haus

Ich verweigere seit vielen Jahren der BILD mir ihre Meinung und Ansichten mitzuteilen. Zu groß ist die Gefahr, dass mein Unterbewusstsein irgendwann einmal signalisiert „Da gab es eine Info XYZ“ ohne mich mittels Quellenangabe zu warnen.

Am 23.06.2012 plant der Springer-Verlag anlässlich des 60jährigen Bestehens der Marke „BILD“ eine Sonderausgabe, die kostenfrei an alle deutschen Haushalte verteilt werden soll. Finanziert wird dies durch Anzeigen, deren Preise auch schon feststehen:

1/1 Seite                            8sp./376×528        4.000.000,00 €
1/2 Seite                           8sp./376×264         2.200.000,00 €
VIP-Streifen Rückseite 8sp./376×100         1.300.000,00 €

Nicht nur ich wehre mich dagegen, dass der Springer-Verlag mit dem vollmüllen meines Briefkastens Geld verdient. Ich will keine Werbung, gar nix. Auch und insbesondere keine Springerpropaganda. Besonders perfide ist die Angabe des Springerverlages, diese Sonderausgabe auch an Haushalte zu liefern, die sich bereits gegen Werbezusendungen  ausgesprochen haben:

Verteilung: ca. 41 Mio. Haushalte inkl. Werbeverweigerer, innerhalb eines Tages

Quelle Mediadaten.

Udo Vetter weist im Lawblog auf folgendes Problem für den Springerverlag hin:

Überdies gibt es nun auch eine ganz neue Entscheidung des Landgerichts Lüneburg, die für BILD-Verweigerer einen juristisch vielversprechenderen Weg aufzeigt. Das Urteil (früherer Bericht im Blog) sagt nämlich klipp und klar, dass Postwurfsendungen jedenfalls dann unzulässig sind, wenn der Empfänger beim Absender widersprochen hat.

Auf eben diese „Lücke“ in der Springer-Argumentation weist auch der Artikel des Anwaltes und Bloggers Andreas Schwartmann im Rheinrecht hin und stellt dankenswerter Weise gleich ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem man den Springerverlag untersagen kann das Sendungsbewusstsein des Verlages ungefragt bis in unsere Briefkästen auszudehnen.

Einfach in den Müll werfen ist an der Stelle kontraproduktiv, da jedes ausgelieferte als mindestens „ein lesender Haushalt“ gilt. Nur ein Vorab-Protest kann diesbezüglich etwas bewirken. Auch möchte ich anmerken, wie viel Papier für 41 Millionen Ausgaben verbraten werden muss. Wehrt euch solange ihr könnt.

Ist Jan Fleischhauer ein Verfassungsfeind?

Wer ist Fleischhauer wird sich der Eine oder die Andere fragen. Jan Fleischhauer ist einer, der ab und an ein wenig Geld vom Spiegel bekommt um dort – neben Anderen – die Kolumne „Der schwarze Kanal“ mit Inhalte zu füllen.

Fleischhauer schreibt über das Thema Datenschutz:

In der Koalition gärt der Streit um die Vorratsdatenspeicherung. Die Union will mehr Zugriffsrechte für die Behörden, die FDP sperrt sich. Dabei ist nicht ganz klar, vor was die Deutschen eigentlich solche Angst haben sollen: Dass die Demokratie wieder in eine Diktatur umschlägt?

Es ist nicht ganz klar, was eigentlich Furchtbares passieren soll, wenn die Telekom die Verbindungsdaten ihrer Kunden nicht nur vier Wochen aufbewahrt, um dann ihre Abrechnungen zu erstellen, sondern, wie bei der Vorratsdatenspeicherung gefordert, ein halbes Jahr – aber irgendwie stellen diese zusätzlichen fünf Monate eine enorme Gefahr für die Freiheit des Bürgers dar.

Und verhohnepiepelt die (nicht nur in meinen Augen) berechtigte Sorge vor weiteren Einschränkungen der Freiheit, die dann durch Vollzugsorgane (welche Teil des Staats sind) missbraucht werden. Wenn die Schokolade auf dem Tisch liegt, WIRD zugegriffen.

Vielleicht sollte der Fleischhauer mal seinen bierseeligen CSU-Stammtisch verlassen und etwas weniger BILD lesen. Denn gerade gestern gab es bei Udo Vetter im Lawblog zu lesen, wie sehr die Schutzrechte des Bürgers in Sachen Genprobe bereits aufgeweicht sind:

Um derartige Unbotmäßigkeit schon im Vorfeld zu brechen, rettet sich der Chefermittler in eine, wie ich meine, unwürdige und entlarvende Argumentation. Er sagt tatsächlich folgendes:

Wenn man auf den Rechtsstaat und unser Wort vertraut, dass diese Untersuchung nur für diesen Einzelfall benutzt wird, hätte nur der Täter einen Grund die Speichelprobe zu verweigern!

Da haben wir es. Wer etwas nicht macht, zu dem er nicht verpflichtet ist, kann eigentlich nur tatverdächtig sein. Oder, und das ist das Perfide der Argumentation, er steht durch seine Verweigerungshaltung zumindest moralisch nicht höher als der Täter selbst.

Tja, wer nicht zulässt, dass Ermittlungsbehörden in seinem digitalen Bewegungsprofile bewacht, wer seine Festplatte verschlüsselt, oder etwas gegen staatliche Kameras im Schlafzimmer hat, wird so schnell zum Staatsfeind.

Und immer  wieder zitiere ich mit grosser Freude den Spruch des Bunderverfassungsgerichtes, der unter 1 BvR 1423/07 v.06.06.2007 nach zu lesen ist:

In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.

Wer sich gegen diese Grundrecht auflehnt, der ist in meinen Augen ein Verfassungsfeind. Haben Sie das verstanden Herr Fleischhauer?