Auch Bundeskanzlerin Merkel tritt Menschenrechte und Grundgesetz mit Füssen

Manchmal habe ich das Gefühl, das unsere Politiker in gewissen Situationen nicht in der Lage sind weiter zu denken als von der Wand zur Tapete.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, dieser Erfolg, den Sie beschreiben, war offenkundig eine gezielte Tötung; vieles spricht dafür. Sollten auch deutsche Sicherheitskräfte in der Lage sein, auf diese Weise gegen Terrorhäupter vorzugehen?

BK´in Merkel: Ich bin heute erst einmal hier, um zu sagen: Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, bin Laden zu töten. Ich glaube, dass es vor allen Dingen für die Menschen in Amerika, aber auch für uns in Deutschland eine Nachricht ist, dass einer der Köpfe des internationalen Terrorismus, der so viele Menschen schon das Leben gekostet hat, gefasst bzw. getötet wurde und damit auch nicht mehr weiter tätig sein kann. Das ist das, was jetzt für mich zählt.

Quelle: Bundesregierung. Unsere Bundeskanzlerin freut sich während einer offiziellen Pressekonferenz darüber, dass ein wahrscheinlicher (gab es ein Strafverfahren?) Krimineller und Schuldiger an tausendfachem Tod, getötet wurde. Keine Verhandlung, keine Verteidigung – einfach Kopfschuss und gut.

The U.S. special forces team that hunted down Osama bin Laden was under orders to kill the al Qaeda mastermind, not capture him, a U.S. national security official told Reuters.

Quelle Reuters. Die US-amerikanischen Offiziellen versuchen nicht mal den Tod bin Ladens als „Unfall“ hinzustellen.

Frau Merkel: Haben Sie das Grundgesetz – auf das Sie einen Amtseid geleistet haben – irgendwann einmal gelesen?

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Ausserdem empfehle ich die Lektüre der Artikel 101 – 105 des GG

Frau Merkel, es bereitet mir massive Übelkeit einen Menschen an der Spitze des deutschen Volkes zu wissen, der die Grundrechte von Menschen derart ignoriert. Das die Springerpresse nach ihren eigenen Regeln schreibt, daran habe ich mich gewöhnt. Das aber die Bundeskanzlerin den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlässt und dies für normal zu halten scheint, drängt mir einen anderen Passus des Grundgesetzes in Erinnerung:

Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Können Sie noch ruhig schlafen Frau Merkel? Ich empfehle Ihnen einen Kurs an der Volkshochschule: Staatsbürgerkunde.

Anmerkung: Ich bin stolz auf das System der rechtsstaatlichen Grundlagen in dem wir leben – vielleicht bin ich am Ende gar kein Linker, sondern ein Konservativer. Oder gar ein konservativer Linker? Oder linker Konservativer? Egal, ich kann es nur nicht ertragen, wenn das was unsere Vorväter aufbauten derart ignoriert und mit den Füssen getreten wird.

Ist Jan Fleischhauer ein Verfassungsfeind?

Wer ist Fleischhauer wird sich der Eine oder die Andere fragen. Jan Fleischhauer ist einer, der ab und an ein wenig Geld vom Spiegel bekommt um dort – neben Anderen – die Kolumne „Der schwarze Kanal“ mit Inhalte zu füllen.

Fleischhauer schreibt über das Thema Datenschutz:

In der Koalition gärt der Streit um die Vorratsdatenspeicherung. Die Union will mehr Zugriffsrechte für die Behörden, die FDP sperrt sich. Dabei ist nicht ganz klar, vor was die Deutschen eigentlich solche Angst haben sollen: Dass die Demokratie wieder in eine Diktatur umschlägt?

Es ist nicht ganz klar, was eigentlich Furchtbares passieren soll, wenn die Telekom die Verbindungsdaten ihrer Kunden nicht nur vier Wochen aufbewahrt, um dann ihre Abrechnungen zu erstellen, sondern, wie bei der Vorratsdatenspeicherung gefordert, ein halbes Jahr – aber irgendwie stellen diese zusätzlichen fünf Monate eine enorme Gefahr für die Freiheit des Bürgers dar.

Und verhohnepiepelt die (nicht nur in meinen Augen) berechtigte Sorge vor weiteren Einschränkungen der Freiheit, die dann durch Vollzugsorgane (welche Teil des Staats sind) missbraucht werden. Wenn die Schokolade auf dem Tisch liegt, WIRD zugegriffen.

Vielleicht sollte der Fleischhauer mal seinen bierseeligen CSU-Stammtisch verlassen und etwas weniger BILD lesen. Denn gerade gestern gab es bei Udo Vetter im Lawblog zu lesen, wie sehr die Schutzrechte des Bürgers in Sachen Genprobe bereits aufgeweicht sind:

Um derartige Unbotmäßigkeit schon im Vorfeld zu brechen, rettet sich der Chefermittler in eine, wie ich meine, unwürdige und entlarvende Argumentation. Er sagt tatsächlich folgendes:

Wenn man auf den Rechtsstaat und unser Wort vertraut, dass diese Untersuchung nur für diesen Einzelfall benutzt wird, hätte nur der Täter einen Grund die Speichelprobe zu verweigern!

Da haben wir es. Wer etwas nicht macht, zu dem er nicht verpflichtet ist, kann eigentlich nur tatverdächtig sein. Oder, und das ist das Perfide der Argumentation, er steht durch seine Verweigerungshaltung zumindest moralisch nicht höher als der Täter selbst.

Tja, wer nicht zulässt, dass Ermittlungsbehörden in seinem digitalen Bewegungsprofile bewacht, wer seine Festplatte verschlüsselt, oder etwas gegen staatliche Kameras im Schlafzimmer hat, wird so schnell zum Staatsfeind.

Und immer  wieder zitiere ich mit grosser Freude den Spruch des Bunderverfassungsgerichtes, der unter 1 BvR 1423/07 v.06.06.2007 nach zu lesen ist:

In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.

Wer sich gegen diese Grundrecht auflehnt, der ist in meinen Augen ein Verfassungsfeind. Haben Sie das verstanden Herr Fleischhauer?

Getrennt beten – gemeinsam handeln.

Im Nachrichtenticker des Spiegel steht ein einzelner Satz, der mir zeigt dass es noch Hoffnung für uns Menschen gibt:

Christen und Gläubige anderer Religionen, die ebenfalls keine Freitagsgebete abhalten, hätten sich aus Solidarität mit den Demonstranten zusammengeschlossen, um „menschliche Ketten“ um die Betenden herum zu bilden.

Menschen, die anderen Menschen helfen ihre Grundrechte auszuüben (Religionsfreiheit). Dies sollte uns allen ein beispiel sein. Diese Menschen zeigen Vorbildfunktion. Nicht weil sie Christen sind – sondern weil sie ihren Nachbarn mit Respekt behandeln. Weil sie ihn nicht richten, nur weil er andere Gebete spricht als man selbst.

Diese Tat in Ägypten zeigt mir persönlich, dass es manchmal tatsächlich ein grösseres Wir-Gefühl gegen kann und ich wünsche mir sehnlichst, dass die Menschen in Ägypten aus diesen Tagen die Erfahrung mitnehmen, dass man nur gemeinsam – Hand in Hand – die Welt zu einem besseren Ort verwandeln kann.