Stuttgart schränkt verfassungsmässige Grundrechte wegen #S21 ein

Wird man in Zukunft in Deutschland noch von seinem Grundrecht „Versammlungsfreiheit“ Gebrauch machen können, oder wird auch dieses recht nur noch für die „besser verdienende“ erreichbar sein?

Einer der prominentesten Stuttgart-21-Gegner, Gangolf Stocker, steht am kommenden Donnerstag vor Gericht. Der Sprecher des Bündnisses gegen das umstrittene Bahnvorhaben wehrt sich vor dem Amtsgericht Stuttgart gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1500 Euro.

Quelle: Schwaebische.de. Nun mag man sich fragen, was Gangolf Stocker denn verbrochen haben mag. Widerstand gegen die Staatsgewalt? Verstoss gegen einen Platzverweis? Tätlicher Angriff? Nichts dergleichen – Gangolf Stocker hat einen Telefonanruf nicht beantwortet:

Hintergrund sei, dass er als Versammlungsleiter während einer Demonstration Ende August vergangenen Jahres nicht an sein Handy gegangen sei, um einen Anruf der Polizei entgegenzunehmen, erläuterte Stocker. (Hervorhebung von mir)

Wart ihr schon mal auf einer Demo? Habt ihr wenigstens schon mal einen Bericht über eine Demo im Fernsehen oder auf Youtube gesehen? Wenn nein – hier mal eine kleine Impression bezüglich der Geräuschkulisse:

httpv://www.youtube.com/watch?v=RO1bmqb-wMw

Ich kann die widerwärtigen Versuche unseres totalitären Polizei und Überwachungsstaates die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufzulösen nur aufs schärfste verurteilen und zitiere – wieder einmal – unseren Grundgesetz:

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Hervorhebung von mir.

Klarmachen zum Ändern

Kameraüberwachung von Demonstrationen schränkt Grundrechte ein

Die Polizei darf eine friedliche Kundgebung von Atomgegnern nicht filmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am Montag veröffentlichten Beschluss.

Auch wenn die Szenen nur in ein Einsatzfahrzeug übertragen und nicht aufgezeichnet werden, sei dieses Vorgehen rechtswidrig.

“Bürger hätten aus Sorge vor staatlicher Überwachung von der Teilnahme an der Versammlung abgeschreckt werden können“, heißt es in der Entscheidung zum Demonstrationsrecht. Außerdem hätten sich die Teilnehmer überwacht und eingeschüchtert fühlen können.

Quelle: OP-Online. Na, da werden jetzt wohl bei den Einsatzhundertschaften über BKA bis ins Innenministerium die Alarmglocken läuten. Wo kommen wir denn da hin, wenn nicht mehr jeder, der seine Meinung sagt, überwacht werden kann.

Nur Bares ist Wahres

Nach Abrechnungsunternehmen und Kreditkartenfirmen nun auch Sparkasse:

Genießer, Hedonisten, Performer: In solche Sparten ordnet die Hamburger Sparkasse Kunden ein, ohne dass sie davon wissen. Laut NDR sollen Berater durch die Psycho-Profile gezielter Produkte an die Leute bringen. Die Bank teilt mit, sie wolle nur die „Sprache der Kunden verstehen“.

Quelle Spiegel. Der NDR geht in der Recherche weiter und lässt auch Edda Castelló von der Hamburger Verbraucherzentrale zu Wort kommen:

Und für Edda Castelló gibt es ein großes Fragezeichen: Denn woher die Daten für die Typisierung der Haspa-Kunden stammen, wurde zumindest im Schulungsraum der Sparkasse nicht weiter erwähnt. Fakt ist: Kein anderes Unternehmen weiß so viel über seine Kunden wie eine Bank – jede Kontobewegung, jede Überweisung enthält wertvolle Informationen über die Verbraucher. Ohne Zustimmung der Kunden ist eine Auswertung von Kontodaten jedoch nicht erlaubt – schon gar nicht, wenn die Verbraucher nicht wissen, was ein Kreditinstitut mit ihren Daten macht.

und es gibt auch einen Verdacht, woher die konkreten Daten kommen, welche die Sparkasse nutzt um die Auswertungen zu realisieren:

Bei der Haspa müssen die „Joker“-Kunden ihre Daten preisgeben, um in den Genuss des Rabattkontos zu kommen – und sie entbinden dafür die Sparkasse vom Bankgeheimnis. Die Bank beteuert zwar, alles laufe streng nach datenschutzrechtlichen Vorgaben. Welche Daten die Haspa und ihre Partnerfirmen nutzen, ist jedoch nicht klar. Die Haspa schreibt in den jüngsten Vertragsbedingungen lediglich nebulös, dass Daten zum Beispiel zum Zweck der „Leistungsoptimierung“ an eine Beratungsfirma namens Affinion in die USA geschickt werden – und „zusammen mit weiteren, der Haspa vorliegenden Daten (…) durch die Haspa oder ihren Dienstleister ausgewertet werden dürfen“. Von Neuromarketing, „Sensus“, „Performern“ oder „Bewahrern“ ist dagegen nicht die Rede.

Leute, macht es wie ich: Bargeld, Bargeld, Bargeld. So viel wie möglich mit Bargeld zahlen. Auch ruhig grössere Anschaffungen mal Bar-Kasse finanzieren. Ein Vorteil dabei ist, dass man gerade bei grösseren Anschaffungen auch mal über Skonto reden kann:“ Ich würde ja mit Karte zahlen, aber ich hätte es auch Bar – wäre bei Barzahlung ein Nachlass möglich?“. Wenn ihr mit dem Inhaber sprecht, wird er euch zu 95% einen Rabatt gewähren, da er sich das Handling der Kreditkartenabrechnung spart. 2% Skonto sind deutlich realistisch.

Und wenn ihr schon mit Karte zahlen „müsst“, dann bitte schön: Gut verteilen! Mal mit dieser Karte, mal mit jeder – umso deutlicher eure Spuren gelegt sind, desto besser werdet ihr von „denen“ in ein Raster gelegt. Raster – an was erinnert mich das nochmal? Achja! Rasterfahndung! Deine Spuren auf diesem Planeten gehören DIR! Privatsphäre ist ein Grundrecht! Bewahre es dir.