Sebastian Edathy Mitglied des Bundestags und SPD-Mitglied hat einen guten Grund Befürworter der Vorratsdatenspeicherung zu sein. Auf Abgeordnetenwatch berichtet er von einem Vorfall, der weniger stabile Psychen schwerstens traumatisiert hätte:
Ich nenne Ihnen mal ein konkretes und reales Beispiel: Auf meinen Namen wurde vor ca. einem Jahr über das Internet bei einem recht bekannten Flensburger Erotik-Versand eine künstliche Vagina bestellt, über deren Eintreffen in meiner Privatwohnung ich sehr überrascht war. Ist es legitim, herausfinden zu wollen, ob der Besteller identifiziert werden kann? Ich meine: Ja. Das Versandhaus, das die Ware zurücknehmen musste, wurde finanziell geschädigt und ich belästigt. Zumindest zu versuchen, den Bestellungs-Urheber zu identifizieren, sah das Gesetz vor. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders. Damit kann ich leben, ohne mir deswegen zurechnen lassen zu müssen, ein schlechtes Gesetz mitverantwortet zu haben.
Jawoll! Und ab sofort werden Briefe und Postkarten nur noch transportiert, wenn der Einlieferer auch seinen Personalausweis vorzeigt. Ansonsten besteht ja die Gefahr, dass jemand anonym und mit falschen Absenderangaben per Brief in Flensburg einen Analdildo bestellt und zu Herrn Edathy nach Rehburg-Loccum liefern lässt.
Sehr geehrter Herr Edathy wie realitätsfremd muss man sein, wenn man einfachste Parallelen zwischen elektronischer und herkömmlicher Kommunikation nicht nachvollziehen kann. Vielleicht sind sie aber einfach mit der modernen Kommunikation überfordert? Man weiss es nicht.
Man sollte man doch versuchen sich ein wenig Sachverstand anzueignen, bevor man über Gesetze abstimmt.
Tja, um Brot zu backen muss man eine Lehre und sogar eine Meisterprüfung absolvieren – MdB darf jeder werden. Sehe ich da Verbesserungspotential?