Und wieder gibt es einen weiteren Beweisschnippsel, dass unsere Regierung die wirklich asozialen Menschen dieses Landes schützt: Die Steuerhinterzieher
Steuerhinterzieher können mit einer milden Übergangsregelung zur Selbstanzeige rechnen. Mit dem vom Finanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf wird ein Grundsatzurteil des BGH aus dem vergangenen Jahr vorerst außer Kraft gesetzt.(Hervorhebung von mir)
Quelle FTD. Kann mich mal einer kneifen bitte? Wofür bitte haben wir hier noch eine Gewaltenteilung (Wir erinnern uns: Judikative, Exekutive und Legislative), wenn die gesetzgebende Gewalt die vollziehende Gewalt schlicht ignoriert.
Durch die Übergangsregelung können Steuerhinterzieher noch bis zum Inkrafttreten des Gesetzes sogenannte Teilselbstanzeigen nutzen, ohne das Urteil des Bundesgerichtshofs fürchten zu müssen. Genau diese taktischen Selbstanzeigen wollten die höchsten deutschen Strafrichter unterbinden.
Und wieder taucht die Frage auf: Cui Bono – wem zum Vorteil? Gerichtsurteile werden von unserer Regierung stets zum Vorteil des Kapitals ausgelegt. Ich möchte in diesem Zusammenhang an das Debakel mit der Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Transparenz der Hartz-IV Beträge erinnern. Dort wurde lange versucht zu ignorieren und dann wurde – wen wundert es – eine Lösung gefunden, die den Besitzstand der „Habenden“ weitestgehend schon. BLOSS nicht abschöpfen.
Steuerhinterziehung (bei der Kilometerabrechnung des angestellten Handwerkers wollen wir mal nicht so sein) müsste direkt wie Diebstahl oder Betrug behandelt werden – inklusive Abschöpfung des kompletten Vermögens. Wer in einem Jahr mehr Steuern hinterzieht, als ehrliche Menschen in ihrem ganzen Leben zahlen können, ist ein Schwerverbrecher – ohne Wenn und Aber.