Nötigt der Anwalt der Deutsche Bank AG den Bundesgerichtshof?

Das sind so die Dinge an denen ich erkenne, dass in unserem Ländle etwas ganz massiv schief läuft. Wenn ich folgendes heute bei der Tagesschau lesen muss:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Entscheidung über riskante Zinsgeschäfte der Deutschen Bank auf den 22. März vertagt. Das größte deutsche Geldinstitut steuert aber nach den Eindrücken des bisherigen Verfahrens auf eine Niederlage zu. Denn der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers ließ in der Verhandlung erkennen, dass die Bank den Kläger, das mittelständische Unternehmen Ille, seiner Ansicht nach unzureichend beraten hatte.

in Urteil gegen die Deutsche Bank könnte für die gesamte Branche Folgen haben. „Sie lösen eine zweite Finanzkrise aus, wenn sie in ihr Urteil schreiben, dass die Bank entweder keinen Gewinn machen darf oder darüber aufklären muss“, warnte der Rechtsvertreter der Bank, Reiner Hall, die Richter. Der BGH schaffe mit einer solchen Entscheidung eine neuartige Pflicht für die Banken zur Aufklärung über ihre Renditen, auf die sich alle Kunden berufen könnten, deren Spekulationen schiefgegangen seien. „Da kämen Milliardenforderungen auf die Banken zu.“ Die Haltung des Gerichts sei lebensfremd.

Ahja, die Haltung, dass ein Geschäftsmann seinen Kunden über etwaige Gefahren der Geschäftsbeziehung informieren muss ist also lebensfremd. Genau so lebensfremd wie es ist, dass gewisse Geschäftemachereien als Betrug und unlauter bezeichnet werden könne, oder wie? Wucher darf dann auch nicht mehr angeklagt werden. Alles nur, weil sonst das Geschäftsmodell der Deutschen Bank ins Wanken gerät?

Wenn der Anwalt dem urteilenden Richter erklärt „Sie lösen eine zweite Finanzkrise aus“, dann ist das für mich ein klarer Fall von Nötigung, die schliesslich wie folgt definiert ist:

§240 StGB

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Für mich wäre der Fall klar: Der Anwalt versuchte zu nötigen. Herr Staatsanwalt – Ihr Einsatz! Und den Ackermann gleich mal mit untersuchen – eventuell liegt da ja ein Anstiften zu einer Straftat vor. Man kann es ja nie wissen.

Lebenlange Garantie

Gibt es einen ähnlich grossen Schwachsinn, wie das Marketingsprech „Lebenslange Garantie“? Hans Delabie bewertete es wie folgt: „Wenn es kaputt ist, ist die Garantie hinfällig, es lebt nämlich nicht mehr.“

Nun ist Opel gerade dabei sich lächerlich zu machen, ebenfalls mit „Lebenslanger Garantie“. Natürlich gibt es ein paar Einschränkungen:

  • „Höchstlaufleistung 160.000 Kilometer“ (Der Golf II den ich gerade zur Verfügung habe, hat eine Laufleistung von 300.000 Kilometern – was hat eine Taxe eigentlich für eine Jahresfahrleistung?)
  • „ab dem 36. Monat nach Erstzulassung fällt eine jährliche Aktivierungsgebühr von 11,90 € an“  Häää? Ich denke Garantie?
  • „gestaffelte Kostenbeteiligung bei den Materialkosten nach Laufleistung“ Wie? Kostenbeteiligung? Bei mir erweckt der Begriff „Garantie“ die Assoziation „kostenfrei“
  • „der Garantieanspruch ist auf den Zeitwert des Fahrzeuges zum Eintritt des Garantiefalles begrenzt“ – Wie jetzt? Und wenn nach 5 Jahren ein kapitaler Motorschaden vorliegt ist Essig?
  • „Erst ab einer Gesamtlaufleistung von mehr als 50.000 km leisten Sie – nur bei den Materialkosten – einen wertgerechten, nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern gestaffelten Eigenanteil:“ (Lohnkosten immer 100%)

Verdammt, warum hat man diese – von Lügnern geführte – Bruchbude nicht einfach pleite gehen lassen?

Gut, dass die Wettbewerbszentrale diese Pleitiers jetzt abmahnt (FAZ)

Opel hat Ärger wegen des Werbeversprechens einer „lebenslangen“ Garantie für seine Autos. Bei Androhung einer Vertragsstrafe von 15.000 Euro hat die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg den Autobauer abgemahnt, diese Aussage nicht zu wiederholen. Es handele sich um „irreführende Blickfangwerbung“, teilte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit.