Tore zählen während der gesamten Spielzeit

Beim FC Sankt Pauli ist heute so etwas wie eine Katastrophe passiert: Ein Spielabbruch wegen bewerfen des Linienrichters (Neudeutsch Schiedsrichterassistent) mit Gegenständen.

httpv://www.youtube.com/watch?v=onmmS19T5tU

Und auf Twitter wird kommentiert:

Ja. Wenn der Assistent sich außerstande sieht weiterzumachen, gibt es keinen Spielraum.

Was Blödsinn ist, denn egal ob sich der Assistent in der Lage sieht weiter zu machen oder nicht: Tätliche Angriffe (vor allem, wenn schon vorab auf den Lienienrichter geworfen wurde) sind ein Spielabbruch – ohne Wenn und Aber. Woanders las ich, dass man doch die letzten 2 Minuten noch hätte regulär über die Runden bringen können und ich sage: Schwachsinn. Es ist egal wann etwas bei einem Spiel passiert, ob in der letzten oder der ersten Minute. Die Wertigkeit des Fehlverhaltens und damit die Art der Reaktion ist immer gleich bedeutend – muss es sein! Ich habe (als 16-Jähriger) Jungschiedsrichter einem Spieler der „alten Herrn“ (der mein Vater hätte sein können…) beim Weg von den Kabinen zum Sportplatz erklärt, dass seine Mannschaft leider ohne ihn spielen wird. Er fragte mich vorher, ob ich Wickelkind etwas der Schiri wäre, der ihn gleich pfeifen würde. Er irrte – ihn pfiff ich nur einmal: Zusammen. Egal wie Schiedsrichter agieren, sie haben auf dem Feld immer vollsten Respekt verdient. Man kann Entscheidungen anschliessend kontrovers diskutieren – auf dem Feld ist der Mann in Schwarz Gott. Und das ist gut so, denn auch dies macht Fussball aus – auch wenn es manchmal weh tut.

Unsportlichkeit und Gewalt haben auf Fußballplätzen nichts verloren.  Dies ist eine Tragik die ich seit vielen Jahrzehnten verfolge: Immer wieder kommt es vor, dass Vollhorsts ihren Frust ausleben und damit anderen Menschen den Spass verderben. Und nun hat es auch den FCST getroffen: Die Deppen sind unter den Fans und der Verein leidet.

Ich hörte, der Becherwerfer wäre gefasst. Wenn dem so wäre, müsste man von ihm privatrechtlich die Geldstrafe wieder reinholen, die der DFB sicher gegen Pauli verhängen wird. Ein lebenslanges Verbot Sportveranstaltungen jeder Art zu besuchen würde in meinen Augen bei dieser Art von Taten auch akzeptabel sein. Es kann passieren, dass man einen Menschen aus Versehen verletzt oder gar tötet – diese Tat war aber ganz sicher nicht „aus Versehen“. Da habe ich absolut kein Verständnis und null Toleranz.

Dumme Drecksau verdammte!

Nötigt der Anwalt der Deutsche Bank AG den Bundesgerichtshof?

Das sind so die Dinge an denen ich erkenne, dass in unserem Ländle etwas ganz massiv schief läuft. Wenn ich folgendes heute bei der Tagesschau lesen muss:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Entscheidung über riskante Zinsgeschäfte der Deutschen Bank auf den 22. März vertagt. Das größte deutsche Geldinstitut steuert aber nach den Eindrücken des bisherigen Verfahrens auf eine Niederlage zu. Denn der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers ließ in der Verhandlung erkennen, dass die Bank den Kläger, das mittelständische Unternehmen Ille, seiner Ansicht nach unzureichend beraten hatte.

in Urteil gegen die Deutsche Bank könnte für die gesamte Branche Folgen haben. „Sie lösen eine zweite Finanzkrise aus, wenn sie in ihr Urteil schreiben, dass die Bank entweder keinen Gewinn machen darf oder darüber aufklären muss“, warnte der Rechtsvertreter der Bank, Reiner Hall, die Richter. Der BGH schaffe mit einer solchen Entscheidung eine neuartige Pflicht für die Banken zur Aufklärung über ihre Renditen, auf die sich alle Kunden berufen könnten, deren Spekulationen schiefgegangen seien. „Da kämen Milliardenforderungen auf die Banken zu.“ Die Haltung des Gerichts sei lebensfremd.

Ahja, die Haltung, dass ein Geschäftsmann seinen Kunden über etwaige Gefahren der Geschäftsbeziehung informieren muss ist also lebensfremd. Genau so lebensfremd wie es ist, dass gewisse Geschäftemachereien als Betrug und unlauter bezeichnet werden könne, oder wie? Wucher darf dann auch nicht mehr angeklagt werden. Alles nur, weil sonst das Geschäftsmodell der Deutschen Bank ins Wanken gerät?

Wenn der Anwalt dem urteilenden Richter erklärt „Sie lösen eine zweite Finanzkrise aus“, dann ist das für mich ein klarer Fall von Nötigung, die schliesslich wie folgt definiert ist:

§240 StGB

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Für mich wäre der Fall klar: Der Anwalt versuchte zu nötigen. Herr Staatsanwalt – Ihr Einsatz! Und den Ackermann gleich mal mit untersuchen – eventuell liegt da ja ein Anstiften zu einer Straftat vor. Man kann es ja nie wissen.

Gericht erklärt SAT1 Regeln der Berichterstattung

Schon von letztem Freitag ist der Bericht des STERN, in dem es um Team von SAT1 geht, dass auf dem Flughafen Tegel einen tollen Bericht erstellen wollte:

Sat1 wollte nun fürs Frühstücksfernsehen testen, wie man am Flughafen Tegel mit so einer Situation umgeht. Im Februar 2009 übernahm Christian Dähm*, ein 33-jähriger Redakteur, diesen Job einschließlich Hauptrolle. „Bitte, bitte“, rief er am Schalter kurz nach Ende eines Check In. „Bitte, ich habe einen wichtigen Termin!“ Theatralisch warf der Laiendarsteller seinen Koffer durch die Gegend, heulte hysterisch, kugelte auf dem Boden herum und ließ sich von niemandem beruhigen. Im gesendeten Drei-Minuten-Beitrag wurde der „Reporter-Selbstversuch“ von einem Sprecher befeuert: „Schafft er das mit dem Auf-dem-Boden-Rum-Roll-Trick?“

Normalerweise werden solche „Wie mache ich mich am besten zum Affen“ Beiträge ja mit Laiendarstellern nachgestellt und dann als Reality-TV verkauft (nicht wahr Frau Salesch?), aber hier griff das TV-Team so richtig tief in die Schüssel, denn Redakteur, Regisseur und Kameramann wurden mit einer Geldstrafe von je 1000€ (20 Tagessätze) belegt.

der Richter sagt es ihm gern noch einmal: „Sie haben einen Einsatz der Bundespolizei ausgelöst, haben bei den Umstehenden Angst provoziert und das für einen reißerischen Beitrag. Das Privatfernsehen kann nicht auf Kosten der Öffentlichkeit Gewinne einfahren!“

Hach, könnte man doch all diese Gossen-Formate so abstrafen. Ich würde lieber ein Testbild und Schulfernsehen (jemand hier, der das noch kennt) ansehen, als all den Schrott für den wir heute mit Sichtung widerlicher Werbung bezahlen müssen.

Schmankerl am Rande:

Um diese Nachricht zu verbreiten, informierte der Richter eigens die Presse über den Verhandlungstermin. Einige Journalisten sind der Einladung gefolgt. Nur die Vertreter der Boulevardmedien fehlen.