Paranoia. Oder: Wie entziehe ich mich – weitgehend – der Überwachung

Während im Netz die Diskussion „Spackeria“ (alle Daten werden ohnehin irgendwann frei verfügbar sein, warum wehrt man sich eigentlich) gegen die Aluhütte (Verfechter der informellen Selbstbestimmung) tobt, möchte ich ein paar Möglichkeiten aufzeigen, wie man sich der „Datenüberwachung“ wenigstens ein bisschen entziehen kann.

Worum geht es bei der „Datenüberwachung“ überhaupt? Als Datenüberwachung bezeichne ich mal jegliche Möglichkeit, meine persönlichen Daten weitestgehend in meiner Privatsphäre zu halten. Warum soll ich per Payback-Karte fremden Interessenten mitteilen, was ich wann und wo einkaufe? Muss ich dem Staat die Möglichkeit geben, mittels Handyortung zu wissen, wann ich mich wo befinde? Geht es ein Kreditkartenunternehmen etwas an, wann ich wo wieviel Geld ausgebe? Ich glaube nicht. Dabei ist es recht einfach, zumindest Teilbereiche meines Persönlichkeitsprofiles zu anonymisieren.

Was kann ich – was kann jeder – tun?

Paybackkarten sind blödsinnig. Sie locken mit ein paar monetären Vorteilen, welche durch die „Nichtbenutzer“ finanziert werden. Selbes gilt für Kundenkarten von Kreditunternehmen und anderen Unternehmen. Bei Nutzung einer Kundenkarte ist – insbesondere WENN man diese denn tatsächlich besitzt – kritisch zu prüfen, ob die Nutzung wirklich notwendig ist. An einem Ausweis für den Großmarkt (Metro, Handelshof etc) wird niemand vorbei kommen, der bei diesen Märkten einkaufen muss. Payback aber kann man getrost ignorieren.

Auch die Kreditkarte/EC-Karte kann man mit Bedacht einsetzen. Niemand wird mit einer Bargeldmenge die den vierwöchigen Urlaub finanziert in der Hosentasche ins Ausland fahren wollen. Dennoch muss man nicht überall mit Karte zahlen. Umso öfter ich „mit Karte“ zahle, desto mehr Daten stelle ich den Damen und Herren mit der Sammelwut zur Verfügung.  Besser ist es periodisch ausreichend Geld von einer Bank abzuheben und die Rechnungen dann in Bar zu zahlen. Schliesslich kann selbst die Information wann und wo ich mein Fahrzeug betankt habe, schon gewisse Hinweise auf mein Verhaltensmuster abgeben.

Das Mobiltelefon ist ein besonders schwerwiegender Fall, der eigentlich ein Grund wäre ein Buch zu schreiben 🙂 Generell besteht die Möglichkeit nicht nur unsere Telefonate/SMS, sondern jeden unserer Schritte nachzuvollziehen, solange wir unser Mobiltelefon bei uns haben. Man kann nicht nur ermitteln in welcher Funkzelle wir eingebucht sind, sindern es kann (abhängig von der Lokation) bis auf ca. 10 m genau ermittelt werden, wo sich unsere Mobiltelefon (und somit typischerweise der Benutzer) sich befindet. Dagegen hilft nur Handy ausschalten oder – für besonders hart gesottene – ab und an mal das Telefon mit einem Freund tauschen. Dies kann man perfektionieren, indem man in einer zentralen Telefonanlage an jeden Teilnehmer eine feste Festnetzrufnummer vergibt und schlicht bei jedem Tausch die Rufweiterleitung ändert.

Die Nutzung von privaten Netzwerken gestaltet sich – aus Sicht des Datenschutzes – als besonders knifflig. Einerseits möchte man vielleicht von Ex-Kollegen oder Klassenkameraden gefunden werden, andererseits gibt es vielleicht Menschen, von denen man eben nicht gefunden werden möchte. Stalkende Exfreunde mögen da nur ein beispiel sein. Man sollte seine Daten in sozialen Netzwerken ausschliesslich für bestehende Kontakte sichtbar schalten. Wer glaubt, dass ich die Person bin, die gesucht wird, kann dies mittels Mail anfragen und ich habe dann die Entscheidungsgewalt, meine Daten zu teilen oder nicht. Bei manchen Netzen besteht sogar die Möglichkeit für jeden einzelnen Kontakt jeden Datensatz (Telefonnumer / Faxnummer/ Mobilnummer) einzeln freizuschalten. Was die sonstigen Informationen angeht, die man von sich preisgibt, so kann natürlich jeder tun und lassen was er mag. Allerdings kann zu viel „Offenheit“ auch Probleme schaffen, denn wer stets mit dem Kauf von teuren Elektrogeräten und Pelzmänteln prahlt, muss sich nicht wundern, dass der angekündigte 4-wöchige Auslandsaufenthalt von IT-sicheren Diebesbanden zur „Umverteilung des Verfügungsgewalt“ genutzt wird.

Wird fortgeführt…

E-Post ist laut Kleingedrucktem unbenutzbar.

Der Dienst E-Post der Deutschen Post AG ist per Nutzungsbedingungen definitiv unbenutzbar. Daran ist faktisch nicht zu rütteln. Eigentlich müsste man jeder Person die Geschäftsfähigkeit per Amtsrichter aberkennen lassen, die sich zu diesem Dienst anmeldet.

Die Stiftung Warentest hat sich die Nutzungsbedingungen ein wenig genauer angeschaut und mich auf diesen Bereich des Elends aufmerksam gemacht. Warentest stellt fest:

Schwer wiegen jedoch die Nachteile des neuen Postdiensts: Die Anmeldung funktioniert umständlich und kann dauern. Wirklich vertraulich sind Briefe nur mit zusätzlicher persönlicher Verschlüsselung. Mit 55 Cent hat der E-Brief auch einen stolzen Preis – insbesondere dann, wenn die Post ihn nur elektronisch weiterleitet und nicht ausdruckt und austrägt. Und bürden sich angemeldete Nutzer eine zusätzliche tägliche Aufgabe auf: die Leerung ihres Postfachs.

Aber das allein ist noch lange nicht alles, über das Schönste sind die Tester gar nicht gestolpert.

Laut Leistungsbeschreibung sichert die Post zu:

Die verwendeten Technologien gewährleisten eine bestmögliche Verfügbarkeitdes E-POSTBRIEF Portals (95% Verfügbarkeit im Jahresdurchschnitt außerhalb der Wartungszeiten). (Hervorhebung von mir)

95% Verfügbarkeit bedeutet, dass der Dienst 18 Tage und 6 Stunden jährlich unerreichbar sein darf. Die Einschränkung „außerhalb der Wartungszeiten“ allerdings erlaubt es den Dienst deutlich länger vom Netz zu nehmen. Interessant ist, dass ich nirgendwo herausfinden konnte mit welchen Wartungszeiten und -fenstern die Post rechnet. Alles offen.

Wir haben gelernt, dass die Post ohne Probleme den Dienst länger als 3 Wochen unerreichbar halten kann, andererseits schreibt sie aber in den AGB fest:

6.3 Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen.

Bei Geschäftskunden ist es noch härter:

Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.

Was passiert bitte, wenn mein Geschäftspartner, Finanzamt, sonstige Behörde die Nachricht erhält dass die Nachricht in mein Postfach zugestellt wurde, ich aber – nach der Benachrichtigung – aufgrund technischer Probleme der Post 2 Wochen keinen Zugriff auf mein Postfach habe. Dann bin ich nachweispflichtig dass ich aufgrund eine Postproblems keinen Einblick nehmen konnte?

Während ich bei Auslandsaufenthalten einer Vertrauensperson eine zeitlich begrenzte Postvollmacht übergeben konnte um die Briefpost zu organisieren, wird es nun schwerer (wieder AGB):

6.5 Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten (Anmeldename, Passwort sowie das Mobiltelefon auf das die HandyTAN zur Anmeldung mit hohem Ident-Nachweis übermittelt wird) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte geschützt sind. Insbesondere hat er sein Passwort und die ggf. an ihn übermittelte HandyTAN geheim zu halten.

Wer also diese AGB und Leistungsbeschreibung der Post anerkennt, kann nicht geschäftsfähig sein und muss – durch einen Vormund/gesetzlichen Vertreter – vor sich selbst geschützt werden. Man kommt ja sonst in Teufels Küche.

Man müsste Politiker öffentlich Arschloch nennen dürfen

Und damit meine ich nicht die beiden Klappskallis Daniel Bahr und Norbert Röttgen (ja, unseren Umweltverschmutzerminister), die mir gestern bei Plasberg durch ihre Aussagen so massiv auf die Nerven gingen. Ich frage mich, ob die beiden so dumm sind oder uns – wider besseren Wissens – schlicht belügen. Egal, so oder so machen mir beide pickligen Ausschlag.

Die Rede soll heute aber von Roland „Ich bin hier nur der“ Koch sein. DER Mann, den die Hessen als Ministerpräsidenten ertragen müssen. Dieser Koch, der unter den Buddhisten sehr angesehen ist und dem man nachsagt – trotz CDU und römisch-katholischer Glaubenszugehörigkeit – sich auch zum Buddhismus zu bekennen.

Was also hat dieser Koch nun schon wieder verbrochen? Sagen wir mal so: Wenn man Lehrer ist und sieht wie ein paar Halbstarke einen schwachen Schüler verprügeln und dabei wird ein teures Auto beschädigt, wer hat dann den Schaden an dem Auto zu bezahlen? Ist ganz einfach – denkt man. Und findet Koch auch. Roland Koch, diese Sternstunde der christlichen Politik schnappt sich den pickeligen Jüngling und verpflichtet ihn den für den Schaden aufzukommen. Warum? Na ist doch ganz einfach, weil sich Koch (der selbst ein absoluter Schwächling zu sein scheint) nicht an die Halbstarken ran traut.

Als ich diesen Spiegel-Artikel las kam mir fast das Vatertagsfrühstück (das mir meine Prinzessin liebenswerter Weise zubereitet hat) wieder hoch:

Um die massiven Schulden zurückzuzahlen und die Haushaltslöcher zu stopfen, die durch Lehman- und Euro-Krise entstanden sind, sollen Bildung und Forschung bluten. Den Ausbau der Krippenplätze für Kleinkinder stellt der hessische Ministerpräsident in Frage, höhere Investitionen in Hochschulen und Forschung will er auf die lange Bank schieben.

Das Verursacherprinzip wird ad absurdum geführt. Diejenigen, die in Zukunft am heftigsten unter der Schuldenlast zu ächzen haben, werden jetzt schon mal vorab geknechtet. Nicht die Banken und Investoren, nein die Schwachen – von einigen Menschen als unsere Zukunft bezeichnet – sollen noch weiter bluten. Dem Koch selbst wird es egal sein. Seine beiden Söhne werden keinen Krippenplatz beanspruchen müssen. Seine Söhne Dirk (der sein Geld als Fotograf verdient) und Peter werden sicherlich auch von den Einschränkungen im Bereich Studium nicht so arg gebeutelt werden. Im Zweifelsfall besorgt Papi halt ein Stipendium. Die Kosten für den Auslandsaufenthalt – Bildungskosten – kann Papi Koch bestimmt auch von der Steuer absetzen.

Aber wie sieht dass mit den Menschen aus, die nicht das Gehalt eines Ministerpräsidenten erhalten? Kann sich ein vollzeitbeschäftigter Hartz-IV Aufstocker einen Krippenplatz aus eigener Tasche finanzieren? Wird dieser die Studiengebühren seiner Kinder bezahlen können?

Alles nur, damit feige und schwache Menschen wie dieser Koch sich nicht mit den Halbstarker anlegen müssen. Weil aber diese feigen Politiker die Halbstarken in Schutz nehmen und ihnen auch gern mal ein Eis ausgeben und neue Lederjacken spendieren, stehen diese Politiker unter dem Schutz der Halbstarken.

Oder wie der Spiegel schreibt:

Wer so etwas fordert, qualifiziert sich vielleicht als Präsident des Bankenverbands, aber nicht dafür, Staatsverantwortung zu tragen.