Wenn Meinungen und Aussagen gefährlich werden

Es ist gut, wenn Menschen eine eigene Meinung haben. Es ist schön, wenn sie diese auch aussprechen. Mutig ist es, diese Meinung auszusprechen, wenn es bedeutet persönliche Nachteile zu erfahren, weil man diese, seine Meinung ausspricht. Aber es ist deutlich überheblich und zeugt von einer schwach ausgeprägten sozialen Intelligenz, sich über angebrachte Bedenken seiner Mitmenschen zu erheben und sich lustig zu machen nur um einen Lacher zu erzielen. Wer diese Art der sachlichen Auseinandersetzung bevorzugt, dem empfehle ich DSDS mit Dieter Bohlen.

Sascha Lobo ist jemand, den man eigentlich(wie Dieter Bohlen) nicht ernst nehmen dürfte, der aber – und das macht diese Typus Mensch gefährlich – von viel zu vielen Menschen ernst genommen wird (vergleiche eigene Meinung haben). Dieser Sascha Lobo erklärt auf seinem Blog warum in seinen Augen Google-Streetview eine gute Sache ist:

Diese funktioniert zwar nach etwas anderen Regeln als die Analoge Öffentlichkeit, aber solche Veränderungen haben bisher viele Technologien verursacht: der Fotoapparat zum Beispiel hat das Verständnis des Bildes der eigenen Person grundlegend verändert. Wenn man mitten in einer grösseren Menge Menschen in der Öffentlichkeit fotografiert wird, muss man (in den meisten Fällen) akzeptieren, dass das Foto von Dritten ohne Nachfrage verwendet wird. Öffentlichkeit eben.

Mit eben dieser Erklärung werden heute Überwachungskameras in Innenstädten aufgebaut. Wir haben ja nichts zu befürchten, ausserdem befindet man sich ja in der Öffentlichkeit. Lobo macht was er immer macht: Er wirbt. Kritische Unter- oder Nebentöne darf man von einem Werber nicht erwarten. Wie viele Menschen wissen gar nicht, dass ihr kleines Häuschen im Grünen von Google erfasst wurde? Nur weil Herr Lobo seine Zeigefreudigkeit zwanghaft ausleben muss, sollen alle anderen Menschen ebenfalls dazu verpflichtet werden?

Lobo sieht – nur auf Entfernung – aus wie einer der letzten echten Punks. Punks traten als Punks auf um aufzufallen. Sie hätten und haben alles getan, um ein wenig Aufmerksamkeit auf ihr Anliegen zu erheischen. Dumm ist nur, dass Lobo einzig auf sich selbst aufmerksam zu machen bereit ist. Würde er gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen bereit sein, würde er solche Vorlagen an BKA und Verfassungsschutz nicht absondern. Die echten Punks hatten deutlich ausgeprägtere Vorstellungen wie die Welt besser werden könnte.

Nachdem Herr Lobo sich ja schon in Sachen Vodafone hat vor das Money-Pferd spannen lassen, drängt sich mir da gerade keine Frage auf, wenn ich feststelle, dass er für Google Streetview wirbt, aber den viel schlimmeren Vorgang in Sachen Netzneutralität nicht kommentiert.

Nur mal so als Klarstellung: Ich habe kein Problem damit, wenn das Haus in dem ich wohne sichtbar ist. Potentiell  gefährlich oder zumindest unangenehm  kann es aber werden, wenn Unbekannte Personen zu viel Informationen über mich sammeln. Schon heute wird die Wohngegend (Strasse und Hausnummer) von Banken für Informationen zur Kreditvergabe genutzt. Morgen schaut der potentielle Arbeitgeber aus $Weitwegstadt mal eben an, wie der Bewerber jetzt wohnt. Schon heute kann man – für meinen Geschmack – schon zu viele Informationen über jeden Menschen im Netz finden und auswerten. Und jedes weitere Puzzlestück macht es nicht einfacher.

E-Post ist laut Kleingedrucktem unbenutzbar.

Der Dienst E-Post der Deutschen Post AG ist per Nutzungsbedingungen definitiv unbenutzbar. Daran ist faktisch nicht zu rütteln. Eigentlich müsste man jeder Person die Geschäftsfähigkeit per Amtsrichter aberkennen lassen, die sich zu diesem Dienst anmeldet.

Die Stiftung Warentest hat sich die Nutzungsbedingungen ein wenig genauer angeschaut und mich auf diesen Bereich des Elends aufmerksam gemacht. Warentest stellt fest:

Schwer wiegen jedoch die Nachteile des neuen Postdiensts: Die Anmeldung funktioniert umständlich und kann dauern. Wirklich vertraulich sind Briefe nur mit zusätzlicher persönlicher Verschlüsselung. Mit 55 Cent hat der E-Brief auch einen stolzen Preis – insbesondere dann, wenn die Post ihn nur elektronisch weiterleitet und nicht ausdruckt und austrägt. Und bürden sich angemeldete Nutzer eine zusätzliche tägliche Aufgabe auf: die Leerung ihres Postfachs.

Aber das allein ist noch lange nicht alles, über das Schönste sind die Tester gar nicht gestolpert.

Laut Leistungsbeschreibung sichert die Post zu:

Die verwendeten Technologien gewährleisten eine bestmögliche Verfügbarkeitdes E-POSTBRIEF Portals (95% Verfügbarkeit im Jahresdurchschnitt außerhalb der Wartungszeiten). (Hervorhebung von mir)

95% Verfügbarkeit bedeutet, dass der Dienst 18 Tage und 6 Stunden jährlich unerreichbar sein darf. Die Einschränkung „außerhalb der Wartungszeiten“ allerdings erlaubt es den Dienst deutlich länger vom Netz zu nehmen. Interessant ist, dass ich nirgendwo herausfinden konnte mit welchen Wartungszeiten und -fenstern die Post rechnet. Alles offen.

Wir haben gelernt, dass die Post ohne Probleme den Dienst länger als 3 Wochen unerreichbar halten kann, andererseits schreibt sie aber in den AGB fest:

6.3 Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen.

Bei Geschäftskunden ist es noch härter:

Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.

Was passiert bitte, wenn mein Geschäftspartner, Finanzamt, sonstige Behörde die Nachricht erhält dass die Nachricht in mein Postfach zugestellt wurde, ich aber – nach der Benachrichtigung – aufgrund technischer Probleme der Post 2 Wochen keinen Zugriff auf mein Postfach habe. Dann bin ich nachweispflichtig dass ich aufgrund eine Postproblems keinen Einblick nehmen konnte?

Während ich bei Auslandsaufenthalten einer Vertrauensperson eine zeitlich begrenzte Postvollmacht übergeben konnte um die Briefpost zu organisieren, wird es nun schwerer (wieder AGB):

6.5 Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten (Anmeldename, Passwort sowie das Mobiltelefon auf das die HandyTAN zur Anmeldung mit hohem Ident-Nachweis übermittelt wird) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte geschützt sind. Insbesondere hat er sein Passwort und die ggf. an ihn übermittelte HandyTAN geheim zu halten.

Wer also diese AGB und Leistungsbeschreibung der Post anerkennt, kann nicht geschäftsfähig sein und muss – durch einen Vormund/gesetzlichen Vertreter – vor sich selbst geschützt werden. Man kommt ja sonst in Teufels Küche.

Smartpad von 1&1 killt kein iPhone – sagt die FAZ

Tja, da kann der schöne Marcel Davis in der Fernsehwerbung noch so sehr schwärmen, die FAZ haut 1&1 deren Smartpad eher um die Ohren, als Werbung dafür zu machen.

Das Smartpad von 1&1 kann es mit dem iPad nicht im Mindesten aufnehmen. Es ist in erster Linie billig. Durch das schlechte Display und sein behäbiges Arbeitstempo verhaspeln sich Benutzer und Software gleichermaßen. Und zwar ständig.

Sowas nennt man dann auch „vernichtend“. Weitere Nachteile sind schnell aufgezählt:

Es ist mit dem älteren Android-Betriebssystem 1.6 aus der Handy-Welt ausgerüstet, man kann allerdings mit dem Gerät nicht telefonieren, und eine ganze Reihe von Besonderheiten sind zu beachten: Es gibt keinen direkten Zugriff auf den Android-Market mit seinen etwa 50.000 zusätzlichen Apps, sondern es lassen sich nur von 1&1 ausgesuchte Zusatzprogramme aus einem „1&1 Store“ installieren. Vergeblich sucht man darin Apps für Internettelefonie (etwa Sipdroid oder Fring), Apps für den Zugriff aufs Dateisystem (etwa Astro), kostenpflichtige Apps und vieles andere mehr. Weiterhin fehlen auch manche Programme, die Android 1.6 von Hause aus mitbringt, beispielsweise Google Chat.

und dann:

Was dem Smartpad aber den Todesstoß versetzt, ist die Kombination aus lahmer Hardware in Verbindung mit einem mangelhaften, unempfindlichen Display: Obwohl die Prozessorleistung (500 Megahertz) prinzipiell ausreichend sein sollte, reagiert der Apparat auf alle Finger-Gesten träge und unpräzise, was der billigen resistiven Displaytechnik geschuldet ist.

Naja, mal ehrlich hat jemand etwas anderes erwartet? Für welche Art von Produkten steht in eurer Vorstellung der Name 1&1? Für High-Quality und absolute Leistungsfähigkeit, oder eher absolut niedrigpreisiger Massenmarkt?

Na dann. Also kann 1%1 seine blöde DSL-Leitung mit 24 Monaten Vertragslaufzeit ans Bein binden.