Ist das Internet kostenlos?

Man liest so viel vom Anspruchsdenken der Internetbenutzer, und dass es ein Fehler war, dass das Internet jemals kostenfrei war.

Als jemand, der sich schon sehr lange im Internet bewegt (sowohl als Verbraucher, als auch als Anbieter) kenne ich keine Kostenloszeit – hat es nie gegeben. Sicherlich habe ich mit dem zur Verfügung stellen von Informationen kein Geld verdient, allerdings hat mich das Anbieten von Informationen immer Geld gekostet. Nur weil der Verbraucher nichts zahlt, heisst es nicht, dass die Informationen kostenfrei sind. Ich habe sehr wohl die Hardware, den Internetzugang als auch die Pflege (Arbeit) stets als „Last“ erkannt und eben getragen.

Ich habe die Kosten getragen, weil Informationen, EDV und die damit verbundene Technik mein Hobby ist. Es ist vor allem die Medienbranche, die über „Kostenloskultur“ jammert. Aber haben nicht die Printmedien überschlagen, als es darum ging „online“ zu gehen? Wurde nicht ohne Ende Geld in teilweise obskure Projekte investiert? Wer erinnert sich nicht noch an die unsagbar schlechten, unleserlichen Webseiten, die von Print-„Fuzzi“ erstellt waren?

Ich kann mich nicht hinstellen und den Nachbarskindern jahrelang erklären, dass sie gern die Äpfel und Birnen von meinen Bäumen pflücken dürfen und ich froh bin über jedes Kind, dass bei mir über die Hecke steigt, um dann nach Jahren einen Zaun zu ziehen und eine Registrierkasse aufzustellen. Die Kids haben ein gefühltes Gewohnheitsrecht auf mein Obst. Genau so ergeht es jetzt den Printmedien, die es einfach nicht schaffen ein tragfähiges Geschäftsmodell für Onlineinhalte zu präsentieren.

Auch die Musikindustrie erlebt gerade, dass sich ihr Geschäftsmodell überlebt hat. Nicht die Anwender machen den grossen Denkfehler, sondern die Anbieter. Niemand ist auf die Idee gekommen, den Pferdezüchtern ein „Ausfallgeld“ zu zahlen, als die ersten Kraftfahrzeuge auf den Strassen gesichtet wurden. Es ist ein Problem, dass wir erst seit dem 20sten Jahrhundert kennen, dass der Bürger für träge Konzerne, die die Zeichen der Zeit nicht sehen, eine Ausfallbürgschaft bei unternehmerischen Fehlentscheidungen zahlen soll. Dies trifft im Internet die Musik- und die Printbranche, in anderen Bereichen die Stromerzeuger, Versicherer und Banken. Stets soll die Allgemeinheit retten, was Manager versiebten.

Die Äpfel in Nachbars Garten, die waren kostenfrei. Das Internet noch nie. Entweder ich sehe die Betätigung als Hobby, oder ich muss mir zeitnah Gedanken machen, wie ich in einem neuen Umfeld mit neuen Geschäftsmodellen noch Ertrag erwirtschaften kann. Wenn ich das nicht schaffe: Abgang.

Internetdienste kosten Geld. Oder: Löschtage bei #Twitpic

Einen Service im Internet anzubieten kostet Geld. War so, ist so und wird so bleiben. Wer ein Blog oder eine Webseite betreibt muss typischerweise die Dienste eines Internetdienstleister (Webhoster, Rechenzentrum, o.Ä.) in Anspruch nehmen. Anschaffung, Betrieb und Pflege der Server, sowie das zur Verfügung stellen von Bandbreite kostet Geld. Und wer – z.B. mittels dynamischen DNS – seinen Server Zuhause betreibt, blendet die Kosten für den Uplink, Serveranschaffung und Stromkosten schlicht aus. Vorhanden sind die Kosten aber immer.

Bis zu einem gewissen Kostenfaktor (abhängig von den finanziellen Möglichkeiten) finanziert man sein Projekt als „Hobby“. Wer die Kosten z.B. eines virtuellen Servers gegen die Kosten anderer Hobbys stellt, kommt da immer noch gut weg. Erfolgreiche – und damit wachsende – Projekte können einem (egal ob Privatperson oder Firma) irgendwann über den Kopf wachsen. Dann wird es Zeit sich eine Möglichkeit zu überlegen wie man es anstellt, dass sich das Projekt selbst finanziert (vielleicht findet man auch einen Sponsor) und man eventuell (was ich als legitim betrachte) sogar Geld mit seinem Hobby verdient.

Sicher tut man bei dieser Finanzierung gut daran, den eigentlichen Sinn seines Dienstes nicht zu „verraten“ oder seine Klientel zu vergrätzen. So würde ich mich schwer tun (was ganz sicher nicht passieren wird, nur als Gedankenspiel) die Kosten meines Blogs von einer Firma oder gar einer Partei finanzieren zu lassen. Ich würde meine mentale Freiheit verkaufen. Auch glaube ich, dass Werbebanner euch – meine „Klientel“ – abschrecken würden.

Für die Ultima Ratio in Sachen Kunden verprellen hat sich der Internetdienst Twitpic entschieden:

Wer Fotos über Twitpic auf Twitter verbreitet, stimmt dem Verkauf seiner Bilder zu: Im Kleingedruckten räumt sich das Unternehmen umfassende Nutzungsrechte ein. Nun soll eine Agentur Promi-Fotos exklusiv vermarkten.

Die Erlaubnis, die Bilder seiner Nutzer zu verkaufen, hat Twitpic sich in die „Terms of Service“, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, geschrieben. Denausführlichen Text hat Twitpic nach eigenen Angaben zuletzt vor sechs Tagen, am 4. Mai 2011 aktualisiert. In der Version der Geschäftsbedingungen vom 12. Februar 2010 fehlt der Abschnitt, der Twitpic die Vermarktung erlaubt.

Quelle Spiegel. Ihr könnt natürlich machen was ihr wollt und ich habe vollstes Verständnis dafür, dass TwitPic Inc. auch Kosten decken muss. Aber ich tue mich schwer bei dem Gedanken, dass meine Bilder – im für TwitPic Inc. günstigsten Fall – jemanden Anderes eventuell zu vernünftigen Erträgen verhilft und ich leer ausgehe.

Ein Konzept, dass den Nutzer an eventuell erzielten Erträgen beteiligt, damit hätte ich kein Problem, aber sich mein Copyright zu nehmen um dann – unter Ausschluss des „Künstlers“  zu wirtschaften, ist mir deutlich zuwider. Insbesondere, wenn diese Legitimation still und heimlich nachgereicht wird, ohne mich darüber zu informieren.

Achja, stumpf die Bilder löschen wird auch nicht zwingend erfolgreich sein:

You understand and agree, however, that Twitpic may retain, but not display, distribute, or perform, server copies of your media that have been removed or deleted.

Quelle: Twitpic-Terms of Service.

Es gibt genügend andere Dienstleister für den Upload von Bildern, man benötigt Twitpic nicht. Sollen sie ersticken.

E-Post ist laut Kleingedrucktem unbenutzbar.

Der Dienst E-Post der Deutschen Post AG ist per Nutzungsbedingungen definitiv unbenutzbar. Daran ist faktisch nicht zu rütteln. Eigentlich müsste man jeder Person die Geschäftsfähigkeit per Amtsrichter aberkennen lassen, die sich zu diesem Dienst anmeldet.

Die Stiftung Warentest hat sich die Nutzungsbedingungen ein wenig genauer angeschaut und mich auf diesen Bereich des Elends aufmerksam gemacht. Warentest stellt fest:

Schwer wiegen jedoch die Nachteile des neuen Postdiensts: Die Anmeldung funktioniert umständlich und kann dauern. Wirklich vertraulich sind Briefe nur mit zusätzlicher persönlicher Verschlüsselung. Mit 55 Cent hat der E-Brief auch einen stolzen Preis – insbesondere dann, wenn die Post ihn nur elektronisch weiterleitet und nicht ausdruckt und austrägt. Und bürden sich angemeldete Nutzer eine zusätzliche tägliche Aufgabe auf: die Leerung ihres Postfachs.

Aber das allein ist noch lange nicht alles, über das Schönste sind die Tester gar nicht gestolpert.

Laut Leistungsbeschreibung sichert die Post zu:

Die verwendeten Technologien gewährleisten eine bestmögliche Verfügbarkeitdes E-POSTBRIEF Portals (95% Verfügbarkeit im Jahresdurchschnitt außerhalb der Wartungszeiten). (Hervorhebung von mir)

95% Verfügbarkeit bedeutet, dass der Dienst 18 Tage und 6 Stunden jährlich unerreichbar sein darf. Die Einschränkung „außerhalb der Wartungszeiten“ allerdings erlaubt es den Dienst deutlich länger vom Netz zu nehmen. Interessant ist, dass ich nirgendwo herausfinden konnte mit welchen Wartungszeiten und -fenstern die Post rechnet. Alles offen.

Wir haben gelernt, dass die Post ohne Probleme den Dienst länger als 3 Wochen unerreichbar halten kann, andererseits schreibt sie aber in den AGB fest:

6.3 Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen.

Bei Geschäftskunden ist es noch härter:

Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.

Was passiert bitte, wenn mein Geschäftspartner, Finanzamt, sonstige Behörde die Nachricht erhält dass die Nachricht in mein Postfach zugestellt wurde, ich aber – nach der Benachrichtigung – aufgrund technischer Probleme der Post 2 Wochen keinen Zugriff auf mein Postfach habe. Dann bin ich nachweispflichtig dass ich aufgrund eine Postproblems keinen Einblick nehmen konnte?

Während ich bei Auslandsaufenthalten einer Vertrauensperson eine zeitlich begrenzte Postvollmacht übergeben konnte um die Briefpost zu organisieren, wird es nun schwerer (wieder AGB):

6.5 Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten (Anmeldename, Passwort sowie das Mobiltelefon auf das die HandyTAN zur Anmeldung mit hohem Ident-Nachweis übermittelt wird) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte geschützt sind. Insbesondere hat er sein Passwort und die ggf. an ihn übermittelte HandyTAN geheim zu halten.

Wer also diese AGB und Leistungsbeschreibung der Post anerkennt, kann nicht geschäftsfähig sein und muss – durch einen Vormund/gesetzlichen Vertreter – vor sich selbst geschützt werden. Man kommt ja sonst in Teufels Küche.