Die Süddeutsche zählt die GVU aus

Die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.) ist die Organisation, die sich in Deutschland um die Urheberrechte kümmert. So mancher kleiner „Raub“kopierer fand sich aufgrund ihrer Tätigkeit mit einer Anklage versehen vor dem Richter wieder.

Wie muss sich als GVU-Vertreter fühlen, wenn man heute in der Süddeutschen folgendes lesen muss:

Es kommt trotzdem immer wieder vor – vom unbekannten Diplomanden über die Copy-und-paste-Pubertätsautorin bis zum Interview-Fälscher. Die meisten Fälle bleiben unerkannt, ein paar leben in der Branche fort, und kaum einer schafft es zu nationaler Aufmerksamkeit. Das ist in Ordnung so, weil sie zwar verwerflich sind, aber zumeist auf dem Niveau des Ladendiebstahls liegen.

Es ist also eine lässliche Sünde, die auf dem Niveau eines Ladendiebstahls liegt. Kann ich diesen Worten die Erlaubnis entnehmen, dass die Süddeutsche kein Problem damit hat, wenn ich ihre Urheberrechte missachte, oder gilt das nur für Verstösse durch „christliche“ Politiker?

Wird die GVU in Zukunft mit neuen Partner kooperieren?

Wie ist es zu verstehen, wenn die GVU nicht bereit ist eine Unterlassungserklärung abzugeben,  der Dienstleister der GVU dies aber tut? (Über den Fall hatte ich schon geschrieben)

Zuerst zum Dienstleister OpSec Security, laut Blog Mario Sixtus:

Heute um kurz vor vor zwolf schob sich aus dem Fax meines Anwalts eine von der Münchener Firma OpSec Security unterschriebene, strafbewehrte Unterlassungserklärung, in der sich das Unternehmen verpflichtet, es künftig zu unterlassen, „Urheberrechte des Gläubigers [Anm.: das ist Meinereiner] an dessen […] Werken zu verletzen“. Für jede Zuwiederhandlung verpflichtet sich OpSec eine Vertragsstrrafe zu zahlen, außerdem tragen sie die Kosten der anwaltlichen Abmahnung. Eine identische Erklärung gab OpSec auch für Alexander Lehmann ab.

Die GVU hingegen weigert sich (laut Netzpolitik) eine diesbezügliche Erklärung abzugeben und sendet lieber eine Presseerklärung aus:

Nachdem sich die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) davon überzeugt hat, dass die vier Beiträge des „Elektrischen Reporters“ sowie der Titel „Du bist Terrorist“ wieder inklusive Kommentaren und Statistiken online sind und Fehler beim Versand von Löschungsaufforderungen behoben wurden, hat die Organisation heute Vormittag auf die Aufforderung einer Unterlassungserklärung per Fax an den Rechtsanwalt Vetter reagiert. In diesem Schreiben bestätigt die GVU, dass sie für diese Aufforderung der falsche Ansprechpartner ist.

Welch dreiste Sache geht da denn ab? Das ist typischerweise nicht die Vorgehensweise von eingetragenen Vereinen, sondern von Aktiengesellschaften oder Mafiaorganisationen: Man beauftragt externe Dienstleister und wäscht die eigenen Hände in Unschuld?

Im Rechtsverständnis der GVU wird Sie nun den Partner wechseln (die Preise bei der OpSec Security dürften nun auch steigen) und würde auch beim nächsten Kollateralschaden wieder sagen: Wir waren das nicht – wir gaben nur den Auftrag.

Gilt diese Rechtsauffassung auch für den Download von Filmen? Ich habe dem Program zwar gesagt, es soll downloaden aber ich habe das Programm nicht beauftragt illegale Dateien vom Netz zu ziehen.

Auch Udo Vetter berichtet über den Fall in seinem Lawblog:

In einem Prozess gegen die GVU müssten Sixtus und Lehmann beweisen, dass die GVU doch Auftraggeber war und somit für die eingestandenen Fehler der OpSec Security GmbH mit haftet. Weder Sixtus noch Lehmann haben Einblick in die (Vertrags-)Beziehungen zwischen GVU und der OpSec Security GmbH. Somit dürfte es ihnen kaum möglich sein, den Nachweis zu führen.

So traurig es klingt, aber die GVU wird mit ihrer überheblichen Haltung – aus formaljuristischer Beweislast – wohl durchkommen. Auch wenn es schwieriger für sie wird, Dienstleister preisgünstig einzukaufen.

We are GVU and GEMA! All your content are belong to us“

Waren es bislang typischerweise Schüler mit Verhaltensstörung, kommt der aktuellste Amoklauf von einem e.V., der „GVU – Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.“

Betroffen sind u.a. Mario Sixtus, der die Löschung von gleich vier Videos seines Elektrischen Reporters beklagt, von denen er jeweils der Urheber ist und die unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht wurden.Alexander Lehmann ist mit “Du bist Terrorist” ebenfalls betroffen.

“Du bist Terrorist” ist übrigens auch Creative Commons – lizenziert. Eine andere Version des Videos mit englischen Untertiteln blieb von der Löschaktion verschont.

schreibt Netzpolitik.org. We are GVU „All your content are belong to us“

Ich finde es ja wirklich saufrech, wenn da irgendein e.V, überhaupt die Möglichkeit hat Inhalte zu sperren/löschen für die dieser e.V. keine Verfügungsgewalt nachweisen kann.

In einem anderen Artikel – auch bei Netzpolitik – wird die Vermutung geäussert, dass die GEMA dahinter stecken könnte:

Während Mario gerade versucht, eine funktionierende Mailadresse der GVU zu finden (“Die, die ich habe, bouncen alle.“), vermute ich, dass man bei der GVU evtl. der Meinung ist, sich auf eine Regelung analog zur GEMA-Vermutung berufen zu können.

Wer auch immer dahinter steckt. Wir haben alle gelacht und nun ist gut. Was bilden sich diese Spacken eigentlich ein? Können die sich alles erlauben? Ist es egal was wir tun, entwerfen oder erstellen? Kommt immer irgend jemand aus irgend einer Ecke gehüpft und erklärt uns: „Schön, ich bestimme die Regeln und nun verdiene ich an dir Du Depp „?

Für mich gehört auch das zu den bereichen „Freiheit“ und „Überwachung“