Verkehrsminister Ramsauer erklärt den Bahnchef für weisungsbefugt #S21

Manchmal muss man nur genau lesen, was unsere Politiker so sagen (resp. was die Medien berichten, was gesagt sein soll). WENN allerdings Ramsauer gesagt hat:

„Mit der Geduld ist es vorbei“, warnte er. „Jetzt muss wieder gearbeitet werden. Für den Fall, dass das Land sich seinen vertraglichen Verpflichtungen entzieht, muss es für den Vertragsschaden in voller Höhe haften.“ Der neue Regierungschef Winfried Kretschmann und sein Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid hätten von Bahn-Chef Grube „eine klare Ansage“ bekommen. Quelle: Süddeutsche.

stellt Ramsauer gerade jegliche rechtsstaatliche Prinzipien auf den Kopf. Seit wann bitte ist der Bahnchef gegenüber eines Landesregierung weisungsbefugt? Seit wann kann Grube „klare Ansagen“ erteilen? An diesen Details wird deutlich, was für schmierige Hinterhofbanditen unser Land regieren.

Schon fast süß ist folgende Aussage Ramsauers:

Nach Ramsauers Worten steht die Deutsche Bahn weiter voll hinter dem Projekt. „Aufsichtsrat und Vorstand der DB schwanken ganz und gar nicht“, versicherte er.

Ja, dass glaube ich. RWE und Konsorten stehen ja auch 100% hinter den Atomkraftwerken.

Ex-Bahnchef Mehdorn kritisiert Politik und Wirtschaft #S21

Man hält es kaum für möglich, aber selbst der Ex-Bahnchef Hartmut Mehdorn kritisiert die Zustände in Sachen demokratiefeindlicher Machtmissbrauch durch Wirtschaft und Politik  in unserer schönen Heimat im Fokus aufs schärfste.

Es wäre „fatal und demokratiegefährdend“, Gruppen, „die sich selbst das Mandat erteilen, das Feld zu überlassen“, so Mehdorn. In Stuttgart zeige sich, dass die „schweigende Mehrheit kein Gehör“ finde. Dafür beanspruche eine „laute Minderheit, die Volksmeinung darzustellen“.

Ja, auch ich bin der Meinung, dass es „fatal und demokratiegefährdend“ ist, der Wirtschaft, welche „sich selbst das Mandat erteilen, das Feld zu überlassen“. Natürlich darf die schweigende Mehrheit der wahlberechtigten und kritischen Bürger in Stuttgart nicht unterkriegen lassen. Denn die „laute Minderheit“ namens Wirtschaft und deren Hilfsschwadrone aus der Politik dürfen nicht mit der Volksmeinung verwechselt werden.

Bravo Herr Mehdorn – oder haben ich Sie etwa missverstanden?

Die Bahn AG: Vertragssicherheit mit Grube #S21

Der Spiegelfechter hat sich einmal mit der Aussage des Bahnchefs Rüdiger Grube auseinandergesetzt, dass es – aus rein vertragsrechtlicher Sicht – gar kein Ausstiegsszenario aus dem Projekt S21 geben kann. Der wichtigste Teil der Ausarbeitung von Jens Berger ist folgender:

Verträge, bei denen sich die entscheidenden Umstände geändert haben, welche die Geschäftsgrundlage bilden, sind nach deutschem Recht änderbar und – als Ultima Ratio – auch einseitig kündbar. Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich dieser Grundsatz im § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) wieder, auch das – für Stuttgart 21 maßgebliche – Verwaltungsverfahrensgesetz sieht in den § 38.3 und 60 VwVfG ganz ausdrücklich die Möglichkeit vor, bereits abgeschlossene Verträge der öffentlichen Hand bei einer gestörten Geschäftsgrundlage einseitig zu kündigen. Gründe für eine Störung der Geschäftsgrundlage gibt es viele – die Kostenexplosion, die vorenthaltenen Betriebsrisiken, aber auch die mangelnde Akzeptanz der Bevölkerung zählen dazu. Wenn Bahnchef Grube auf sein Recht pocht, dass einmal geschlossene Verträge auch einzuhalten seien, so ist dies nur allzu verständlich, schließlich zählt die Deutsche Bahn AG zweifelsfrei zu den Profiteuren von Stuttgart 21. Grube weiß jedoch auch, dass er mit seiner Rechtsauffassung wohl vor jedem deutschen Gericht verlieren würde.

Ich möchte Jens recht herzlich für den Artikel danken und euch motivieren auch den Rest zu lesen 🙂

Was bleibt ist das Gefühl, dass Stuttgart 21 der grösste Subventionsbetrug ist, der in Deutschland jemals stattfand.