Wenn Privatkopien in die falschen Hände geraten

Gesetzt den Fall, ich kopiere eine Musik-CD oder einen Film auf meine lokale Festplatte, so ist dieses legitim. Ich erstelle die sogenannte Privatkopie. Diese Privatkopie darf ich sogar weitergeben – wenn auch nur im engsten privaten Kreise. Wenn also ein guter Freund von mir heute die neue Broilers-CD erhalten hat und mir davon eine Kopie zukommen lässt, so ist das legitim. Auch wenn das GVU und Andere dies gern anders sehen würden.

In der Zeit wird über den aktuellen Fall in Sachen Kino.to berichtet und es gibt da einen Teil, den ich sehr interessant finde:

Ist es illegal, sich den Stream eines Filmes anzusehen? Nein, sagen jene, die auf diese Art illegale Kopien aktueller Filme im Netz sehen. Ja, sagt die Filmindustrie, die das als Schädigung ihrer Geschäfte betrachtet. Rechtlich geklärt ist die Frage nicht, auch wenn sie seit Jahren Juristen und vor allem Nutzer beschäftigt.

Sicher sollten sie (Anm.: Die Anschauer des Stream, die temporär die Datei im Hauptspeicher/Festplatte haben) sich deswegen aber nicht unbedingt fühlen. Zwar vertritt der Anwalt Christian Solmecke beim Nachrichtenportal Gulli die Rechtsauffassung, Streams anzuschauen sei nicht illegal. So muss es aber nicht bleiben.

Ich stelle jetzt mal doof eine These auf: Wenn es illegal ist, dass Oma Plüsch – unwissend – eine temporäre Kopie der Daten auf ihrem Rechner hält, wie sieht es dann aus, wenn Ermittler/Staatsanwälte oder andere Personen Kopien auf ihrem Rechnersystem bevorraten, die nicht unter den Passus „Privatkopie“ fallen? Wie ist – so rein hypothetisch – der Fall zu bewerten, wenn eine Person eine (oder mehrere) Mail(s) im Mail-Eingangsverzeichnis (oder auch im Ordner „Müll“) vorhält, die widerrechtlich kopierte Daten enthält?

Auch hier wurden die Daten „unwissentlich“ in Empfang genommen, ist dies in diesem Fall straffrei?

Michael Endes unendliche Geschichte, Nerdcore und Euroweb

Es scheint wahrlich eine unendliche Geschichte zu werden – und da ist viel Popcornpotential in dieser Tüte. Besonders interessant finde ich, wie einzelne Teilnehmer dieses Rührstücks „Drama Baby!“ das deutsche Recht so weit dehnen, dass es kurz vor dem Bruch steht.

Ein paar Beispiele (die in diesem Blog noch nicht verwurstet wurde..):

Udo Vetter (Lawblog) twittert:

Interessante: Seit vorhin ist Rene Walter wieder Inhaber von Nerdore.de, zumindest laut Denic.http://moby.to/3hvfpa (via @netzpolitik)

und verlinkt auf Daten, welche der DENIC-Datenbank entstammen. Nun steht vor jedem Zugriff auf die DENIC-Daten folgender Disclaimer:

Die in der whois-Abfrage ersichtlichen Domaindaten sind rechtlich geschützt. Sie dürfen nur zum Zwecke der technischen oder administrativen Notwendigkeiten des Internetbetriebs oder zur Kontaktaufnahme mit dem Domaininhaber bei rechtlichen Problemen genutzt

Durch das Betätigen des untenstehenden Buttons „Akzeptieren“ versichern Sie, dass Ihrerseits ein berechtigtes Interesse vorliegt und Sie die ausgegebenen Daten nur zu diesen Zwecken nutzen werden. Ihnen ist bekannt, dass sich die DENIC eG vorbehält, bei Missachtung dieser Versicherung rechtliche Schritte einzuleiten und Sie von der Nutzung der whois-Abfrage auszuschließen.

Ja, aber diese Regeln gelten natürlich nur für Firmen, die sich mit der Web-2.0 Szene anlegen. Für die Web-2.0 Szene gelten diese Regeln nicht. Für Udo Vetter gelten diese Regeln offensichtlich nicht oder er ignoriert sie wissentlich.

Ein anderes Phänomen findet man, wenn man den Wert der Domain nerdcore.de beziffern soll. Da gibt es die Firma Euroweb, die wohl über ihren Anwalt das Gericht (den Gerichtsvollzieher?) dazu brachte einen Wert der Domain auf 100€ zu beziffern. Ist das die „Schuld“/ ein Fehlverhalten seitens Euroweb? In meinen Augen: Nein. Denn dass die Firma Euroweb ihre Interessen vertritt scheint mir nachvollziehbar. Einerseits hätte Rene Walter lange vor der Übertragung der Domain aktiv werden können und andererseits hätte das Gericht (Gerichtsvollzieher?) ja dieser Bitte/Empfehlung Eurowebs nicht folgen müssen.

Rechtsanwalt Thomas Stadler twitterte

Holt das Popcorn wieder raus:#Euroweb attackiert DENIC http://tinyurl.com/4hcxvfy #nerdcore

Und leider (ja, ich bedauere es tatsächlich, aber es entspricht meiner Rechtsauffassung) hat die Euroweb recht, wenn Sie den von Stadler verlinkten Artikel mit

Das Internet – eine rechtsfreie Zone?

überschreibt. Denn von Rechts wegen hat Euroweb in vielerlei Hinsicht seine Interessen wesentlich rechtsstaatlicher verfolgt, als Rene Walter, die DENIC eG, oder andere Beteiligte. Schade eigentlich, dass sich hier der moralisch wahrscheinlich Unterlegene durch Formfehler der Gegenseite in das Licht der Rechtsstaatlichkeit stellen kann.

Die Bahn AG: Vertragssicherheit mit Grube #S21

Der Spiegelfechter hat sich einmal mit der Aussage des Bahnchefs Rüdiger Grube auseinandergesetzt, dass es – aus rein vertragsrechtlicher Sicht – gar kein Ausstiegsszenario aus dem Projekt S21 geben kann. Der wichtigste Teil der Ausarbeitung von Jens Berger ist folgender:

Verträge, bei denen sich die entscheidenden Umstände geändert haben, welche die Geschäftsgrundlage bilden, sind nach deutschem Recht änderbar und – als Ultima Ratio – auch einseitig kündbar. Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich dieser Grundsatz im § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) wieder, auch das – für Stuttgart 21 maßgebliche – Verwaltungsverfahrensgesetz sieht in den § 38.3 und 60 VwVfG ganz ausdrücklich die Möglichkeit vor, bereits abgeschlossene Verträge der öffentlichen Hand bei einer gestörten Geschäftsgrundlage einseitig zu kündigen. Gründe für eine Störung der Geschäftsgrundlage gibt es viele – die Kostenexplosion, die vorenthaltenen Betriebsrisiken, aber auch die mangelnde Akzeptanz der Bevölkerung zählen dazu. Wenn Bahnchef Grube auf sein Recht pocht, dass einmal geschlossene Verträge auch einzuhalten seien, so ist dies nur allzu verständlich, schließlich zählt die Deutsche Bahn AG zweifelsfrei zu den Profiteuren von Stuttgart 21. Grube weiß jedoch auch, dass er mit seiner Rechtsauffassung wohl vor jedem deutschen Gericht verlieren würde.

Ich möchte Jens recht herzlich für den Artikel danken und euch motivieren auch den Rest zu lesen 🙂

Was bleibt ist das Gefühl, dass Stuttgart 21 der grösste Subventionsbetrug ist, der in Deutschland jemals stattfand.