Wenn Privatkopien in die falschen Hände geraten

Gesetzt den Fall, ich kopiere eine Musik-CD oder einen Film auf meine lokale Festplatte, so ist dieses legitim. Ich erstelle die sogenannte Privatkopie. Diese Privatkopie darf ich sogar weitergeben – wenn auch nur im engsten privaten Kreise. Wenn also ein guter Freund von mir heute die neue Broilers-CD erhalten hat und mir davon eine Kopie zukommen lässt, so ist das legitim. Auch wenn das GVU und Andere dies gern anders sehen würden.

In der Zeit wird über den aktuellen Fall in Sachen Kino.to berichtet und es gibt da einen Teil, den ich sehr interessant finde:

Ist es illegal, sich den Stream eines Filmes anzusehen? Nein, sagen jene, die auf diese Art illegale Kopien aktueller Filme im Netz sehen. Ja, sagt die Filmindustrie, die das als Schädigung ihrer Geschäfte betrachtet. Rechtlich geklärt ist die Frage nicht, auch wenn sie seit Jahren Juristen und vor allem Nutzer beschäftigt.

Sicher sollten sie (Anm.: Die Anschauer des Stream, die temporär die Datei im Hauptspeicher/Festplatte haben) sich deswegen aber nicht unbedingt fühlen. Zwar vertritt der Anwalt Christian Solmecke beim Nachrichtenportal Gulli die Rechtsauffassung, Streams anzuschauen sei nicht illegal. So muss es aber nicht bleiben.

Ich stelle jetzt mal doof eine These auf: Wenn es illegal ist, dass Oma Plüsch – unwissend – eine temporäre Kopie der Daten auf ihrem Rechner hält, wie sieht es dann aus, wenn Ermittler/Staatsanwälte oder andere Personen Kopien auf ihrem Rechnersystem bevorraten, die nicht unter den Passus „Privatkopie“ fallen? Wie ist – so rein hypothetisch – der Fall zu bewerten, wenn eine Person eine (oder mehrere) Mail(s) im Mail-Eingangsverzeichnis (oder auch im Ordner „Müll“) vorhält, die widerrechtlich kopierte Daten enthält?

Auch hier wurden die Daten „unwissentlich“ in Empfang genommen, ist dies in diesem Fall straffrei?

[Update 2] Bescheinigung der finanziellen Unabhängigkeit

Manchmal ist es fast zu leicht, den Staat mittels zivilen Gehorsams die Dummheit des angewandten Rechts zu demonstrieren. Wenn ich bei NTV lese:

Das Kölner Landgericht verbietet mit einer einstweiligen Verfügung der Westlotto GmbH, Hartz-IV-Empfängern Spielscheine zu verkaufen. Eine schockierende und skurrile Entscheidung, findet das Unternehmen. Denn wie soll der Verkauf verhindert werden? Es herrscht Ratlosigkeit.

bleibt mir das Lachen erst im Halse stecken, um danach wesentlich orkanähnlicher aus mir herauszubrechen.

Den Verkauf verhindern ist doch ganz einfach: Jeder Bürger, der gern Lotto spielen möchte, schreibt seine Arge an und bittet um Bestätigung, dass er eben KEIN Hartz IV empfängt. Diese Bestätigung kann er nun an der Verkaufsstelle vorlegen und somit nachweisen, dass die Lottogesellschaft ihn an der nächsten Ziehung teilnehmen lassen darf.

Aber Vorsicht: Diese Bestätigung ist nur im Monat der Ausstellung gültig, da der Inhaber ja nahezu täglich seine Anstellung verlieren und dann eben doch zum Hartz IV Empfänger werden kann. Deshalb ist die „Nichtempfangsbestätigung“ jeden Monat zu aktualisieren.

Ein wunderbarere Nebeneffekt dieser amtlichen Arbeitsbescheinigung ist, dass sie auch vorgelegt werden könnte bei:

  • Verkauf von Alkoholika
  • Verkauf von Rauchwaren
  • Besuch von Kino und Theater
  • Erwerb von „Bio-Lebensmitteln“
  • Erwerb von 1-Klasse Tickets der Bahn
  • Erwerb von Flugtickets
  • und später dann: Verlassen des Wohnortes/Betreten besonderer Bezirke
  • Noch später wird den Hartz IV Empfänger dann einfach eine Tätowierung verpasst.

Liebes Landgericht Köln, ihr seid ganz weit vorn mit dieser Entscheidung! Das ist doch mal so richtig innovativ. Und Bayern wird Köln nach dieser Heldentat bestimmt eingemeinden.

[Update]

Ich habe eben telefonischen Kontakt zur Arge Hamburg gehabt: Es gibt diese „Bescheinigung der finanziellen Unabhängigkeit“. Man kann diese persönlich abholen – man muss nur den Personalausweis mitbringen. DAS wäre doch mal ein genialer, bundesweiter Flashmob *gg*

[Update2]

Siehe auch hier -> 01.04.2011 ist Tag der finanziellen Unabhängigkeit