Was Aktionären jetzt durch den Kopf gehen mag

Kernkraft ist gut, Kernkraftwerke liefern billigen Strom (Entsorgung, naja..) und sorgen für niedrigere Produktionskosten.

Dies gilt aber nur solange, bis es katastrophale Unglücksfälle, wie jetzt aktuell in Japan, gibt.

Nach dem Atomunfall in Japan hat die Regierung vor einer Stromknappheit gewarnt, die eine Rationierung des Stroms nötig machen werde. Industrieminister Banri Kaieda forderte vor allem Unternehmen auf, ihren Stromverbrauch auf das „strikte Minimum“ zu reduzieren.

Quelle Tagesschau. Was ist das strikte Minimum – z.B. für ein Rechenzentrum oder eine Alu-Fabrik? Was ist das Minimum für die Autoindustrie?

Tepco werde die von ihm versorgte Region in fünf Abschnitte aufteilen, die im Rotationsprinzip jeweils drei Stunden lang vom Netz genommen werden sollten, erklärte die japanische Behörde für Naturressourcen und Energie mit. Diese planmäßigen Einschnitte würden vermutlich mehrere Wochen dauern.

Da bleibt kein Aktionärsauge trocken. Und soll ich euch was verraten: Ich finde es gut. Denn anders als im Fall Tschernobyl leiden hier auch die typischen Profiteure des internationalen Aktienmarktes. In Russland trugen ausschliesslich die einfachen Menschen die Last auf ihren Schultern, Japan lässt hoffentlich auch Aktionäre in Deutschland nachdenklich werden.

Wie sagte nochmal mein Ausbildungsmeister so treffend: „Wer billig kauft, kauft zweimal“ – oder auch „Nichts ist teurer als billiges Werkzeug“.

Meine persönliche Hoffnung ist, dass es zu keinem weiteren radioaktivem Austritt mehr kommt, aber dass diese Kraftwerke für Monate vom Netz müssen, eventuell nie wieder hochgefahren werden. Die Wirtschaft muss leiden – und diesmal mal keine Unterstützungen zu Lasten der Steuerzahler! Sollen doch die Aktionäre kotzen bis sie nur noch leere Hüllen sind.

 

Die Bahn AG: Vertragssicherheit mit Grube #S21

Der Spiegelfechter hat sich einmal mit der Aussage des Bahnchefs Rüdiger Grube auseinandergesetzt, dass es – aus rein vertragsrechtlicher Sicht – gar kein Ausstiegsszenario aus dem Projekt S21 geben kann. Der wichtigste Teil der Ausarbeitung von Jens Berger ist folgender:

Verträge, bei denen sich die entscheidenden Umstände geändert haben, welche die Geschäftsgrundlage bilden, sind nach deutschem Recht änderbar und – als Ultima Ratio – auch einseitig kündbar. Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich dieser Grundsatz im § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) wieder, auch das – für Stuttgart 21 maßgebliche – Verwaltungsverfahrensgesetz sieht in den § 38.3 und 60 VwVfG ganz ausdrücklich die Möglichkeit vor, bereits abgeschlossene Verträge der öffentlichen Hand bei einer gestörten Geschäftsgrundlage einseitig zu kündigen. Gründe für eine Störung der Geschäftsgrundlage gibt es viele – die Kostenexplosion, die vorenthaltenen Betriebsrisiken, aber auch die mangelnde Akzeptanz der Bevölkerung zählen dazu. Wenn Bahnchef Grube auf sein Recht pocht, dass einmal geschlossene Verträge auch einzuhalten seien, so ist dies nur allzu verständlich, schließlich zählt die Deutsche Bahn AG zweifelsfrei zu den Profiteuren von Stuttgart 21. Grube weiß jedoch auch, dass er mit seiner Rechtsauffassung wohl vor jedem deutschen Gericht verlieren würde.

Ich möchte Jens recht herzlich für den Artikel danken und euch motivieren auch den Rest zu lesen 🙂

Was bleibt ist das Gefühl, dass Stuttgart 21 der grösste Subventionsbetrug ist, der in Deutschland jemals stattfand.

Gegen Gedächnisverlust: Die CDU und die Spendenaffaire

Natürlich geht Politiker ihr Geschwätz – und auch ihre Taten – von gestern nichts an. Aber uns Wählern sollte doch ein wenig daran liegen uns zu erinnern, zu was bestimmte Politiker fähig sind. Ist ja auch eine Frage der persönlichen Motivationen, von Ehrgefühl, Moral und Werteverständnis.

Die Tagesschau bietet da in der Onlineausgabe ein lesenswertes Stück bezüglich der Spendenaffaire der CDU, deren Aufdeckung noch nicht einmal 10 Jahre her ist. Schon vergessen? Ja, dass hofft die CDU auch. Dass nun der Waffenhändler und Geldschieber Karlheinz Schreiber ausgerechnet so kurz vor der Bundestagswahl nach Deutschland ausgeliefert wird und ein SEHR bedauernswertes Timing. Schliesslich wird unser Innenminister Schäuble sicherlich nicht gern daran erinnert, dass er im Zuge der CDU-Affäre vom Partei- und Fraktionsvorsitz zurück getreten ist. Aber das ist schliesslich lange her und so kann man auch ein Ministeramt inne haben, welche letztendlich für Recht und Ordnung im Staat massgeblich zuständig ist. Wahrscheinlich sind auch andere Profiteure von damals noch irgendwo in der Politik in Lohn und Brot. Eines ist sicher: Sie gehören zu 95% der CDU an.